Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Ortsbeirat Klosterfelde war in seiner Sitzung am 22.09.2014 nicht beschlussfähig. Diese Vorlage wird daher in der Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde am 08.10.2014 behandelt.
Mehrere Bürgerhinweise regten die Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz an. So wurde z.B. die Straße Asterngrund auf Grund des gleichen Ausbauzustandes wie die Nelkengasse in die Straßenreinigung durch die Gemeinde einbezogen. Auch der ausgewiesene Radwanderweg Ruhlsdorfer Straße/An der Bogenheide/An den Pfühlen wurde in die Winterdienstpflicht der Gemeinde aufgenommen. Darüber hinaus gibt es Hinweise des Bauhofes und der beauftragten Firmen, die eine Anpassung der Satzung notwendig machen.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Brandenburgisches Straßengesetz Kommunalabgabengesetz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die 2. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz.
Anlagen: 2. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz.
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