Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - MV-BA/2015-0001  

 
 
Betreff: Vorschlag der Arbeitsgruppe zur zukünftigen Nutzung des kommunalen Grundstückes Kirchstraße 11; OT Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage BA
Verfasser:BA
Die Bürgermeisterin
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
29.10.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz zur Kenntnis genommen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
17.11.2015 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung zur Kenntnis genommen   
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
17.11.2015 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Nutzungskonzept_Kirchstr11_Plan

Begründung / Erläuterung

 

Seit September 2005 gibt es Bemühungen, ein Nutzungskonzept für das kommunale Grundstück „Kirchstraße 11“ zu entwickeln.

Es war beabsichtigt, die Einrichtung eines Bürgergartens und die Nutzung der potentiellen Bauflächen anzudiskutieren und konzeptionell vorzubereiten. Dabei sollten die Bauflächen an einen Investor unter der Maßgabe der Errichtung eines Pflegeheims / Seniorenheims vergeben werden. Die Flächen entlang des Wandlitzsees sollten durch den Investor zu einem Bürgergarten mit öffentlichem Zugang umgestaltet werden. Im Februar 2006 wurde die Aufstellung des B-Plan Kirchstr.11 mit den entsprechenden Planungszielen durch die GV bestätigt.

Zur Errichtung des Pflegeheims / Seniorenheims kam es nicht, da der Investor keinen Betreiber finden konnte. In der Folge (2012) wurde der Erbbaurechtsvertrag abgewickelt und die Entwicklung stagnierte. Im Jahr 2014 fasste die Gemeindevertretung schließlich den Beschluss, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die ein Nutzungskonzept für das Grundstück Kirchstr. 11 erarbeiten soll. Diese AG hat mehrfach getagt und das nachfolgende Konzept federführend erarbeitet.

 

Das Konzept beinhaltet 10 verschiedene Elemente:

 

1. Das Tor

2. Die Erschließung

3. Das Lehnschulzenhaus

4. Der „Geschichtsgucker“

5. Die Bauflächen

6. Der Bürgergarten

7. Der „Naturgucker“

8. Die Gastrobox

9. Der Bootsanleger

10. Die Bootsschuppen

 

1. Das Tor: Das Tor stellt derzeit die Trennung zwischen einer öffentlichen und privaten Nutzung dar. Diese Situation steht zum einen der gewünschten Zugänglichkeit entgegen, andererseits stellt es auch einen Schutz des Geländes zu den Zeiten dar, wenn keine Aufsicht erfolgen kann. Um die Zugänglichkeit herzustellen, soll das Tor zurückgebaut werden. Inwieweit ein Schutz des Gartens nötig ist, soll die Erfahrung in Zukunft zeigen.

2. Die Erschließung:

Entlang der südlichen Grundstücksgrenze wird die Befahrbarkeit und die Einrichtung von notwendigen Stellplätzen gewährleistet. Über diese Fläche wird auch die Erschließung der Bauflächen sichergestellt.

3. Das Lehnschulzenhaus:

Das Lehnschulzenhaus hat derzeit vier getrennte Wohneinheiten. Um den Mietern bei der beabsichtigten Öffnung des Grundstücks trotzdem ein ausreichendes Maß an Privatheit zu gewähren, wird der Zugang zum Bürgergarten verschwenkt und nicht mehr direkt am Haus vorbeigeführt. Zwei der vier Wohnungen sind derzeit im EG belegt. Eine Einraumwohnung im

EG steht leer. Das DG ist als eine einzige Wohnung mit Sauna im Dachraum ausgebaut. Die

Wohnung hat ca. 160m² Nutzfläche auf 7 Räumen und einer Wohnküche mit Dachterrasse. Es standen drei mögliche Nutzungsvarianten zur Diskussion.

 

Variante a stellt auf eine kurzfristige Vermietung des offenen Wohnraums ab. Hierbei soll eine befristete Vermietung z.B. im Rahmen eines Gewerbemietvertrages gesucht werden. Aus der AG kam der Vorschlag, für die Dauer von 2-3 Jahren den leerstehenden Wohnraum an den Landkreis zu vermieten. So könnte das Haus später bei einer positiven Entwicklung des Gartens in die öffentliche Nutzung z.B. für Vereine/ Kunst/ Kultur einbezogen werden.

 

Variante b beinhaltet eine langfristige Vermietung. Hierbei muss ein Mieter für die große Wohnung gefunden werden. Eine solche Vermietung stellt allerdings aufgrund der schwierigen Kündbarkeit einen Hinderungsgrund für eine eventuelle zukünftige kommunale Nutzung des Erdgeschosses dar.

 

Variante c könnte zum Tragen kommen, wenn die Gemeinde sich für keinen der vorgenannten Wege entscheiden will. Hierbei würden Haus und Grundstück ausgeschrieben, und in Erbpacht vergeben werden.

 

Die AG favorisiert die Variante a, da sie eine flexible zukünftige Nutzung des Hauses möglich macht.

