Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 15.10.2015 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2015-0167 den Planentwurf (Stand: Sep. 2015) mit Begründung einschl. Umweltbericht gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung beauftragt.
Die berührten Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden wurden mit Schreiben vom 30.10.2015 über die Durchführung der öffentlichen Auslegung informiert.
Die Auswertung der Stellungnahmen wurde in den Abwägungsunterlagen protokoliert.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
a) als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abwägungsergebnisses im Abwägungsprotokoll
oder
b) als Beschluss in Blockabstimmung
Anlagen:
- Abwägungsprotokoll
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