Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2014-0078  

 
 
Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplanes "Sportstätte der Gemeinde Wandlitz"
Gemarkung Wandlitz
Einleitungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:W 612001
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
13.01.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
27.01.2015 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
09.02.2015 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
19.02.2015 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich_2.Änderung

Begründung / Erläuterung

Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt, den rechtskräftigen Bebauungsplan „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz“, 1. Änderung zu ändern.

 

Der Bebauungsplan setzt eine Fläche für Sport- und Spielanlagen fest. Innerhalb des festgesetzten Baufeldes soll ein Gebäude errichtet werden, das die Funktionen Sport und Schulhort kombiniert. Im ursprünglichen Bebauungsplan „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz“ ist innerhalb des Baufeldes lediglich ein Funktionsgebäude für den Sport zulässig.

 

Um Baurecht für die geänderte Nutzungsabsicht, den zusätzlich geplanten Hort, zu schaffen, wurde 2013 das erste Änderungsverfahren eingeleitet. Der Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz“ wurde am 15.05.2014 gefasst.

 

Im Vorfeld der Einreichung des Bauantrages für das Sport-/Hortgebäude teilte die zuständige Baugenehmigungsbehörde nunmehr mit, dass eine Baugenehmigung für das geplante Mischgebäude nicht in Aussicht gestellt werden kann. So befinde sich das Baufeld innerhalb einer Fläche für „Sport- und Spielanlagen mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“. Die Hortnutzung sei weder mit der Flächenausweisung „Sport- und Spielanlagen“ noch mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ vereinbar. Erforderlich sei die Ausweisung einer Fläche für Gemeinbedarf und nicht wie durch die Gemeindeverwaltung angenommen, die Ausweisung einer Fläche für Sport- und Spielanlagen, innerhalb der auch ein den Nutzungszwecken Sport und Schule dienendes Gebäude zulässig ist.   

 

Die Umsetzung des Planvorhabens bedarf daher einer nochmaligen Änderung der rechtskräftigen 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz“.

 

Der Änderungsbebauungsplan wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie einer Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe, welche Art umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der zusammenfassenden Erklärung wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.  

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 4a und § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja  

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

5.622,--

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2015

51100.529158 (Ansatz für sämtliche B-Planverfahren im OT Wandlitz)

 

30.000,--

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

Die Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz“ werden geändert, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Gebäudes, das die Funktionen „Sport/Training“ und „Schulhort“ kombiniert, zu schaffen.

 

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Anlagen:

Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich_2.Änderung (86 KB)