Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gestaltungssatzung für den Ortskern „Dorf Wandlitz“ ist am 26.03.2002 in Kraft getreten.
Die Anwendung der Satzung in der Praxis machte deutlich, dass eine Überarbeitung insbesondere vor dem Hintergrund der Rechtssicherheit erforderlich ist. Beschlüsse zur Einleitung und Durchführung des Änderungsverfahrens wurden bereits am 30.10.2006 (BV-GV 2006-0527) und am 15.10.2010 (BV-GV/2010-0263) gefasst.
Im Entwurf zur 1. Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortskern „Dorf Wandlitz“ wurden die gesetzlichen Grundlagen aktualisiert sowie einzelne Begriffe und Bestimmungen klarer formuliert und definiert. Regelungen, die sich unmittelbar auf Grund und Boden beziehen (Firstrichtung, Gestaltung von Vorgärten, etc.) wurden aus dem Satzungstext gestrichen. Eine Regelung entsprechender Inhalte über eine Gestaltungssatzung ist nicht möglich. Um eine bessere Übersicht gewährleisten zu können, wurde der Satzungstext neu strukturiert und gegliedert. Zentraler Aspekt der 1. Änderung der Gestaltungssatzung ist die Änderung des Geltungsbereiches. Der Geltungsbereich der ursprünglichen Fassung der Satzung ist relativ weit gefasst und schließt auch unbebaute Bereiche mit ein. Der geänderte Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen den bebauten, historisch bedeutsamen Bereich des alten Dorfkernes.
Die Änderungen und Ergänzungen sind im Entwurf der Gestaltungssatzung besonders hervorgehoben (Streichung bzw. graue Unterlegung).
Gesetzliche Grundlagen
§81 Abs. 8 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) § 28 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Anlagen:
Entwurf zur 1. Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortskern „Dorf Wandlitz“ (Satzungstext und Begründung) Geltungsbereich Hinweise aus der Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz vom 23.09.2014
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