Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - MV-GV/2013-0071  

 
 
Betreff: Kita- Bedarfsplanung
Stand 31.12.2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:HA
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
25.03.2013 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport zur Kenntnis genommen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
08.04.2013 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
18.04.2013 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz zur Kenntnis genommen   

Begründung / Erläuterung

Ausgangslage:

 

Bis 31. Juli 2013 besteht  für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Versetzung in die fünfte Schuljahrgangsstufe ein Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten.

Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch, wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf Tagesbetreuung erforderlich macht.

Am 1. August 2013 tritt eine neue Fassung des § 24 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII  in Kraft. Dann erhalten alle Kinder im Alter von einem Jahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.

Ein Kind, dass das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

Bei diesem Rechtsanspruch handelt es sich um die letzte Stufe zum Ausbau der Tagesbetreuung für die betreffende Altersgruppe nach dem Stufenplan im Kinderförderungsgesetz 2008.

 

Erneut wurden zur Feststellung des Kita-Bedarfs die bisher getroffenen Annahmen zur Geburten- und Einwohnerentwicklung  zum Stichtag 31.12.2012 überprüft.

 

In die Betrachtung wurden folgende Altersgruppen einbezogen:

?         Krippenkinder 0-1 Jahr

?         Krippenkinder 1-3 Jahre

?         Kindergartenkinder 3- 6,5 Jahre

?         Hortkinder über 6,5 Jahre 12,5 Jahre.

 

Eine eventuelle Änderung des Beginns der Schulpflicht für Kinder in Brandenburg wurde bei der Bedarfsplanung zum 31.12.2012 nicht berücksichtigt.

 

Der Planungszeitraum wurde bis 2017 erweitert. Auch diesmal waren die Ziele der Kita- Planung hinsichtlich des Versorgungs- und  Auslastungsgrades der einzelnen Einrichtungen zu überprüfen.

 

Wie stellt sich die Bevölkerungsentwicklung und Prognose in den für die Kita-  Bedarfsplanung relevanten Altersgruppen dar?

 

Die Geburtenzahlen sind weiterhin positiv. Die Prognose der Geburten lag für 2012 bei 141. Tatsächlich wurden 144 Kinder geboren.  Aus der nachfolgenden Übersicht ist zu ersehen,

wie sich die Geburtenprognose im Vergleich zum tatsächlich IST-Stand darstellt. In Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönwalde und Zerpenschleuse wurde die Geburtenprognose  übertroffen.

 

Geburten 2012

B

K

L

P

SL

SW

ST

W

Z

IST

42

24

5

3

7

17

9

26

8

Prognose Vorjahr

41

21

3

1

9

12

10

42

4

(Tabelle: Geburten 2012, Quelle: EMA)

 

Die Geburtenzahlen in Wandlitz lagen 2012 mit 26 Geburten weit unter der Prognose von 42. 2010 wurde die Geburtenprognose für den OT Wandlitz mit 58 Geburten als statistischer Ausreißer betrachtet. In 2010 und 2012 Jahren wurde der Prognosewert nicht erreicht.  Der Mittelwert der letzten drei Jahre bestätigt die Prognose der Geburten auch für Wandlitz. Deshalb wird bei der Trendberechnung wie bisher an der Geburtenprognose festgehalten und keine Korrektur vorgenommen.

 

Ferner wuchs die Altersgruppe von 0-6 Jahren im letzten Jahr durch Zuzug um 63. Besonders hervorzuheben ist Wandlitz mit 22 Kindern und Basdorf mit 19 Kindern.

 

Aufgrund der gleichbleibend hohen Geburtenzahlen und des anhaltenden, wenn auch leicht abnehmenden Zuzugs wurden die Prognosen erneut angepasst.

 

r 2017 werden 494 Kinder im Krippenalter (0-3), 631 Kinder im Kindergartenalter und 1.255 Kinder im Hortalter  angenommen.

 

 

Jahr (Stand 31.12.)

 

 

2012

 

2013

 

2014

 

2015

 

2016

 

2017

 

Einwohner ges.

