Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die HYDRO Planungsgesellschaft mbH wurde mit der Erarbeitung von Planungs-leistungen der Leistungsphase 2 (Vorplanung) – Neubau Gehwege und Beleuchtung sowie Gestaltung „Jünemannplatz“ – beauftragt. Die Planung des Vorhabens sah zunächst vor, alle vorhandenen unbefestigten Geh-wegabschnitte am historischen „Jünemannplatz“ auszubauen und eine neue Stra-ßenbeleuchtung zu errichten. Die Platzfläche selbst sollte dabei grundsätzlich bestehen bleiben, aber gestalterisch eine optische Aufwertung erfahren. Die Fahr-bahnen, die durchgängig in großformatigem Natursteinpflaster befestigt sind, bleiben in ihrem derzeitigen Zustand erhalten.
Auf Grundlage der Richtlinien für die Anlage von Stadstraßen (RASt 06) und der Em-pfehlungen für die Anlage von Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) wurden im Rahmen der Vorplanung zwei Varianten untersucht: Gehwege mit einem durchgehend befestigten Sicherheitsstreifen bzw. Gehwege mit einem überwiegend unbefestigten Sicherheitsstreifen jeweils zur Fahrbahn hin. Die vorhandenen Straßenborde wurden dabei als klare Bezugskanten zur Planung der Gehwege definiert analog der angrenzenden Gehwegabschnitte aus den benach-barten Straßen.
Für die dafür erarbeitete Planunterlage aus den Jahren 2012 / 2013 ergab sich im Ergebnis der Kostenschätzung und Ermittlung der Anliegerbeiträge allerdings eine sehr hohe Beitragsbeteiligung. Aus diesem Grund wurde eine weitere Ausbauvariante mit einer einseitigen Gehweg-führung einschließlich Beleuchtung nur entlang der „Oranienburger Straße“ am Jüne-mannplatz geplant. Allerdings waren auch hier im Vergleich zu anderen Wegebau-projekten noch immer hohe Anliegerbeiträge zu verzeichnen. Nach mehreren Gesprächsrunden mit dem Ortsbeirat Wandlitz für eine mögliche bauliche Umsetzung wurde festgelegt, mit den von der Baumaßnahme betroffenen Anliegern eine Informationsveranstaltung durchzuführen. Auf dieser sollten die ver-schiedenen planerischen Ansätze und die damit verbundenen Kostenbeteiligungen erläutert und diskutiert werden. Ergänzend wurde auf der Informationsveranstaltung auch erwähnt, dass die Mög-lichkeit einer Zurückstellung des Projektes besteht und die Gehwege später im Zuge des grundhaften Ausbaus der Karl-Liebknecht-Straße mit hergestellt werden könn-ten. Der Ausbau der Karl-Liebknecht-Straße würde aber voraussichtlich erst in ca. 3 Jahren erfolgen.
Das Ergebnis der Veranstaltung vom 06.05.2014 (Anlage 1 – Protokoll) ergab insge-samt jedoch eine Befürwortung für den Ausbau der Gehwege bereits zum jetzigen Zeitpunkt. Mehrheitlich wurde sich für die Variante des einseitigen Gehwegbaus entlang der Oranienburger Straße („kleine“ Variante) anstelle eines Gesamtausbaus der Gehwege („große“ Variante) am Jünemannplatz entschieden. Dabei fiel zusätzlich die Entscheidung für die Herstellung des Gehweges mit einem überwiegend unbefestigten Seitenstreifen zur Fahrbahn hin und einer Ausführung in Betonsteinpflaster mit Natursteinvorsatz analog der Gehwege im Abschnitt Oranienburger Straße vom „Sportplatz“ bis „Jünemannplatz“. Diese Ausführungsart stand alternativ zur Herstellung in Kleinsteinpflaster (Mosaikpflaster) analog der Gehwegabschnitte Kirchstraße und Breitscheidstraße zur Disposition.
