Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Mit dem Beschluss BV- GV/2015-0113 wurde der Umsetzungsbeschluss zur Schaffung von neuen Wohnungen mittels des Umbaus und der Sanierung der beiden ehemaligen Kasernengebäude auf den Baufeldern 8.1 und 8.2 auf dem ehemaligen Gelände der Landespolizeischule im Ortsteil Basdorf gefasst.
Dementsprechend war für die Vergabe der Planungsleistung ein EU-weites Verfahren nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) durchzuführen. Die Vergabe soll losweise an einen Generalplaner erfolgen: Los 1- Generalplanungsleistungen für das Bauvorhaben auf dem Baufeld 8.1 Los 2- Generalplanungsleistungen für das Bauvorhaben auf dem Baufeld 8.2
Zur Abwicklung des EU-weiten Vergabeverfahrens ist eine erfahrene und fachkundige Begleitung beauftragt worden. Das Vergabeverfahren ist über die vorgeschriebenen Veröffentlichungswege und mit dem vorgeschriebenen Vergabeprocedere durchgeführt worden. Es fand ein mehrstufiges Verfahren statt.
Die Verfahrensschritte und Kriterien zur Wertung sind in mehreren Terminen mit der AG Baucontrolling abgestimmt worden.
Von den ursprünglich 56 Interessenten haben 14 Bewerbungsunterlagen für eine formelle Bewerbung angefordert. 9 dieser 14 Bewerber haben dann eine Bewerbung eingereicht. 1 Bewerber hatte nicht die erforderlichen Unterlagen eingereicht und musste ausgeschlossen werden. Die verbleibenden 8 Bewerber wurden zur eigentlichen Angebotsabgabe aufgefordert. 2 der Bewerber haben während der Bewerbungsfrist aus Kapazitätsgründen abgesagt, sodass 6 Unternehmen die kompletten Bewerbungsunterlagen als Bieter eingereicht haben.
Für den Abschluss des Verfahrens ist in Abstimmung mit der AG Baucontrolling ein Wertungsgremium gebildet worden. Das Gremium setzte sich wie folgt zusammen: -Architeketin Frau Schumann, ortsansässige fachkundige Begleitung -Baupate Herr Rosenfeld -Mitglied des Bauausschusses Herr Zätzsch -Gemeindevertreter und Mitglied der AG Baucontrolling Herr Seefeld -Sachgebietsleiter des Bauamtes Herr Stumpf -Projektbearbeiter des Bauamtes Herr Schubert Der vorher bereits eingebundene Ortsvorsteher aus Basdorf konnte krankheitsbedingt nicht an den Präsentationsterminen teilnehmen.
Die im Verlauf des Verfahrens verbliebenen 6 Bieter, hatten dann die Gelegenheit in einem Präsentationstermin vor dem Wertungsgremium das von ihnen eingereichte Angebot für die Generalplanungsleistungen zu präsentieren und zu erläutern.
Gewertet wurden die Präsentationen durch jeden Einzelnen des Wertungsgremiums auf der Grundlage der veröffentlichten einheitlichen Bewertungsmatrix. Damit ist die Vergleichbarkeit aller Bewerber sichergestellt. Im Ergebnis der Präsentationen und Wertungen ist ein Unternehmen ermittelt worden, welches sich in der Summe aller Kriterien als das am besten geeignete Unternehmen für beide Lose darstellt (siehe Anlage - Wertungsliste / Übersicht). Damit ist zur erwarten, dass das ausgewählte Unternehmen die bestmögliche Leistung für die Gemeinde erbringen kann.
Die Bieter mit der besten Wertung für beide Lose sind die Bieter Nr. 5 in der Wertungsliste, die van Geisten Marfels Architekten. Diese Bietergemeinschaft van Geisten Marfels sollen im Ergebnis des vorgeschriebenen EU-weiten VOF Verfahrens den Zuschlag für die Planungsleistungen erhalten. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Leistungsphasen 2-4, danach für die Leistungsphasen 5-9. Für die Beauftragung ist noch die Wartezeit gemäß dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) von 15 Kalendertagen nach Information der nicht berücksichtigten Bieter einzuhalten.
Gesetzliche Grundlagen
§ 2 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Verdingungsordnung für Freiberufliche Leistungen (VOF) Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz erteilt seine Zustimmung zur Beauftragung der Planungsleistungen -hier Generalplanungsleistungen- für die Sanierung und den Umbau von zwei ehemaligen Kasernengebäuden zu Wohnungen für beide Lose an van Geisten Marfels Architekten. Die Wartefrist nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist einzuhalten. Anlagen:
Wertungsliste – Übersicht
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