Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Um ein vielfältiges Angebot und eine angemessene Nutzungsauslastung mit neuen erweiterten Öffnungszeiten für den Jugendclub in Basdorf erreichen zu können, wurde die Neueinrichtung einer Stelle für Jugendarbeit mit 30 Wochenstunden im April 2011 beschlossen und im Juni 2011 mit Nicole Schirmag besetzt. Die Gemeinde ist Träger der Stelle und damit für die Dienstaufsicht, die fachliche und pädagogische Anleitung der Jugendarbeiterin verantwortlich.
Eine Absicherung der fachlichen Anleitung durch eine pädagogische Fachkraft konnte bisher nicht im notwendigen Maße gewährleistet werden. Weiterbildungsangebote müssen in dem Zusammenhang eingekauft werden.
Problematisch ist bisher auch die Arbeitszeit der Jugendarbeiterin. Die Teilnahme an Projektarbeit außerhalb des Jugendclubs z.B. während der Ferien wie Zirkuscamp und Sternfahrten in den Sommermonaten verbraucht erhebliche Arbeitszeit und geht zulasten der Öffnungszeiten des Jugendclub. Eine zusätzliche Kraft über den Bundesfreiwilligendienst bzw. Freiwilliges Soziales Jahr könnte solche Bedarfe decken.
Durch Jugendkoordination finden seit Januar 2013 regelmäßig mit den beiden Jugendarbeitern zur Abstimmung der Aufgaben und Koordinierung der Arbeit gemeinsame Arbeitsberatungen statt.
Bei einem Wechsel der Trägerschaft für den gemeindlichen Jugendarbeiter z.B. an den Internationalen Bund (IB) als Träger von Jugendkoordination wäre die fachliche/pädagogische Anleitung gewährleistet. Die Fachaufsicht könnte direkt durch Jugendkoordination gewährleistet werden, da beide Stellen den gleichen Arbeitgeber hätten.
Der IB betreibt selbst mehrere Jugendclubs und hat gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern bei der Jugendförderung in den Sozialräumen Bernau und Panketal. Dazu hatte sich der IB bereits im Interessenbekundungsverfahren Jugendkoordination geäußert. Weiterbildungsangebote des Trägers und Erfahrungsaustausche können die Arbeit im Jugendclub Basdorf weiter qualifizieren.
Die Gemeinde hat die Trägerschaft für die fachliche Begleitung von Teilnehmern im Freiwilligen ökologischen/sozialen Jahr sowie Bundesfreiwilligen Dienst ausgeschrieben und an den IB vergeben.
Die Übertragung der Trägerschaft an einen freien Träger sowie die Aufgabeninhalte und Ausrichtung der Stelle der JugendarbeiterIn Jugendclub Basdorf können im Rahmen eines Leistungsvertrages geregelt werden.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Die bisher anfallenden Personalkosten werden als Zuschuss an den freien Träger ausgereicht. Zusätzlich fallen Geschäftsführungskosten in Höhe von 1.300 € an. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Stelle JugendarbeiterIn Jugendclub Basdorf zum 01.01.2014 in freie Trägerschaft zu übertragen. Die Rahmenbedingungen sind durch einen Leistungsvertrag abzusichern. |
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