Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2015-0193  

 
 
Betreff: Beitragserhebung - Kostenspaltungsbeschluss
Erschließungsanlagen "An der Gierwiese" und "Friedrich-Engels-Straße" im Ortsteil Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 18
Die Bürgermeisterin
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
12.01.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
26.01.2016 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
08.02.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
18.02.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Die Baumaßnahme Straßenbau „An der Gierwiese“ und „Friedrich-Engels-Straße“ im Ortsteil Wandlitz ist beendet, die Abnahme ist erfolgt und die Schlussrechnung liegt vor.

Die Beitragspflichten für die o.g. Erschließungsanlagen entstehen gemäß § 133 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage.

Die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage der Gemeinde Wandlitz sind in § 10 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Wandlitz (Erschließungsbeitragssatzung) geregelt. Als ein Merkmal der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage ist u.a. festgeschrieben, dass ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen müssen.

In der Straße „An der Gierwiese“ befinden sich ca. 15 und in der „Friedrich-Engels-Straße“ ca. 6 Flächen in Privateigentum. Wann ein Grunderwerb der ausstehenden Flächen erfolgen wird, ist derzeit nicht abzusehen.

Daher sind für die Erschließungsanlagen noch nicht die (Voll-) Beitragspflichten entstanden und bis zur endgültigen Herstellung können keine Beiträge erhoben werden.

Für derartige Fälle kann nach § 127 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) der Erschließungsbeitrag für Grunderwerb, Freilegung und für die technischen Ausbauteile der Erschließungsanlage selbständig erhoben werden (Kostenspaltung). § 9 der Erschließungsbeitragssatzung sieht die Möglichkeit der Kostenspaltung vor.

Für die in dem Beschlussvorschlag aufgeführte Erschließungsanlagen  soll durch die Anordnung der Kostenspaltung die Grundlage geschaffen werden, den Erschließungsbeitrag für die bereits fertig gestellten, abspaltbaren Teileinrichtungen der Erschließungsanlagen selbständig zu erheben.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Baugesetzbuch (BauGB)

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Wandlitz (Erschließungsbeitragssatzung)

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja   Nein

 

 

oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, für die Abrechnung der erschließungsbeitragspflichtigen Kosten der Erschließungsanlagen „An der Gierwiese“ und „Friedrich-Engels-Straße“ entsprechend den Regelungen des § 9 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Wandlitz (Erschließungsbeitragssatzung) vom 09.07.2009 die Teilbeitragserhebung im Wege der Kostenspaltung für die Freilegung sowie die Herstellung der Fahrbahn und der Oberflächenentwässerung.

 

 


Anlagen:

keine