Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Mit dem Beschluss BV-GV/2011-0338 vom 09.06.2011 hat die Gemeindevertretung im Hinblick auf die Beantragung von Fördermitteln für das Vorhaben "WIN-Wassertourismus Initiative Nordbrandenburg zur Reaktivierung und Wiederschiffbarmachung des Langen Trödel“ (WIN) beschlossen, Finanzmittel in Höhe von 821.000,- € für die Finanzierung des vereinbarten Eigenanteils der Gemeinde Wandlitz zur Verfügung zu stellen.
Im Haushaltsplan 2013 sind insgesamt, vorbehaltlich der Freigabe durch die Gemeindevertretung, für den Ausbau des Langen Trödel finanzielle Eigenmittel in Höhe von 984.300 € veranschlagt. Im Übrigen sind für den Aufwand des Vorhabenträgers der „WIN“ im Hinblick auf das technische sowie finanzielle Management insgesamt finanzielle Mittel in Höhe von 122.500 € berücksichtigt.
Dem Vorhabenträger der „WIN“ wurde mit Bescheid vom 10.11.2011 auf Basis der, im Rahmen der Genehmigungsplanung, ermittelten Gesamtausgaben von 12.039.112 € eine Zuwendung von max. 8.542.500 € gewährt. Gemäß Zuwendungsbescheid endet der Investitionszeitraum am 31.12.2013.
Nach Fertigstellung der Ausführungsplanungen wurden im Frühjahr 2012 die Schleuse (Los 1) und die drei Brücken L21, B109 und Forststraße (Los 2) europaweit ausgeschrieben. Auf Grund der unerwartet hoch ausgefallenen Angebotssummen mussten die Ausschreibungen für Los 1 und 2 aufgehoben und Einsparungsmaßnahmen geprüft werden.
Die möglichen Einsparungsmaßnahmen führten zu wesentlichen Änderungen des Leistungsverzeichnisses des Loses 1. Daher erfolgte eine erneute europaweite Ausschreibung des Loses. Für Los 2 ergaben sich keine Einsparmöglichkeiten und somit keine Änderungen an der Leistungsbeschreibung. Deshalb wurde auf Basis der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ein Verhandlungsverfahren durchgeführt.
Im Zuge der Prüfung der Einsparpotenziale wurden des Weiteren zum Zweck der Kostenfortschreibung für die noch zu vergebenden Teilprojekte „Umwelt (Ausgleichsmaßnahmen)“ und „Kanal“ Kostenanschläge erstellt.
Die auf Basis der Submission zu Los 1 (Schleuse) vom 12.03.2013 und der Verhandlung zu Los 2 (Brücken) vom 13.03.2013 sowie auf Grundlage der Kostenanschläge der Teilprojekte „Umwelt“ und „Kanal“ ermittelten Gesamtausgaben belaufen sich auf 14.409.046 €. Unter Berücksichtigung einer Zuwendung von 10.071.276 € ergibt sich ein Eigenanteil für die Gemeinde Wandlitz von 1.064.786 €.
Durch die Aufhebung der Ausschreibungen und die Umplanungen zur Kostenreduzierung an der Schleuse ist die bisher festgesetzte Fertigstellung bis Ende 2013 ausgeschlossen. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann die Bauabnahme der Schleuse sowie der Brücken L21, B109 und Forststraße erst im Oktober 2014 erfolgen. Daraus resultierend werden die Arbeiten am Kanal bis in das Jahr 2015 andauern.
Aus den vorgenannten Gründen beabsichtigt der Vorhabenträger, im April dieses Jahres einen Antrag auf Mehrkostenförderung sowie Verlängerung des Bewilligungszeitraumes zu stellen.
Für den Förderantrag ist eine Zusage der Gemeinde Wandlitz zur zusätzlichen Bereitstellung von Eigenmitteln zwingend notwendig.
Die zusätzlichen Mittel müssen in den Haushaltsjahren 2013 bis 2015 zur Verfügung gestellt werden.
Des Weiteren sind in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 für das technische und das finanzielle Management des Vorhabenträgers jährliche Kosten in Höhe von 42.500 € zu erwarten.
Gesetzliche Grundlagen
Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die zusätzliche Bereitstellung von Mitteln für das „WIN-Projekt“ in Höhe von 165.500 €.
Die Veranschlagung für den Eigenanteil zur Umsetzung des Vorhabens „Ausbau Langer Trödel“ sowie für das diesbezügliche technische und finanzielle Management ändert sich von ? bisher : 1.106.800 € auf ? neu : 1.272.300 €.
Die zusätzlichen Mittel werden im Haushaltsplan 2014 zur Verfügung gestellt Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die entsprechende Erklärung abzugeben.
Anlagen:
keine
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