Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Vergabeordnung (VOF) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Gesetzliche Grundlagen
Seit Mitte des vergangenen Jahres 2013 gibt es seitens der Barnimer Busge-sellschaft und des Landkreises Barnim Bestrebungen, auch auf der südlichen Fahrbahnseite (gegenüberliegend dem nördlichen Haltestellenbereich und dem Barnim Panorama) in der grundhaft ausgebauten Breitscheidstraße des Ortsteiles Wandlitz eine weitere Haltestelleneinrichtung herzustellen. Der bisher unbefestigte Haltepunkt in der Breitscheidstraße, der sich zwischen Einmündung Langer Grund und B 109 (Prenzlauer Chaussee) befindet, soll durch diesen zentraleren Standort ersetzt und in seiner Ausstattung verbessert werden. Dieses Anliegen wird auch seitens der Gemeinde Wandlitz befürwortet, da der neue Haltestellenbereich maßgeblich zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse beiträgt sowie eine unmittelbare und barrierefreie Erreichbarkeit des neu gebauten Barnim Panoramas aufgrund der kurzen Distanz ermöglicht.
Für die bauliche Umsetzung dieses Vorhabens besteht die Aussicht im Jahr 2015 Fördermittel vom Landkreis Barnim zu erhalten. Hierzu ist ein entsprechender Antrag bis zum 31.10.2014 von der Gemeinde Wandlitz einzureichen.
In Vorbereitung dieses Projektes sind zunächst Planungs- und Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 auf Basis der HOAI sowie die örtliche Bauüberwachung zu erbringen.
Unter Zugrundelegung des offenen Planerpools der Gemeinde Wandlitz kann eine Auswahl von qualifizierten Architektur- und Ingenieurbüros erfolgen.
In besonderen Fällen, das heißt
sind,
kann eine Vergabe nach Verhandlung mit nur einem Bewerber aus dem Planerpool vorgenommen werden. Die Auswahl ist dabei unter Berücksichtigung der Aufgabenbeschreibung (vgl. Anlage) vorzunehmen. Danach sind Leistungen aus dem Leistungsbild Verkehrs-anlagen erforderlich.
Im Hinblick auf die anstehende Planungsaufgabe ist zu entscheiden, welche Bewerber, ausgehend von der nachgewiesenen Eignung gemäß den Bewerbungs-bedingungen für den Planerpool, über ausreichende Erfahrung und Kenntnisse zur Umsetzung des vorgegebenen Leistungsumfanges verfügen. Darüber hinaus ist abzuwägen, welchen Aufwand die Bewerber für die Einarbeitung in die örtlichen Gegebenheiten benötigen. Es wird vorausgesetzt, dass von den Bewerbern in den letzten Jahren entsprechende Planungs- und Ingenieurleistungen erbracht wurden.
Gemäß den Vorgaben und Bedingungen des Planerpools ist das Ingenieurbüro Lehmann für die Beauftragung mit den anstehenden Planungs- und Ingenieurleis-tungen ermittelt worden.
Herr Lehmann erstellte 2010 / 2011 die Objektplanung für den grundhaften Ausbau der Breitscheidstraße im nicht denkmalgeschützten Bereich von Höhe „Alte Kirch-schule“ (Breitscheidstraße 21 – Flur 6, Flurstück 224) bis einschließlich Knotenpunkt Langer Grund. Die Straßenplanung beinhaltete außer dem Wege- und Rohrleitungsbau auch die Erneuerung des Haltestellenbereiches auf der nördlichen Fahrbahnseite in Höhe des neu entstandenen Barnim Panoramas. Herr Lehmann erarbeitete hierfür separat die planerischen Unterlagen zur Einreichung des Fördermittelantrages an den LK Bar-nim. Dies soll nunmehr analog für den geplanten Haltestellenbereich gegenüber dem Barnim Panorama (Südseite) u.a. mit der vorgesehenen Auftragsvergabe erfolgen. Des Weiteren verfügt Herr Lehmann über spezielles Wissen über den unmittelbar angrenzenden Bereich des historischen (denkmalgeschützten) Dorfkerns, da er auch hierfür bereits Planungsleistungen im Abschnitt Breitscheidstraße Kirchstraße und Jünemannplatz erbracht hat. Seine darüber hinaus gehenden Kenntnisse über die spezielle Graben- und Entwässerungssituation vor Ort sind zur Erfüllung des Planungsauftrages ebenfalls von großem Vorteil.
Mit der Vergabe der Planungs- und Ingenieurleistungen an das Büro Lehmann soll gewährleistet sein, dass zu den gegebenen Schnittstellen aus dem Straßenbau-vorhaben Breitscheidstraße umfangreiche Kenntnisse vorausgesetzt werden können.
Das Ingenieurbüro Lehmann hat die Bewerbungsbedingungen für die Aufnahme in den gemeindlichen Planerpool erfüllt. Somit kann von einer fachkundigen und qualitativ hochwertigen Erbringung der Leistungen ausgegangen werden. Das Bauamt der Gemeinde Wandlitz schlägt dementsprechend das Ingenieurbüro Lehmann, Beratung und Planung, Voltastraße 12 aus 12623 Berlin zur Auftrags-vergabe vor.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt, die Planungs- leistungen für die Herstellung einer Haltestelleneinrichtung gegenüber dem Barnim Panorama in der Breitscheidstraße, Ortsteil Wandlitz, an das Ingenieurbüro Lehmann, Beratung und Planung, Voltastraße 12 in 12623 Berlin zu vergeben.
Anlagen:
Aufgabenbeschreibung für die Vergabe der Planungsleistungen
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