Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2015-0194  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Ehemalige Landespolizeischule - Teilbereich 2" in der Gemarkung Basdorf und Gemarkung Schönwalde
- Durchführung des Abwägungsverfahrens zur öffentlichen Auslegung -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 33Aktenzeichen:B 612601 - BP Ehem. LPS-Teilbereich 2
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
12.01.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
13.01.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
26.01.2016 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
08.02.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
18.02.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Auswertung Öffentlichkeitsbeteiligung

Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 15.10.2015 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2015-0167 den Planentwurf (Stand: Sep. 2015) mit Begründung einschl. Umweltbericht gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung beauftragt.

 

Die berührten Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden wurden mit Schreiben vom 30.10.2015 über die Durchführung der öffentlichen Auslegung informiert.

 

Die Auswertung der Stellungnahmen wurde in den Abwägungsunterlagen protokoliert.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Nein

 

 

 


Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplanentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge

 

a)      als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abwägungsergebnisses im Abwägungsprotokoll

 

oder

 

b)      als Beschluss in Blockabstimmung

 

  1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.

 

 

 


Anlagen:

 

-          Abwägungsprotokoll

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auswertung Öffentlichkeitsbeteiligung (127 KB)