Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2014-0029  

 
 
Betreff: Vorstellung der Vorplanung zur
Sanierung des Schulhofes der Grundschule im OT Basdorf - Teilfläche II (Hof)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 12
Hergt, Liane
Aktenzeichen:BA- B/001
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
20.08.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
25.08.2014 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
26.08.2014 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
01.09.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
11.09.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Vorentwurf

Begründung / Erläuterung

Im vergangenen Jahr erfolgte die Sanierung des ersten Teilbereiches (Vorplatzes) des Schulhofes der Grundschule Basdorf.

Nun ist die Weiterführung der Maßnahme vorgesehen.

Dazu wurde gemäß Beschluss BV-HA/2013-0371 die Weiterplanung beauftragt.

Das Planungsbüro legte nun die Vorplanung zur Bestätigung vor.

Der Gestaltungsvorschlag wurde auf der Grundlage von Abstimmungen mit beiden Nutzern des Hofes (Schule und Hort) erarbeitet. Unter anderem sind dabei eine ganze Reihe von Ideen von Kindern (untermalt mit Bildern) eingeflossen.

Der Ausgangspunkt bestand darin, vorhandene Defizite in der Gestaltung und Funktionalität auszuräumen und eine moderne, dem pädagogischen Konzept entsprechende Schulhofsituation zu schaffen. Gleichwohl waren die vorhandenen Flächenbereiche, sowie die Sport- und Spielgeräte im Hinblick auf Ihre Weiternutzung zu überprüfen und daraus ableitend der Neugestaltungsbedarf zu ermitteln.

Im Ergebnis der Ermittlungen ergab sich nun zum Einen, themenbezogene Einzelbereiche für die Kinder zu schaffen und zum Anderen, die Funktionalität durch Gestaltung der befestigten Bereiche und die Ertüchtigung der Regenwasseranlage, zu verbessern.

So führt die Vorplanung aus:

(Auszug aus der Vorplanung des Landschaftsarchitekturbüro Schrickel+ Partner)

 

„Der Entwurf basiert auf den Planungsprinzipien des Kreativ-Spiels, der Bewegungsförderung und der Naturkunde. Diese Leitthemen werden in unterschiedlichen Funktionsräumen unter Berücksichtigung des Bestandes (Schulhof und Bäume) planerisch umgesetzt.

Das Zentrum bildet die vorhandene große und prägnante Schwarzkiefer, um die ein Sitzring als Schulhofmitte inszeniert wird. Anschließend bildet ein Ring das sogenannte „Fantasiekarussell“ aus innovativen Spielgeräten den Kreativ-Spielbereich in dem Schulkinder animiert werden, Fantasiespiele zu entwickeln.

Im hinteren Schulhofbereich wird die fallschutzsichere Spielzone um weitere attraktive Spielgeräte ergänzt und durch randständige robuste Pflanzungen akzentuiert.

Im Randbereich sind unterschiedliche „Spielhäuschen“ eingebettet, die insbesondere für die Mädchen einen geschützten Rahmen für soziales Spielen in kleinen Gruppen bieten.

Die Gesamtsituation des Schulhofes wird durch neue Treppen, eine behindertengerechte Rampe, Sitzmöglichkeiten, Sonnenschutz, Terrassen und Spielfelder aufgewertet.“

 

Im beiliegenden Lageplan ist der Gestaltungsvorschlag dargestellt.

Die Vorplanung liegt zu den Sitzungen vor.

Zur Umsetzung der beschriebenen Maßnahme ist ein Investitionsumfang von ca. 300.000,-€ erforderlich. Dieser Ansatz liegt um ca. 50.000,-€ über der bisherigen Veranschlagung.

Auf Grund der schlüssigen konzeptionellen Gestaltung und bereits vielfacher Einbeziehung vorhandener Bereiche, sollte eine entsprechende Budgeterhöhung mit dem Haushaltsansatz 2015 auf 300.000,-€ vorgenommen werden.

Es ist dann vorgesehen, auf der Grundlage der Vorplanung den Bauentwurf zu erstellen und zur bauordnungsrechtlichen Genehmigung einzureichen, so dass im   II. Quartal 2015 die Realisierung erfolgen kann.

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                 Ja  

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

300.000,-

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

15

20.000,-

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2014

21110.785100

21110 01001

250.000,-

 

2015

21110.785100

21110 01001

  50.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

1.) Gemeindevertretung bestätigt die Weiterplanung des Schulhofes der Grundschule im OT Basdorf – Teilfläche II (Hof).

 

 


Anlagen:

Lageplan – Vorentwurf 2.BA Schulhofgestaltung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Vorentwurf (192 KB)