Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Entsprechend der vorgesehenen Erhöhung der Anzahl der Gemeindevertreter in den beratenden Ausschüssen und der Bildung eines neuen Ausschusses sollte die Anzahl der sachkundigen Einwohner je beratenden Ausschuss ebenfalls erhöht werden. In diesem Zusammenhang sollte noch einmal auf die Wichtigkeit unserer sachkundigen Einwohner hingewiesen werden. Sie sind ein Ausdruck einer direkten Bürgerbeteiligung, weil sich hier Sachverstand und Bürgerengagement im Sinne des Gemeinwohls vereinen.
Gesetzliche Grundlagen § 43 Abs. 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die 4. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde.
Anlagen: 4. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz
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