Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2014-0046  

 
 
Betreff: Straßenbenennung Fischergasse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Hoffmann, Monika
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
23.09.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
07.10.2014 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
13.10.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
23.10.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Über das Flurstück 1582 der Flur 4 in der Gemarkung Stolzenhagen verläuft ein Privatweg. Auf den anliegenden Grundstücken sind die Eigentümer mit Nebenwohnsitz in den Wochenendhäusern gemeldet. Die postalische Anschrift für das gesamte Gebiet lautet zur Zeit Oranienburger Chaussee 47. In der Vergangenheit gab es ständig Probleme mit der Zuordnung der einzelnen Grundstücke bei Ver- und Entsorgung und zu Verträgen (Strom, Wasser, u.v.m.). Es liegen mehrere Anträge zur Vergabe von Hausnummern für die einzelnen Grundstücke vor. Voraussetzung ist jedoch die Straßenbenennung. Im Liegenschaftskataster wird irrtümlich der Name Waldgasse verwendet.

Durch die Straßenbenennung und Beschilderung ist für Rettungsfahrzeuge, Post, Belieferungs- und Entsorgungsfahrzeuge die Zufahrtsmöglichkeit erkennbar. Vorgeschlagen wird:

 

„Fischergasse“.

 

Der Name passt zur Lage am Rahmer See, der Fischereibetrieb Rostin ist dort ansässig. Der Straßenname ist in der Gemeinde bisher nicht vergeben. Die Eigentümergemeinschaft ist mit dem Namen einverstanden.

Die Widmung als öffentliche Straße ist nicht beabsichtigt.

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Brandenburgisches Straßengesetz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                    Nein

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt

die Benennung des Weges Gemarkung Stolzenhagen, Flur 4, Flurstück 1582 mit dem Namen „Fischergasse“

 

 


Anlagen:

Flurkarte