Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2014-0048  

 
 
Betreff: 1. Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortskern "Dorf Wandlitz"
-Auslegungsbeschluss-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:61
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
23.09.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz zur Kenntnis genommen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
04.11.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
18.11.2014 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
24.11.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
04.12.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Gestaltungssatzung_Anlage_Beschluss_04.11
Begründung_Anlage_Beschluss_04.11
Geltungsbereich_Gestaltungssatzung
Anmerkungen_Ortsbeirat

Begründung / Erläuterung

Die Gestaltungssatzung für den Ortskern „Dorf Wandlitz“ ist am 26.03.2002 in Kraft getreten.

 

Die Anwendung der Satzung in der Praxis machte deutlich, dass eine Überarbeitung insbesondere vor dem Hintergrund der Rechtssicherheit erforderlich ist. Beschlüsse zur Einleitung und Durchführung des Änderungsverfahrens wurden bereits am 30.10.2006 (BV-GV 2006-0527) und am 15.10.2010 (BV-GV/2010-0263) gefasst.

 

Im Entwurf zur 1. Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortskern „Dorf Wandlitz“ wurden die gesetzlichen Grundlagen aktualisiert sowie einzelne Begriffe und Bestimmungen klarer formuliert und definiert.

Regelungen, die sich unmittelbar auf Grund und Boden beziehen (Firstrichtung, Gestaltung von Vorgärten, etc.) wurden aus dem Satzungstext gestrichen. Eine Regelung entsprechender Inhalte über eine Gestaltungssatzung ist nicht möglich.

Um eine bessere Übersicht gewährleisten zu können, wurde der Satzungstext neu strukturiert und gegliedert.

Zentraler Aspekt der 1. Änderung der Gestaltungssatzung ist die Änderung des Geltungsbereiches. Der Geltungsbereich der ursprünglichen Fassung der Satzung ist relativ weit gefasst und schließt auch unbebaute Bereiche mit ein. Der geänderte Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen den bebauten, historisch bedeutsamen Bereich des alten Dorfkernes.

 

Die Änderungen und Ergänzungen sind im Entwurf der Gestaltungssatzung besonders hervorgehoben (Streichung bzw. graue Unterlegung).

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§81 Abs. 8 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

§ 28 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 


Finanzielle Auswirkungen:                   Nein

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortskern „Dorf Wandlitz wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.
  2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.

 


Anlagen:

 

Entwurf zur 1. Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortskern „Dorf Wandlitz“

(Satzungstext und Begründung)

Geltungsbereich

Hinweise aus der Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz vom 23.09.2014

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gestaltungssatzung_Anlage_Beschluss_04.11 (1021 KB)    
Anlage 2 2 Begründung_Anlage_Beschluss_04.11 (245 KB)    
Anlage 3 3 Geltungsbereich_Gestaltungssatzung (160 KB)    
Anlage 4 4 Anmerkungen_Ortsbeirat (118 KB)