21.454

 

 

 

 

 

Prognose 2013

 

21.624

21.705

21.770

21.851

21.916

Prognose 2012

21.356

21.469

21.574

21.683

21.786

 

Prognose 2011

21.424

21.535

21.649

21.757

 

 

Prognose 2010

21.283

21.366

21.469

 

 

 

Geburten

141

 

 

 

 

 

Prognose 2013

 

148

149

149

150

152

Prognose 2012

144

145

145

147

148

 

Prognose 2011

143

143

145

146

 

 

Prognose 2010

137

138

140

 

 

 

0-1 Jahre

144

 

 

 

 

 

Prognose 2013

 

154

155

155

156

157

Prognose 2012

150

151

151

153

154

 

Prognose 2011

149

149

151

153

 

 

Prognose 2010

144

145

147

 

 

 

1-3 Jahre

352

 

 

 

 

 

Prognose 2013

 

327

322

334

336

337

Prognose 2012

343

322

324

326

327

 

Prognose 2011

336

322

324

326

 

 

Prognose 2010

311

313

315

 

 

 

3-6,5 Jahre

632

 

 

 

 

 

Prognose 2013

 

652

661

654

635

631

Prognose 2012

602

643

648

648

625

 

Prognose 2011

616

641

649

642

 

 

Prognose 2010

599

601

607

 

 

 

6,5-12,5 Jahre

1.157

 

 

 

 

 

Prognose 2013

 

1.206

1.203

1.211

1.238

1.255

Prognose 2012

1.158

1.185

1.179

1.189

1.222

 

Prognose 2011

1.165

1.205

1.202

1.220

 

 

Prognose 2010

1.128

1.159

1.148

 

 

 

Tabelle: Bevölkerungsentwicklung/ -prognose (eigene Berechnung)

 

Wie hat sich der Versorgungsgrad für die Altersgruppen entwickelt?

 

Zum 31.12.2012 stellt sich der Versorgungsgrad im Krippen- und Kindergartenalter unter Berücksichtigung der Tagespflege wie folgt dar:

 

 

Insgesamt wohnhaft

davon in KITAs der Gemeinde betreut
 

davon außerhalb der Gemeinde

davon in Tagespflege

Versorgungs-
grad

 

Krippenkinder     (0-1 Jahr)

 

144

 

3

 

0

 

3

 

4,2 %

Krippenkinder (1-3 Jahre)

352

237

7

18

74,4 %

Kindergartenkinder

632

564

32

1

94,5 %

Tabelle: Versorgungsgrad zum 31.12.2012 (inkl. Tagespflege)

r die weiteren Planungen wurden folgende Versorgungsgrade unter Berücksichtigung des geänderten Rechtsanspruchs zugrunde gelegt:

Krippenkinder (0-1)                                                                      15 %

Krippenkinder (1-3)                                                                      85%

Kindergartenkinder (ü. 3-Schuleintritt)                            97%

Die zunehmende Bedeutung des Hortes hat sich auch in 2012 bestätigt. Zum 31.12.2012 stellt sich der Versorgungsgrad für den Hort wie folgt dar:

 

 

Insgesamt wohnhaft

davon in KITA

/Hort  der Gemeinde betreut
 

davon außerhalb der Gemeinde

Versorgungsgrad

Hortkinder

1.157

680

108

67,5 %

Tabelle: Versorgungsgrad zum 31.12.2012

Aufgrund der großen Nachfrage an Hortplätzen hat sich der Versorgungsgrad in den einzelnen Einrichtungen zum 31.12.2012 wie folgt entwickelt:

Hort Basdorf                                          65 %

Hort Klosterfelde                             67 %             

Hort Wandlitz                                           75 %

Hort Zerpenschleuse                            40 %

 

Dieser Versorgungsgrad wird bei der weiteren Planung auch zugrunde gelegt.

Welche Platzkapazitäten gibt es in den einzelnen Einrichtungen?

 

Bei der Ermittlung der Platzkapazitäten wurde von der am 31.12.2012 bestehenden Betriebserlaubnis einschließlich eventueller Ausnahmeregelungen ausgegangen.

