Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2015-0098  

 
 
Betreff: Einleitungsbeschluss zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze
-Stellplatzsatzung-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:61 10 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
18.05.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
18.05.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
18.05.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
18.05.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
19.05.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
19.05.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
19.05.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
19.05.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
20.05.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf geändert beschlossen   
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
28.05.2015 
Sitzung des Ausschusses zur Umsetzung des kommunales Energiekonzeptes geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
02.06.2015 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
15.06.2015 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
25.06.2015 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Stellplatzsatzung_Entwurf_April_2015
Anlage_2_Ablösevertrag
Anlage 1_Richtzahlen_April_2015
Begründung_Entwurf_April_2015

Begründung / Erläuterung

Gemäß § 81 Abs. 4 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) können Gemeinden in Brandenburg örtliche Bauvorschriften über notwendige Stellplätze erlassen. Die Gemeinde hat von dieser Satzungsermächtigung Gebrauch gemacht und verpflichtet dadurch die Bauherren im Gemeindegebiet, notwendige Stellplätze zu errichten. Ziel ist es, den öffentlichen Straßenraum weitestgehend vom ruhenden Verkehr zu entlasten.

Die Stellplatzsatzung trat am 01.10.2006 in Kraft.

 

Die Anwendung der Satzung in der Praxis machte deutlich, dass eine Überarbeitung insbesondere vor dem Hintergrund der Rechtssicherheit und auf Grund des Bedarfes erforderlich ist.

 

Einzelne Begriffe und Bestimmungen müssen klarer formuliert und definiert werden (z.B. Wohnfläche, Nutzfläche, Gastraumfläche). Ebenso ist eine Überarbeitung der Richtzahlen für die erforderlichen Stellplätze (Anlage 1 der Satzung) notwendig.

 

Weiter werden einzelne, bisher nicht geregelte Inhalte ergänzt. So fordert die bisherige Stellplatzsatzung nicht, dass hergestellte Stellplätze auch auf Dauer vorzuhalten sind. Ebenfalls nicht geregelt ist, dass ein Verstoß gegen die Stellplatzsatzung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die ordnungsrechtlich geahndet werden kann. 

 

Beabsichtigt ist auch, eine Pflicht zur Herstellung einer ausreichenden Anzahl von Abstellplätzen für Fahrräder zu erlassen. Durch diese Regelung wird dem Radverkehr im Gemeindegebiet ein höherer Stellenwert gegeben.

 

Zur Förderung alternativer verkehrlicher Nutzungskonzepte (z.B. E-Carsharing) werden einzelne Festsetzungen eingefügt. Die Gemeinde kann so Anreize für die Schaffung einer nachhaltigen Alltagsmobilität schaffen und sich als innovative, zukunftsfähige Gemeinde positionieren.

 

Der Stellplatzsatzung wird ein Muster eines Stellplatzablösevertrages (Anlage 2 der Satzung) beigefügt. Dieser Zusatz dient der Vereinfachung und stellt eine einheitliche Form der Verträge sicher.

 

Die Änderungen und Ergänzungen sind im geänderten Satzungsexemplar grau hinterlegt.

 

Der Satzungsentwurf wurde in Abstimmung mit den Ortsvorstehern der Gemeinde Wandlitz und auf der Grundlage der Ergebnisse des Erörterungstermins vom 10. Februar 2015 erarbeitet.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 81 Abs. 8 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

§ 28 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Nein

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze -Stellplatzsatzung- hinsichtlich ihrer Festsetzungsinhalte überarbeitet und geändert wird.

 


Anlagen:

 

Entwurf zur Änderung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellplatzsatzung_Entwurf_April_2015 (108 KB)    
Anlage 2 2 Anlage_2_Ablösevertrag (223 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 1_Richtzahlen_April_2015 (74 KB)    
Anlage 4 4 Begründung_Entwurf_April_2015 (95 KB)