Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeinde Wandlitz hat am 03. April 2014 die 3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Wandlitzsee-Nord III“ beschlossen.
Die Planung wurde gemäß Artikel 12 des Landesplanungsvertrages der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg und der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim angezeigt, die mitteilte, dass die Planänderung aus raumordnerischer Sicht nicht relevant ist. Darüber hinaus wurde beim Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg ein Antrag auf Prüfung der Vereinbarkeit der Planung mit dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes „Wandlitz-Biesenthal-Prendener-Seengebiet“ gestellt. Die Planung steht nicht im Widerspruch zu den Festsetzungen der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Wandlitz-Biesenthal-Prendener-Seengebiet“. Ein Ausgliederungsverfahren ist nicht erforderlich.
Auf die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie die Erarbeitung eines Umweltberichtes wurde gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen.
Gesetzliche Grundlagen §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a und 13 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass:
Anlagen: Entwurf des Bebauungsplanes „Wandlitzsee-Nord III“ – 3. Änderung, Stand: November 2015
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