Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Gemäß § 81 Abs. 4 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) können Gemeinden in Brandenburg örtliche Bauvorschriften über notwendige Stellplätze erlassen. Die Gemeinde hat von dieser Satzungsermächtigung Gebrauch gemacht und verpflichtet dadurch die Bauherren im Gemeindegebiet, notwendige Stellplätze zu errichten. Ziel ist es, den öffentlichen Straßenraum weitestgehend vom ruhenden Verkehr zu entlasten. Die Stellplatzsatzung trat am 01.10.2006 in Kraft.
Die Anwendung der Satzung in der Praxis machte deutlich, dass eine Überarbeitung insbesondere vor dem Hintergrund der Rechtssicherheit und auf Grund des Bedarfes erforderlich ist.
Einzelne Begriffe und Bestimmungen müssen klarer formuliert und definiert werden (z.B. Wohnfläche, Nutzfläche, Gastraumfläche). Ebenso ist eine Überarbeitung der Richtzahlen für die erforderlichen Stellplätze (Anlage 1 der Satzung) notwendig.
Weiter werden einzelne, bisher nicht geregelte Inhalte ergänzt. So fordert die bisherige Stellplatzsatzung nicht, dass hergestellte Stellplätze auch auf Dauer vorzuhalten sind. Ebenfalls nicht geregelt ist, dass ein Verstoß gegen die Stellplatzsatzung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die ordnungsrechtlich geahndet werden kann.
Beabsichtigt ist auch, eine Pflicht zur Herstellung einer ausreichenden Anzahl von Abstellplätzen für Fahrräder zu erlassen. Durch diese Regelung wird dem Radverkehr im Gemeindegebiet ein höherer Stellenwert gegeben.
Zur Förderung alternativer verkehrlicher Nutzungskonzepte (z.B. E-Carsharing) werden einzelne Festsetzungen eingefügt. Die Gemeinde kann so Anreize für die Schaffung einer nachhaltigen Alltagsmobilität schaffen und sich als innovative, zukunftsfähige Gemeinde positionieren.
Der Stellplatzsatzung wird ein Muster eines Stellplatzablösevertrages (Anlage 2 der Satzung) beigefügt. Dieser Zusatz dient der Vereinfachung und stellt eine einheitliche Form der Verträge sicher.
Die Änderungen und Ergänzungen sind im geänderten Satzungsexemplar grau hinterlegt.
Der Satzungsentwurf wurde in Abstimmung mit den Ortsvorstehern der Gemeinde Wandlitz und auf der Grundlage der Ergebnisse des Erörterungstermins vom 10. Februar 2015 erarbeitet.
Gesetzliche Grundlagen § 81 Abs. 8 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) § 28 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze -Stellplatzsatzung- hinsichtlich ihrer Festsetzungsinhalte überarbeitet und geändert wird.
Anlagen:
Entwurf zur Änderung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||