Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2014-0032  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Ehemalige Landespolizeischule - Teilbereich 1" in der Gemarkung Basdorf
- Satzungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 33Aktenzeichen:B 612601 - BP LPS - Teilbereich 1
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
20.08.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
26.08.2014 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
01.09.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
11.09.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Planzeichnung
Begründung zum B-Plan

Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 11.09.2014 die vorgebrachten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung mit Beschluss-Nr. BV-GV/2014-0031 abgewogen.

Die Abwägungsergebnisse wurden in die Planunterlagen eingearbeitet.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                   Nein

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Ehemalige Landespolizeischule – Teilbereich 1“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und  dem Text (Teil B) in der Gemarkung Basdorf als Satzung.

Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das durchgeführte Verfahren bei der Höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen.

 

 


Anlagen:

 

Satzungsexemplar  (Stand: August 2014)

 

-          Planzeichnung (verkleinert)

-          Begründung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Planzeichnung (991 KB)    
Anlage 2 2 Begründung zum B-Plan (1597 KB)