28.09.2004 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz
nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den
Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen
Auslegung (Bürgerbeteiligung) zum o.g. Entwurf des Bebauungsplanes zur Kenntnis
und bestätigt die Abwägungsvorschläge als Beschluss.
Die Gemeindeverwaltung Wandlitz
wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf
desBebauungsplans eingearbeitet
werden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.3
Ablehnung:.0
Enthaltung:.0
04.10.2004 - Ortsbeirat Prenden
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz
nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den
Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen
Auslegung (Bürgerbeteiligung) zum o.g. Entwurf des Bebauungsplanes zur Kenntnis
und bestätigt die Abwägungsvorschläge als Beschluss.
Die Gemeindeverwaltung Wandlitz
wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf
desBebauungsplans eingearbeitet
werden.
Der Ortsbeirat Prenden stimmt
gemäß dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
18.10.2004 - A1 Hauptausschuss
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz
nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den
Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen
Auslegung (Bürgerbeteiligung) zum o.g. Entwurf des Bebauungsplanes zur Kenntnis
und bestätigt die Abwägungsvorschläge als Beschluss.
Die Gemeindeverwaltung Wandlitz
wird beauftragt sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf
desBebauungsplans eingearbeitet
werden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.9
Ablehnung:.
Enthaltung:.
28.10.2004 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 20 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz
nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den
Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen
Auslegung (Bürgerbeteiligung) zum o.g. Entwurf des Bebauungsplanes zur Kenntnis
und bestätigt die Abwägungsvorschläge als Beschluss.
Die Gemeindeverwaltung Wandlitz
wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf
desBebauungsplans eingearbeitet
werden.