dass durch die Wohnungsverwaltungen bei Neuvermietung der
kommunalen Wohnungeneine Mietkaution
in Höhe von 2 Nettokaltmieten gefordert wird. Diese Mietkaution kann in bar,
als Kautionssparbuch/-Konto oder als Bankbürgschaft hinterlegt werden.
29.09.2004 - A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt,
dass durch die Wohnungsverwaltungen bei Neuvermietung der
kommunalen Wohnungeneine
Mietkaution in Höhe von 2 Nettokaltmieten gefordert wird. Diese Mietkaution
kann in bar, als Kautionssparbuch/-Konto oder als Bankbürgschaft hinterlegt
werden.
Der A 5 stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Abstimmungsergebnis : 5 Ja - Stimmen
18.10.2004 - A1 Hauptausschuss
Ö 26 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt,
dass durch die Wohnungsverwaltungen bei Neuvermietung der
kommunalen Wohnungeneine Mietkaution
in Höhe von 2 Nettokaltmieten gefordert wird. Diese Mietkaution kann in bar,
als Kautionssparbuch/-Konto oder als Bankbürgschaft hinterlegt werden.