Es ist geplant, den Gehweg Oranienburger Straße am Jünemannplatz über die Grundstückszufahrten hinweg zu führen. Die Zufahrten in diesem Abschnitt werden mit dem vorhandenen Natursteinpflaster im Zuge dessen neu hergestellt. Für die Beleuchtung sind die im gesamten Dorfkern vorhandenen Leuchten vom Typ „Alt-stadtleuchte Wandlitz“ in Fortführung eines einheitlichen Dorfbildes vorgesehen. Derzeit befinden sich im Bereich des Jünemannplatzes zwei ältere Leuchten an der Stichstraße zwischen Oranienburger Straße und Karl-Liebknecht-Straße sowie die im Jahr 2011 errichtete dreiarmige Leuchte auf dem Platz selbst. Letztere ist ebenfalls eine Leuchte vom Typ „Altstadtleuchte Wandlitz“ und fügt sich daher in die neu geplante Beleuchtung gut ein. Im weiteren Planungsverlauf wird die Bestückung mit LED- Modulen zu untersuchen sein. Der im Abschnitt befindliche Bushaltestellen-standort bleibt erhalten und wird in den neuen Gehweg integriert.
Derzeit ist der vorhandene Weg im geplanten Ausbaubereich unbefestigt, uneben und bildet z.T. „Stolperstellen“. Zwischen der Fahrbahn und dem Seitenbereich sind Hochborde angeordnet, die jedoch durch vorhandene Baumstubben teilweise „herausgehebelt“ sind bzw. schief stehen. Ein Richten dieser Borde wird zumindest teilweise als Bestandteil der Baumaßnahme erforderlich sein. Hinsichtlich der Wegbreite erfolgt eine Orientierung an den ausgebauten Gehwegen der Oranienburger Straße sowie der angrenzenden älteren Gehwegabschnitte. Die vorgesehene Ausbaubreite beträgt danach sowie aufgrund des sehr begrenzten Seitenraumes maximal 1,30 m. Im überwiegend unbefestigten Sicherheitsstreifen von 75 cm zwischen Fahrbahnkante und Gehweg (Auspflasterung nur an den Übergangsanschlüssen zum Bestand sowie in Engstellen) kann eine zusätzliche Versickerung des Regenwassers erfolgen. Da eine Aufnahme von Regenwasser hinter dem Gehweg bis zu den Grundstücksgrenzen aus Platzgründen nur bedingt möglich ist, kann das Niederschlagswasser, so wie bisher auch, teilweise nur über die Fahrbahn abgeführt werden. Dieses fließt dann weiter bis zum Tiefpunkt in Richtung Kirchstraße mit Ableitung in Richtung Wandlitzsee. Sollte bei einer evtl. späteren Erneuerung der Fahrbahn die Breite reduziert werden, bietet der überwiegend unbefestigte Seitenbereich als Grünstreifen die Möglichkeit zur Anlage von regelgerechten Entwässerungsmulden.
Mit der Umsetzung der Variante des Gehweges entlang der Oranienburger Straße erfolgt der Lückenschluss auf der westlichen Fahrbahnseite am Jünemannplatz und es entsteht eine durchgängige Wegeverbindung u.a. bis zum Barnim Panorama.
Das Bauamt schlägt den Gehwegbau nach dieser Variante vor.
Gesetzliche Grundlagen
Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) HOAI, Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz EFA – Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss
Die Gemeindevertretung beschließt, den Wegebau einschließlich Beleuchtung nach der Variante des einseitigen Gehwegbaus entlang der „Oranienburger Straße“ am Jünemannplatz („kleine“ Variante) weiter zu planen.
Die Planunterlagen sind im Ratsinfomationssystem unter Downloads im Ordner „Oranienburger Straße am Jünemannplatz“ einzusehen.
Anlagen:
Anlage 1 - Protokoll Informationsveranstaltung (öffentlich) Teilnehmerverzeichnis (nicht öffentlich) Anlage 2 - Lageplan Gehweg Anlage 3 - Querschnitte
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