Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Mit Beschlussnummer BV-GV/2013-0516 wurde der Beschluss über die Abwägung der Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung gefasst. Die Abwägungsergebnisse wurden bereits in die vorliegenden Planunterlagen eingearbeitet.
Gesetzliche Grundlagen
§ 10 Baugesetzbuch § 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Bebauungsplan „Louisenhain“ wird als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht zu diesem wird gebilligt.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen:
- Bebauungsplan „Louisenhain“ mit Begründung (Stand April 2013)
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