Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Anlass der Flächennutzungsplanänderung der Stadt Biesenthal ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Waldstraße“. Ziel der Planung ist die Festsetzung als Gewerbegebiet, um die weiteren betriebsnotwendigen Logistik- und Produktionsanlagen eines ansässigen Unternehmens errichten zu können. Weiterhin soll die externe Erschließung des Standortes über einen Schienenanschluss vorbereitet und die innere Erschließung geregelt werden. Das ca. 5,1 ha große Plangebiet befindet sich in der Stadt Biesenthal, etwa 300 Meter nördlich des städtischen Regionalbahnhofes.
Gesetzliche Grundlagen
§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt - und Finanzausschuss nimmt die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Biesenthal im Bereich der Waldstraße zur Kenntnis.
Anlagen:
Auszug Planungsunterlagen (2 Seiten)
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