Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2014-0050  

 
 
Betreff: Gemeindliche Nutzung des früheren Wachgebäudes auf dem Gelände der ehemaligen Landespolizeischule im Ortsteil Basdorf
hier: Grundsatzbeschluss zur weiteren Planung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:K
Federführend:K_Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
24.09.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
07.10.2014 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
13.10.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
23.10.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
140904_Machbarkeitsstudie Wache

Begründung / Erläuterung

 

Das ehemalige Wachgebäude auf dem LPS-Areal ist aufgrund seiner Lage direkt an der B109 prädestiniert für eine öffentliche Nutzung. Da das Gebäude eine sehr hohe Nutzfläche hat (EG 396 qm; KG 219 qm), können mehrere unterschiedliche Nutzungen unter ein Dach gebracht werden.

 

 

Auszug aus dem Städtebaulichen Konzept (Wachgeb., Parkplatz, Grünfläche, PSV-Trainingsstätte)

 

 

 

  1. Rettungsdienst

 

Der Rettungsdienst ist zurzeit im Gebäude der FFW Basdorf untergebracht. Dort steht den beiden Rettungsteams lediglich eine Fläche von ca. 69 qm zur Verfügung. Ferner parken die beiden Rettungswagen nur unter einem Carport. Insbesondere im Winter müssen die Wagen elektrisch beheizt werden und Medikamente/Infusionen können nicht im Fahrzeug verbleiben. Seit langem ist der Rettungsdienst daher um eine Erweiterung/Neugestaltung der Räumlichkeiten und Fahrzeugunterbringung bemüht. Im Feuerwehrgebäude lässt sich das nicht realisieren.

Daher ist die Idee entstanden, der Rettungswache ca. 150 qm im Wachgebäude anzubieten und neben dem Gebäude eine moderne Fahrzeughalle von ca. 100 qm Größe zu errichten. Da der Rettungsdienst nicht Eigentümer eines Gebäudes werden kann, kommt nur ein Mietmodell in Frage. Die Mietdauer würde 10 Jahre betragen. Die Miete für die Aufenthaltsräume würde 8,50 € je Quadratmeter und für die Fahrzeughalle 5,00 € je Quadratmeter (jeweils ohne Nebenkosten) betragen.

 

Die Flächen in der Feuerwehr könnten nach dem Auszug des Rettungsdienstes problemlos als Mietwohnung genutzt werden, da die Räumlichkeiten über einen separaten Eingang verfügen.

 

Die räumliche Nähe des Rettungsdienstes zur geplanten Wohnbebauung ist als sehr positiv zu bewerten, da so die rasche Notfallversorgung der Bewohner des Quartiers gewährleistet ist.

 

  1. Arztpraxis

 

Für das entstehende Wohngebiet wäre es sinnvoll, wenn es im Quartier auch eine wohnortnahe ärztliche Versorgung gäbe. Daher ist eine Praxiseinheit mit ca. 88 qm geplant. Der BEG liegt bereits eine Anfrage eines Allgemeinmediziners vor.
 

 

  1. Gemeinschaftsräume

 

Innerhalb des Projektes könnten Gemeinschaftsräume von ca. 155 qm Größe geschaffen werden. Diese stünden u.a. dem Ortsbeirat, den Vereinen und den Mietern zur Verfügung. Die Vermietung könnte nach dem Muster anderer Gemeindezentren erfolgen (siehe Entgeltordnung zur Nutzung kommunaler Einrichtungen)

 

  1. Kraft- und Fitnessräume des Polizeisportvereins

 

Im Keller des Gebäudes könnten Räumlichkeiten für die Kraft- und Fitnessabteilung des PSV entstehen. Der Verein mietet zurzeit Räumlichkeiten am Markt an und wünscht sich einen Umzug in die Nähe der zukünftigen Trainingsstätte. Für die ca. 213 qm große Mietfläche könnte der Verein eine Miete von 3,00 € je Quadratmeter (ohne Nebenkosten) zahlen. Der Ausbaustandard wäre der Nutzung und der Miete  entsprechend nicht zu hoch. Ferner würde der Verein auch Eigenleistungen mit einbringen.

 

Die Sanierung des Gebäudes wird ca. 920 T€ kosten. Bezogen auf die Nutzfläche wären dies ca. 1.300 €/qm. Hinzu kommen Kosten für den Erwerb des Grundstücks und des Gebäudes in Höhe von ca. 80 T€ (gutachterlich festgestellter Verkehrswert). Ferner wäre es sinnvoll den Parkplatz nördlich des Wachgebäudes mit zu erwerben. Er bietet Stellplätze für ca. 50 Fahrzeuge und kann ebenso für Besucher der Trainingsstätte genutzt werden. Ebenso ist es sinnvoll die gesamte Grünfläche zwischen B109 und Gebäude 24 (PSV-Trainingsstätte) zu erwerben. So würde die Gemeinde über ein zusammenhängendes Grundstück verfügen. Als Erwerbspreis werden ca. 80 T€ geschätzt, ein Verkehrswertgutachten liegt jedoch noch nicht vor.

Die BEG hat die Absicht zur Veräußerung gegenüber der Gemeinde erklärt.

