Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Es wird beabsichtigt den Zusammenschluss der Kindertageseinrichtungen in den Ortsteilen Basdorf und Schönerlinde aufzuheben. Die Einrichtungen sollen zukünftig als eigenständige Einrichtungen fungieren und durch eigene Einrichtungsleiter vor Ort koordiniert werden.
In der Gesamtkomplexität sind dem Einrichtungsleiter gegenwärtig 580 Kinder sowie 60 Mitarbeiter zugeordnet, davon 4 zusätzliches technisches Personal. Das KitaG im Land Brandenburg sieht bereits bei einer Mitarbeiteranzahl von 15 Stellen pädagogischen Personals den maximalen pädagogischen Leitungsanteil von 0,5 Stellenanteilen sowie einen vom Träger zu bemessenden organisatorischen Leitungsanteil vor.
Durch die grundsätzlich zu begrüßende Entwicklung zunehmender Betreuungszahlen, ist der Standort Basdorf mit aktuell 52 pädagogischen Fachkräften zu einem der größten Kita-Einrichtungen im Land Brandenburg herangewachsen. Obwohl der Einrichtungsleiter vollumfänglich als Einrichtungsleiter freigestellt ist, ist die Organisation und Koordinierung der Kindertageseinrichtung vergleichbar mit einem mittelständischen Betrieb.
Bei der durch den Landkreis durchgeführten Qualitätsmessung wurde insbesondere bei der inhaltlichen Anleitung und Umsetzung des gesetzlich festgeschriebenen Bildungs- und Förderauftrages ein signifikanter Bedarf in den Einrichtungen Basdorf sowie Schönerlinde festgestellt und die organisatorische Trennung beider Einrichtungen empfohlen.
Die Gemeinde stimmt der Empfehlung des Landkreises zu und erhofft sich durch die Eigenständigkeit der Einrichtungen freiwerdende Ressourcen, die zur Optimierung von Verfahrensabläufen, einer Stärkung des Teams sowie der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung beitragen und somit insgesamt zu einer Qualitätssteigerung der pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen führen.
Insofern die GV dem Antrag zustimmt, wird eine Änderung der Betriebserlaubnis erwirkt.
Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlagen: Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf.) Achtes Sozialgesetzbuch „Kinder- und Jugendhilfe“ (SGB VIII) Kindertagesstättengesetz Land Brandenburg (KitaG BB) Kita-Personalverordnung Land Brandenburg (VV KitaPersVO)
Finanzielle Auswirkungen: Ja Produkt:
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, der Antragsstellung auf Änderung der Betriebserlaubnis beim MBJS für zwei eigenständige Einrichtungen, entsprechend der Ortsteile Basdorf und Schönerlinde, mit eigener Hausleitung zu entsprechen.
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