 

4. Der „ Geschichtsgucker“:

Im Eingangsbereich steht auf der linken Seite eine denkmalgeschützte Remise. Diese soll in die Gestaltung einbezogen werden. Hier könnte der „Geschichtsgucker“ die Geschichte des Dorfes Wandlitz zeigen.

 

5. Die Bauflächen:

Die bereits 2005 für eine Bebauung vorgesehenen Flächen sollen als zwei Flurstücke vergeben werden. auf dem linken Flurstück steht das Heizhaus mit dem ca. 25m hohen Schornstein. Um hier die Probleme mit dem Abriss und der Lastenfreiheit zu umgehen, wird

vorgeschlagen, diese Fläche zu verkaufen. Die rechte Fläche soll in Erbpacht vergeben werden.

 

6. Der Bürgergarten:

Der Erlenbruch entlang der Seekante liegt im Landschaftsschutzgebiet. Die Fläche stellt eine Waldfläche dar und könnte unter waldwirtschaftlichen Gesichtspunkten bewirtschaftet werden. Die Arbeitsgruppe schlägt vor, diese Fläche nach gestalterischen und sicherheitstechnischen Aspekten zu beräumen. Entsprechend des dargestellten Planes sollen im Bruch einzelne Lichtungen identifiziert werden und dann mit Wegen vernetzt werden. Die gesamte Gestaltung wird niederschwellig und robust angelegt. Auf die Gestaltung themenbezogener Orte soll

verzichtet werden, was nicht ausschließt, dass an einzelnen Orten bestimmte Objekte eingefügt werden können. Die Lichtungen sollen simple, aus dem Bruch herausragende Rasenflächen mit einzelnen Sitzgelegenheiten sein. Die Lichtungen können mit Wegen aus unterschiedlichen Materialien verbunden werden. Einzelne Wege können derart angelegt sein, dass sie z.B. zum Boule spielen geeignet sind. Als Gestaltungsprinzip kommt hierbei das Netzwerk und nicht der Pfad zur Anwendung.

 

7. Der „Naturgucker“:

Als Bestandteil der Gartengestaltung wird an der Seekante ein Ort identifiziert, der bestimmte Sichtachsen über den See zulässt, oder an dem im Schilf besondere Dinge sichtbar werden.

 

8. Die „Gastrobox“:

Um den Garten zwischen den Monaten Mai und September zu bespielen, ist die Einrichtung einer gastronomischen Versorgung angeraten. Diese soll in dem bebaubaren Grundstücksteil errichtet werden außerhalb des Landschaftsschutzgebietes. Da anzunehmen ist, dass die Frequentierung des Gartens insbesondere in den Sommermonaten parallel zur Öffnungszeit des Strandbades entsprechend hoch ist, wird diese Box so gestaltet, dass die Betreibung nur in diesen 4 ½ Monaten erfolgen kann. In dem Gebäude werden notwendige WC-Anlagen eingeplant.

 

9. Der Bootsanleger:

Der an der Uferkante befindliche Steg soll derart ertüchtigt werden, dass er als Anlegestelle für Ruder- und Segelboote dienen kann. Diese Anlegestelle könnte als offizielle Außenstelle des Strandbades als Bootsverleih dienen. Hierbei könnten One-Way-Tickets gebucht werden, die die Fahrt über den See und die Wanderung zurück durch Dorf und Museum erlauben würden. So würde sich ein abwechslungsreicher Rundweg innerhalb des OT ergeben, ohne die Notwendigkeit, das Boot zurückzubringen.

 

10. Die Bootschuppen:

Die auf der rechten Seite befindlichen Bootschuppen können als Außenstelle des Museums betrachtet und mit dem Schwerpunkt Fischerei gestaltet werden. Hierzu wäre allerdings ein separates Projekt notwendig, das die Umsetzung entsprechend niederschwellig betrachtet und die Genehmigungsfähigkeit klärt. Insgesamt soll die Anlage barrierefrei gebaut werden. Die entsprechend notwendige Ausführung ist Bestandteil der Aufgabenstellung an das zu findende Planungsbüro.

 

Zeitplan:

Mit der Bestätigung der BV soll ein landschaftsplanerisches Büro ausgewählt werden, um den durch die AG entwickelten Entwurf umzusetzen. Die Auswahl des Büros und die ersten Ergebnisse sollen zeitnah erfolgen. Somit könnten noch in dieser Winterperiode die Lichtungen bestimmt und die notwendigen Baumfällmaßnahmen durchgeführt werden. Die weiteren Arbeiten sollen dann im Sommer 2016 durchgeführt werden. Ziel könnte es sein, den Bürgergarten zum Tag der Regionen 2016 nach 11 Jahren Vorbereitung

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung, Zuständigkeitsordnung der Gemeinde

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja   Nein

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2016

5100.529158

 

2.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die gemeindlichen Gremien nehmen den durch die Arbeitsgruppe erarbeiteten Sachstand zum Nutzungskonzept für das kommunale Grundstück Kirchstraße 11 zur Kenntnis.

 

 

 


Anlagen:

Nutzungskonzept/ Kartendarstellung

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Nutzungskonzept_Kirchstr11_Plan (1644 KB)