 

Die jährlichen Mieteinnahmen für das Wachgebäude betragen ca. 37.500 € (ohne Nebenkosten):

 

 

Anteilige Herstellungskosten in €

Fläche in qm

Miete €/qm kalt

Jahresmiete in €

Gemeinschaftsräume Gemeinde

195.820,48

155

0,00

0,00

Rettungsdienst

190.767,05

151

8,50

15.402,00

Praxisräume

111.175,50

88

8,50

8.976,00

Fitness PSV (Keller)

269.095,24

213

3,00

7.668,00

Fahrzeughalle Rettungsdienst

149.414,50

95

5,00

5.700,00

Summe

916.272,77

702

4,48

37.746,00

Übersicht Mietfläche

 

 

Die Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt würden dann folgendermaßen aussehen:

 

GuV-Auswirkungen (alle Angaben in €)

 

 

Kaufpreis (inkl. Parkplatz)

160.000,00

Nebenkosten des Erwerbs

12.000,00

Baukosten

917.000,00

Außenanlagen

75.000,00

 

 

Gesamtherstellungskosten

1.164.000,00

 

 

Nutzungsdauer

40

 

 

Mietertrag p.a.

37.746,00

 

 

Abschreibung

24.800,00

Instandhaltungsaufwand

5.524,74

Verwaltungsaufwand

1.020,00

Liegenschaftszins (kalk.)

6.880,00

Mietausfallwagnis (kalk.)

377,46

 

 

Summe Aufwand p.a.

38.602,20

 

 

Saldo Ertrag./.Aufwand p.a.

-856,20

Verzinsung des eingesetzten Kapitals

-0,09%

 

 

Aus der Berechnung wird deutlich, dass trotz der fehlenden Einnahmen aus den Gemeinschaftsräumen das Gebäude fast kostendeckend bewirtschaftet werden kann. Lediglich die Nebenkosten von schätzungsweise 4.500 € p.a. wären durch den gemeindlichen Haushalt auszugleichen. Wobei Entgelte aus einer etwaigen Verpachtung der Gemeinschaftsräume nicht mitgerechnet wurden.

 

 

Darüber hinaus muss man diese Investition auch im Gesamtzusammenhang mit den anderen Projekten auf dem Areal sehen. Die Nutzungen im Erdgeschoss würden einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der sozialen Infrastruktur darstellen. Sollten sich die Vorstellungen der Gemeinde erfüllen, dann leben in fünf bis zehn Jahren im neu entstandenen Quartier ca. 600 bis 1.000 neue Basdorfer Einwohner. Allein die dadurch der Gemeinde zufließenden Einnahmen (Steuern, Zuweisungen) würden dann jährlich ca. 0,6 – 1,0 Mio. € betragen.  

 

Insbesondere der dringende Raumbedarf des Rettungsdienstes verlangt eine möglichst zügige bauliche Umsetzung des Projektes. Da das Gebäude bereits über alle Medienanschlüsse verfügt (lediglich die Abwasserentsorgung muss mobil erfolgen) steht einem baldigen Baubeginn nichts entgegen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, dass zunächst 30 T€ für die Beauftragung von Planungsleistungen (LP1 bis LP3) freigegeben werden. So könnte der Umsetzungsbeschluss im zweiten Quartal gefasst werden. Um dann zügig mit dem Bau beginnen zu können, wird vorgeschlagen 920 T€ bereits im HHPL 2015 und den FPL 2016 zu veranschlagen. Die Inanspruchnahme der Haushaltsmittel steht dann unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung (Umsetzungsbeschluss).

 

In Abstimmung mit dem Ortsvorsteher Herrn Liebehenschel und dem Vorsitzenden des A2 wird Herr Olaf Berlin als Baupate für dieses Bauvorhaben vorgeschlagen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§28 BbgKVerf

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja   Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Planungskosten LP1 – LP3

Erwerb Grundstück, Gebäude inkl. Parkplatz und Grünfläche

 

30.000

160.000

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

siehe Sachdarstellung

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2015

11110.785100

1111001001

520.000

 

FPL 2016

11110.785100

1111001001

400.000

 

2015

11150.782100

(alle beabsichtigten Ankäufe)

 

380.000

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Im Ergebnis der vorgelegten Machbarkeitsuntersuchung befürwortet die Gemeindevertretung den Erwerb des ehemaligen Wachgebäudes auf dem Gelände der ehemaligen Polizeischule. Das Gebäude soll saniert, umgebaut, für gemeindliche Zwecke genutzt bzw. vermietet werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt:

 

-          ein Raumprogramm in Abstimmung mit den zukünftigen Nutzern zu erarbeiten;

-          die Absichtserklärungen der zukünftigen Mieter Rettungsdienst und Polizeisportverein einzuholen;

-          die Vergabe eines Planungsauftrages vorzubereiten;

-          einen Bauablaufplan zu erarbeiten, unter der Maßgabe, dass die Sanierung Mitte 2016 fertiggestellt ist;

-          den Erwerb des Gebäudes und des Grundstücks vorzubereiten (inkl. Parkplatz- und Grünfläche).

 

Der Umsetzungsbeschluss soll spätestens im zweiten Quartal 2015 gefasst werden.

 

Olaf Berlin wird zum Baupaten dieses Bauvorhabens benannt.

 

 


Anlagen:

Machbarkeitsstudie vom August 2014

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 140904_Machbarkeitsstudie Wache (2290 KB)