Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2014-0038  

 
 
Betreff: Aufstellungsbeschluss für eine Gestaltungssatzung für den Ortsteil Lanke
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
23.09.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
07.10.2014 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
13.10.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
23.10.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
20140730091838

Begründung / Erläuterung

Die Brandenburgische Bauordnung ermächtigt Gemeinden in § 81 örtliche Bauvorschriften zu erlassen. Gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 1 BbgBO besteht die Möglichkeit Regelungen für die Gestaltung baulicher Anlagen festzusetzen.

Das Ziel der Steuerung durch eine Gestaltungssatzung muss klar definiert sein und es sollte mit dem nötigen Augenmaß für die Verhältnismäßigkeit verfolgt werden. Dabei sollte die Gemeinde von Anfang an im Blick haben, dass sie bei genehmigungsfreien Vorhaben (55 BbgBO) nicht nur den Erlass, sondern auch für den Vollzug der Gestaltungssatzung zuständig ist (53 BbgBO).

Ein Erlass einer Gestaltungssatzung bedarf eines homogenen Gebietes. Das Vorhandensein einer uneinheitlichen Bebauung (ständiger Wechsel von offener und geschlossener Bebauung; das Nebeneinander von eingeschossiger und mehrgeschossiger Bebauung; Wohngebäude neben gewerblich genutzten Gebäuden) ist zumindest ein Indiz gegen die Umsetzbarkeit einheitlicher Gestaltungsvorstellungen.

Mit einer Gestaltungssatzung soll der vorhandene Bebauungsbestand erhalten werden. In diesem Fall handelt es sich um einen städtebaulich und historisch besonders interessanten Bereich des Ortsteiles Lanke, mit einem Schloss und einem Gutshof.

 

Eine Gestaltungssatzung unterliegt nach ihrem Erlass der ständigen Kontrolle. Hierzu kommt die Vollzugskontrolle (Sonderordnungsbehörde). Der Vollzugsaufwand steigt,  je enger das gestalterische „Korsett“ der Satzung ist.

 

Typische Regelungen in Gestaltungssatzungen

-          Gebäudeform

-          First-, Sockel-  und Traufhöhen

-          Fassadengestaltung (Farbe, Material, Gliederung)

-          Drempel/ Kniestock

-          Dach ( Material, Farbgebung, Form , Neigung)

-          Dachaufbauten ( Gauben, Schornsteine, Antennen

-          Einfriedungen

Problematische Regelungen in Gestaltungssatzungen

-          Firstrichtung von Gebäuden

-          Gebäudehöhe und –tiefe

-          Höhenlage von Gebäuden

-          Begrünungsgebote, gärtnerische Gestaltung von Vorgärten

Nicht in einer Gestaltungssatzung erfasst werden können

-          Gestaltung von Vorgärten oder sonstiger Freiflächen

-          Pflanzung von Hecken

-          Pflasterung öffentlich gewidmeter Straßen, Wege

-          Bepflanzung öffentlicher Plätze

Aufgrund der Besonderheit und der Fülle der noch zu großen Teilen vorhandenen denkmalgeschützten Gebäude und Anlagen ist die Aufstellung einer Gestaltungssatzung zum Erhalt der bestehenden denkmalgeschützten Gebäude und Anlage und für die Integration neuer bzw. die Renovierung bestehender und nicht denkmalgeschützter Gebäude im OT Lanke sinnvoll.

 

Für die Aufstellung der Gestaltungssatzung hat sich der Förderverein Lanke e.V. angeboten, unterstützend mitzuwirken.  

Gesetzliche Grundlagen

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde

Kommunalverfassung

BauGB- Baugesetzbuch

BbgBO- Brandenburgische Bauordnung

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja   Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

7 370,19 €

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2014

51 100 529153

 

3 000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung einer Gestaltungssatzung für den Ortsteil Lanke gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 1 BbgBO

 

 


Anlagen: Geltungsbereich

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20140730091838 (111 KB)