Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2014-0039  

 
 
Betreff: 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Peter, Gisela
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Anhörung
18.08.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Anhörung
18.08.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Anhörung
18.08.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Anhörung
19.08.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Anhörung
19.08.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Anhörung
19.08.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Anhörung
19.08.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Anhörung
20.08.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
25.08.2014 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport ungeändert beschlossen   
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
25.08.2014 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
26.08.2014 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
28.08.2014 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
01.09.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
11.09.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2. Änderung der Hauptsatzung

Begründung / Erläuterung

Die BbgKVerf regelt im § 49 Abs. 2, dass die Gemeindevertretung in ihrer ersten Sitzung die Anzahl der Gemeindevertreter, die Mitglied des Hauptausschusses sind, festlegt und diese nach § 41 für die Dauer der Wahlperiode bestellt werden.

Da hier das Gesetz die konkrete Reglung trifft kann der § 10 gestrichen werden.

 

Der Bekanntmachungskasten im Ortsteil Basdorf steht zurzeit  vor dem Grundstück Prenzlauer Straße 42 links neben der Bushaltestelle Kino. Hier kam aus der AG „Leben ohne Barrieren“ der Vorschlag, einen geeigneteren Standort zu finden. In Abstimmung mit dem Ortsbeirat soll der Bekanntmachungskasten gegenüber auf den kommunalen Grundstück Prenzlauer Straße 85 /Ecke Waldheimstraße aufgestellt werden. Deshalb hier die Anpassung im § 14 Abs. 5.

 

Gesetzliche Grundlagen

§§ 3,4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Nein

 

 

             

 


Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.

 

 


Anlagen:

2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2. Änderung der Hauptsatzung (45 KB)