Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2014-0664  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Wohnbaufläche am Ahrendseer Weg", Gemarkung Klosterfelde
-Aufstellungsbeschluss-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 32Aktenzeichen:K 612601
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
18.08.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
26.08.2014 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
01.09.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
11.09.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich
Antrag

Begründung / Erläuterung

Das Grundstück, Flur 5, Flurstück 209 ist im Teilflächennutzungsplan der Gemarkung Klosterfelde und im Flächennutzungsplanentwurf der Gemeinde Wandlitz (Planstand 03/2014) als gemischte Baufläche dargestellt.

Das genannte Grundstück befindet sich am Rande baulicher Nutzungen, ist selbst unbebaut und wurde  bisher als landwirtliche Fläche genutzt.

Das Areal des Plangebietes umfasst ca. 0,7 ha.

Auf eine Bauvoranfrage zur Entwicklung des Grundstückes wurde von der Baugenehmigungsbehörde in Abstimmung mit der Gemeinde mitgeteilt, dass sich die Bebauung dieser großen Fläche nicht über den § 34 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) realisieren lässt. Die Durchführung eines Planverfahrens ist erforderlich.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist somit ein geeignetes und notwendiges Instrument zur erforderlichen Sicherung und Steuerung der städtebaulichen Entwicklung und Erschließung des Gebietes.

Durch die Darstellung im Flächennutzungsplan ist für diesen Bereich eine bauliche Entwicklung vorgesehen und auch möglich. Das Gebiet wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und es wird somit der planerischen Absicht der Gemeinde Rechnung getragen.

 

Hinweis:

Der vollständige Antrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes liegt in der Verwaltung vor und kann bei Bedarf zur Entscheidungsvorbereitung eingesehen werden.

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Baugesetzbuch (BauGB)

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                    Nein

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Für das Areal der Gemarkung Klosterfelde, Flur 5, Flurstück 209, mit einer 

    Gesamtfläche von ca. 0,7 ha, ist ein Bebauungsplan aufzustellen. 

 

Der beigefügte Flurkartenauszug ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen.

 

3. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 

    BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

4. Eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung ist durchzuführen.

 

5. Mit dem Vorhabenträger, dem Eigentümer, ist ein städtebaulicher Vertrag und ein 

    Erschließungsvertrag, mit der Maßgabe, das der Gemeinde keine Kosten

    entstehen, abzuschließen. 

 

Als Planungsziele werden:

-          die Schaffung von Planungs- und Baurecht für die Errichtung von Einfamilienhäusern,

-          die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung,

-          die Sicherung der Erschließung und

-          die Klärung der notwendigen Eingriffe in den Naturhaushalt und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen

angestrebt.

 

 

 


Anlagen:

 

Flurkartenauszug- Geltungsbereich

Antrag

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (148 KB)    
Anlage 2 2 Antrag (49 KB)