Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer konstituierenden Sitzung am 19.06.2014 über die Sitzverteilung und Besetzung der beratenden Ausschüsse befunden. Die Fraktion DIE LINKE/GRÜNE/B 90/UWG konnte zu diesem Zeitpunkt keinen 2. Stellvertreter für den Ausschuss Bauen und Gemeindeentwicklung benennen. Dies hat die Fraktion nun nachgeholt.
Jede Fraktion kann einen oder mehrere Stellvertreter benennen. Diese können in dem jeweiligen Gremium jedes von der Fraktion vorgeschlagene Mitglied vertreten. Scheidet ein Mitglied aus, so geht der Sitz auf den in der Reihenfolge ersten Stellvertreter über (§ 41 Abs. 3 BbgKVerf).
Die Fraktionen benennen entsprechend ihrem Vorschlagsrecht die Ausschussmitglieder und ihre Stellvertreter gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung. Die Fraktionen können ihre Ausschussmitglieder und ihre Stellvertreter jederzeit austauschen. Die Gemeindevertretung kann die Sitzverteilung und die namentliche Ausschussbesetzung durch deklaratorischen Beschluss feststellen (§ 43 Abs. 2 BbgKVerf).
Gesetzliche Grundlagen § 43 i.V.m § 41 Abs. 3 BbgKVerf
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass die Fraktion DIE LINKE/GRÜNE/B90/UWG Herrn Jürgen Krajewski als 2. Stellvertreter für den Ausschuss Bauen und Gemeindeentwicklung benannt hat.
Anlagen:
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