Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - (Sonder-) Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz  

 
 
Bezeichnung: (Sonder-) Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz
Datum: Do, 14.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:09
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung,der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge/ Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 4  
Fortentwicklung der E.ON edis AG
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0505  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

1.             Umfirmierung

Die Umfirmierung von E.ON edis AG in „E.DIS AG“ wird zur Kenntnis genommen.

 

2.             Übertragung des Vertriebsgeschäfts

a)              Abspaltung

Der Abspaltung des Vertriebsgeschäfts der E.ON edis AG wird zugestimmt.

b)              Umsetzungsweg

Die Abspaltung soll nach der „1-stufigen Variante“ erfolgen. Für den Fall fehlender Einstimmigkeit aller Aktionäre stimmt der Aktionär auch einer Abspaltung nach der „2-stufigen Variante“ zu.

c)              Wahl Vertrieb/Netz

Unabhängig vom Umsetzungsweg erhöht die Gemeinde Wandlitz ihre Beteiligung an der E.ON edis AG um den entsprechenden Wert.

 

3.             Der Vertreter der Gemeinde Wandlitz soll die Stimmrechte in Hauptversammlungen der E.ON edis AG entsprechend ausüben und alle für die Umsetzung der Abspaltung erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen veranlassen. Vor dem Hintergrund der bereits erfolgten Bewertungen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften BDO und KPMG soll er auf eine zusätzliche Spaltungsprüfung und auf Rechtsmittel (z.B. Anfechtungsklagen, Spruchverfahren) gegen den Abspaltungsbeschluss oder das Umtauschverhältnis sowie auf die Geltendmachung anderer Leistungen als der vorstehend Beschriebenen im Zusammenhang mit der Abspaltung verzichten.

 

   
    11.03.2013 - A1 Hauptausschuss
    Ö 6 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1.             Umfirmierung

Die Umfirmierung von E.ON edis AG in „E.DIS AG“ wird zur Kenntnis genommen.

 

2.             Übertragung des Vertriebsgeschäfts

a)              Abspaltung

Der Abspaltung des Vertriebsgeschäfts der E.ON edis AG auf eine zusammengeführte, deutschlandweit tätige Vertriebsgesellschaft wird zugestimmt.

b)              Umsetzungsweg

Die Abspaltung soll nach der „1-stufigen Variante“ erfolgen. Für den Fall fehlender Einstimmigkeit aller Aktionäre stimmt der Aktionär auch einer Abspaltung nach der „2-stufigen Variante“ zu.

c)              Wahl Vertrieb/Netz

Unabhängig vom Umsetzungsweg beteiligt sich erhöht die Gemeinde Wandlitz t an der zusammengeführten, deutschlandweit tätigen Vertriebsgesellschaft, sondern erhöht ihre Beteiligung an der E.ON edis AG um den entsprechenden Wert.

 

3.             Der Vertreter der Gemeinde Wandlitz soll die Stimmrechte in Hauptversammlungen der E.ON edis AG entsprechend ausüben und alle für die Umsetzung der Abspaltung erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen veranlassen. Vor dem Hintergrund der bereits erfolgten Bewertungen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften BDO und KPMG soll er auf eine zusätzliche Spaltungsprüfung und auf Rechtsmittel (z.B. Anfechtungsklagen, Spruchverfahren) gegen den Abspaltungsbeschluss oder das Umtauschverhältnis sowie auf die Geltendmachung anderer Leistungen als der vorstehend Beschriebenen im Zusammenhang mit der Abspaltung verzichten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

ber den Antrag von Frau Braune auf Änderung des Beschlusses 2a und c)

 

Zustimmung: 8

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 8

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

 

   
    14.03.2013 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1.               Umfirmierung

Die Umfirmierung von E.ON edis AG in „E.DIS AG“ wird zur Kenntnis genommen.

 

  1.               Übertragung des Vertriebsgeschäfts

a)              Abspaltung

Der Abspaltung des Vertriebsgeschäfts der E.ON edis AG wird zugestimmt.

b)              Umsetzungsweg

Die Abspaltung soll nach der „1-stufigen Variante“ erfolgen. Für den Fall fehlender Einstimmigkeit aller Aktionäre stimmt der Aktionär auch einer Abspaltung nach der „2-stufigen Variante“ zu.

c)              Wahl Vertrieb/Netz

Unabhängig vom Umsetzungsweg erhöht die Gemeinde Wandlitz ihre Beteiligung an der E.ON edis AG um den entsprechenden Wert.

 

  1.               Der Vertreter der Gemeinde Wandlitz soll die Stimmrechte in Hauptversammlungen der E.ON edis AG entsprechend ausüben und alle für die Umsetzung der Abspaltung erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen veranlassen. Vor dem Hintergrund der bereits erfolgten Bewertungen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften BDO und KPMG soll er auf eine zusätzliche Spaltungsprüfung und auf Rechtsmittel (z.B. Anfechtungsklagen, Spruchverfahren) gegen den Abspaltungsbeschluss oder das Umtauschverhältnis sowie auf die Geltendmachung anderer Leistungen als der vorstehend Beschriebenen im Zusammenhang mit der Abspaltung verzichten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              19

Ablehnung:              -

Enthaltung:              4 (Herr Hintze, Herr Borchert)

Ö 5  
Erschließungsplanung für den Bebauungsplan "Louisenhain"  
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0510  
N 6     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung