Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2015-0212  

 
 
Betreff: Aufhebung Sperrvermerk HHPL 2016 zum Wandlitzer Herbstleuchten sowie jährliche Durchführung des Großevents
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HA7V
Die Bürgermeisterin
Federführend:Bgm   
Beratungsfolge:
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
26.01.2016 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften    
A1 Hauptausschuss Vorberatung
08.02.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
18.02.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Am 3. Dezember 2015 wurde in der Gemeindevertretung der Beschluss gefasst, einen Sperrvermerk im Haushaltsplan 2016 zum Produktkonto 57500.527103 „Wandlitzer Herbstleuchten“ zu setzen. In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft (A5) vom 17.11.2015 wurde beschlossen, dass ein Arbeitskreis gebildet wird, der prüft ob, in welchem Rhythmus, zu welchem Zeitpunkt und zu welcher Dauer das Großevent stattfindet und wer es inhaltlich konzipiert und organisiert. Mitglieder des Arbeitskreises sind seitens des A5 Frau Seeliger, Herr Becker, Herr Dr. von Szczepanski und Frau Berbig. Weiterhin sollen Mitglieder aus dem Event- und Tourismusbereich im Arbeitskreis mitwirken. Das erste Treffen des Arbeitskreises fand am 15.12.2015 statt.

 

Ziel war, den Zeitpunkt und Rhythmus, den Ort und die Entscheidung zur Vergabe an eine Eventagentur zur Erarbeitung eines inhaltlichen Veranstaltungskonzeptes festzulegen. Von der WITO (Gast im Arbeitskreis) wird das „Wandlitzer Herbstleuchten“ als touristisch bedeutend bewertet. Großveranstaltungen sind eine Chance für die Region, sich weiter darüber zu definieren und somit wiederkehrende Gäste zu gewinnen. Die WITO empfiehlt die jährliche Durchführung des Herbstleuchtens und die Festsetzung eines jährlich festen Termins, um langfristig für das Event werben zu können und Wiedererkennung zu schaffen. Ebenfalls sollte ein Zeitraum in den Ferien gewählt werden, denn gerade dann finden wenige Veranstaltungen im Barnim statt (wenig Konkurrenz). Ein Großevent bietet die Möglichkeit, zusätzliche Angebote (Pauschalen) anzubieten und somit weitere Gäste zu gewinnen und Wertschöpfung in der Gemeinde zu schaffen. Aufgeführt wird das Beispiel „Inselleuchten in Marienwerder“, bei dem die komplette Region für das gesamte Wochenende ausgebucht ist.

 

Nach intensiver und ausgiebiger Diskussion kommt der Arbeitskreis zu dem Ergebnis, dass Großevents für eine Region/Gemeinde notwendig sind. Sie tragen zur Belebung der Nebensaison, zur Steigerung der Übernachtungszahlen sowie zur höheren Wertschöpfung für Dienstleistungsbetriebe, Einzelhandel, Gastronomie- und Übernachtungsbetriebe bei. Des Weiteren dienen sie der Steigerung des Images und der Schaffung eines Wiedererkennungsmerkmals, das zur Gästegewinnung und Bindung von Stammgästen beiträgt. Ebenfalls bietet ein Großevent die Möglichkeit, noch weitere touristisch bedeutende Angebote aus den Ortsteilen der Gemeinde für Gäste und Bürger zu schaffen.

 

Im Rahmen der weiteren Diskussion kamen alle Mitglieder und Gäste des Arbeitskreises zu folgender Entscheidung:

 

  1. Das Herbstleuchten soll als Gemeindefest mit überregionaler Bedeutung veranstaltet werden.
  2. Es soll jährlich stattfinden.
  3. Als Zeitpunkt wird das vorletzte Oktoberwochenende vorgesehen. (21./22.10.2016)
  4. Die Dauer (ein- oder zweitägig) sowie der Ort werden noch festgelegt. Vorgeschlagene Veranstaltungsorte sind z.B. das BARNIM PANORAMA, der alte Ortskern von Wandlitz, der Goldene Löwe sowie der Bürgerpark in Kirchstr. 11.
  5. Es muss kurzfristig eine Eventagentur mit der Konzeption und Umsetzung des Wandlitzer Herbstleuchtens beauftragt werden.

 

Als Ergebnis des ersten Treffens des Arbeitskreises wird festgehalten: die Gemeinde Wandlitz soll das Großevent „Wandlitzer Herbstleuchten“ weiterhin jährlich durchführen. Mit der Umsetzung ist eine Eventagentur zu beauftragen. Als wesentlicher Veranstaltungsbestandteil sind ergänzende touristische Angebote aus den Ortsteilen der Gemeinde zu entwickeln. Der Arbeitskreis wird die Vorbereitung des Wandlitzer Herbstleuchtens weiterhin inhaltlich begleiten.

 

Gesetzliche Grundlagen

§28 BbgKVerf

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja

 

Veranschlagung im Haushalt

 

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2016

57500.527103

 

50.000

 

 


Beschluss:

 

Der Sperrvermerk ist insofern aufzuheben, dass ca. 10 T€ freigeben werden für die Erstellung eines Konzeptes. Der Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften und eine noch zu gründende und durch die Gemeindevertertung zu legitimierende Arbeitsgruppe begleiten den Prozess. Die Veranstaltung soll ab 2017 stattfinden.

 

 


Anlagen:  keine

 

 

Stammbaum:
BV-GV/2015-0212   Aufhebung Sperrvermerk HHPL 2016 zum Wandlitzer Herbstleuchten sowie jährliche Durchführung des Großevents   Bgm   Beschlussvorlage GV
BV-GV/2015-0212-1   Aufhebung Sperrvermerk HHPL 2016 zum 2. Wandlitzer Herbstleuchten 2017   Bgm   Beschlussvorlage GV