Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2014-0037  

 
 
Betreff: Sportstätte Wandlitz - Neubau des Funktionsgebäudes unter Einbeziehung von Horträumen - Aufzugseinbau
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 23
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
19.08.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
25.08.2014 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
26.08.2014 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
01.09.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
11.09.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
LageplanB-PlanmitGebaeude2014
EG Aufzug 17072014
1 OG Aufzug 14072014
Ansichten Aufzug 14072014

Begründung / Erläuterung

Mit der Beschlussvorlage BV-GV/2014-0585 hat die Gemeindevertretung den Bau des Funktionsgebäudes Sportstätte Wandlitz für die Sport- und Hortnutzung auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsunterlagen beschlossen.

 

Die nun angestrebte Nutzung machte es erforderlich den B-Plan entsprechend zu ändern. Die Änderung des B-Planes in dem notwendigen Verfahren erfolgte bis Juni 2014.

 

Bis zum Abschluss des B-Planverfahrens erfolgten parallel Abstimmungen zur Genehmigungsfähigkeit.

Das Planungskonzept sieht die Aufteilung der Funktionsbereiche jeweils über beide Geschosse vor. Damit sollte sichergestellt werden, dass für beide Funktionsbereiche jeweils Räume ich EG barrierefrei (ebenerdig) erreichbar sind.

Im Ergebnis der Abstimmungen wurde deutlich, dass das Bauordnungsamt und im Besonderen die Behindertenbeauftragte den Standpunkt vertreten, dass die Zugänglichkeit zum gesamten Gebäude einschließlich des Obergeschosses barrierefrei möglich sein muss. Daraus resultiert zwingend der Einbau einer Aufzugsanlage. Ein Ermessensspielraum, welcher auf Grundlage der gültigen Rechtsvorschriften durchaus möglich wäre, wird nicht in Aussicht gestellt.

 

Die Planung des Gebäudes mit einer entsprechender Aufzugsanlage wurde seitens der Planerin überarbeitet und angepasst.

Danach ist die Einbeziehung eines Aufzuges in das bestehende Planungskonzept möglich (siehe geänderte Planungsunterlagen in der Anlage).

 

Der Einbau des Aufzuges wird ca. 50.000,00 € kosten. Für die Folgejahre wird sich ein jährlicher Aufwand von ca. 1.900,00 € pro Jahr ergeben.

 

Entsprechend den Festlegungen im Baucontrolling wird dann die Entwurfsplanung entsprechend geändert und als Ausführungsbeschluss der GV vorgelegt.

 

Gesetzliche Grundlagen

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja

 

Siehe Sachdarstellung

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

HHRest

2013

42420.785100

4242008001

536.826,36

 

2014

42420.785100

4242008001

69.100,00

 

2014

42420.681100

4242008001

443.100,00

 

2014

36550.785100

3655008003

797.000,00

 

2015

36550.681100

3655008003

80.000,00

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Erweiterung der Aufgabenstellung zum Entwurf um die Einbeziehung der Herstellung einer Aufzugsanlage.


Anlagen:

Lageplan

Grundriss EG mit Aufzug

Grundriss OG mit Aufzug

Ansichten mit Aufzug

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LageplanB-PlanmitGebaeude2014 (120 KB)    
Anlage 2 2 EG Aufzug 17072014 (814 KB)    
Anlage 3 3 1 OG Aufzug 14072014 (780 KB)    
Anlage 4 4 Ansichten Aufzug 14072014 (220 KB)