 

Einrichtung

Kapazität lt. Betriebserlaubnis/Ausnahmeregelungen, Stand 31.12.2012

Basdorf

535 (255 KK/KG befristet bis 04.06.2013, 280 Hortplätze befristet bis 04.06.2013)

Klosterfelde

238 (101 KK/KG, 10 Integrationsplätze; 144 Hortplätze  bis August 2014)

Lanke

25   (KK/KG) 

Schönerlinde

64   (KK/KG/ Hort befristete Erhöhung der Kapazität bis 31.8.2013)

Schönwalde (AWO)

82   (KK/KG)

Schönwalde (Petö)

31   (KK/ KG davon 5 Plätze mit Integrationsanteil))

Stolzenhagen

60  (KK/ KG)

Hort Wandlitz

318 (Hort Ausnahmegenehmigung bis 31.8.2014) 

Kita Wandlitz

233  (KK/KG befristete Erhöhung der Kapazität  auf 233 Plätze bis 31.08.2013)

Montessori Wandlitz

60   (KK/KG)

Zerpenschleuse

62 (KK/KG/Hort davon 44 Plätze KK/KG und 18 Hortplätze)

Tabelle: Platzkapazitäten (eigene Tabelle)

 

 

Am 31.12.2012 standen insgesamt 932 Krippen- und Kindergartenplätze zur Bedarfsdeckung zur Verfügung. Am 31.12.2011 waren es 872 Plätze.

Neben den Kindertagesstätten in der Gemeinde gab es am 31.12.2012 insgesamt 10 Tagespflegestellen mit 46 Plätzen für die Betreuung von Kindern im Krippenalter. Im Dezember 2011 gab es noch 12 Tagespflegestellen.

 

Zusätzlich wurden 35 Kinder im Krippen- und Kindergartenalter in Einrichtungen außerhalb der Gemeinde betreut.

 

Die Versorgungsfunktion der Gemeinde für die Betreuung von Kindern aus anderen Gemeinden gab es auch 2012. Insgesamt wurden 54  Kinder im Krippen- und Kindergartenalter und  27 Hortkinder betreut.

 

Wie  wird sich der Betreuungsbedarf für die einzelnen Altersgruppen entwickeln?

 

Der Betreuungsbedarf  im Krippen- und Kindergartenbereich entwickelt sich unter Berücksichtigung des festgelegten Betreuungsgrades und der Betreuung von Kindern aus anderen Gemeinden bis 2017 voraussichtlich auf 869 Plätze.

KITA Basdorf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KK/KG

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Kapazität

255

260

250

250

250

250

Bedarfsprognose 2013

215

228

221

220

225

235

Bedarfsprognose 2012

226

218

214

213

221

 

Bedarf unbefriedigt

-40

-32

-29

-30

-25

-15

 

KITA Klosterfelde

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KK/KG

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Kapazität

111

111

111

111

111

111

Bedarfsprognose 2013

103

126

126

133

128

130

Bedarfsprognose 2012

109

115

111

115

108

 

Bedarf unbefriedigt

-8

15

15

22

17

19

 

KITA Lanke

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KK/KG

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Kapazität

25

25

30

30

30

30

Bedarfsprognose 2013

23

29

24

28

27

29

Bedarfsprognose 2012

30

28

21

23

23

 

Bedarf unbefriedigt

-2

4

-6

-2

-3

-1

 

KITA Schönerlinde

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KK/KG

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Kapazität

62

56

56

56

56

56

Bedarfsprognose 2013

53

48

46

45

46

48

Bedarfsprognose 2012

49

52

51

49

51

 

Bedarf unbefriedigt

-9

-8

-10

-11

-10

-8

 

 

 

 

 

 

 

 

KITA Schönwalde AWO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KK/KG

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Kapazität

82

82

82

82

82

82

Bedarfsprognose 2013

89

72

81

81

84

82

Bedarfsprognose 2012

78

71

77

74

75

 

Bedarf unbefriedigt

7

-10

-1

-1

2

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KITA Stolzenhagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KK/KG

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Kapazität

60

60

60

60

60

60

Bedarfsprognose 2013

32

60

67

69

65

63

Bedarfsprognose 2012

51

61

66

69

66

 

Bedarf unbefriedigt

-28

0

7

9

5

3

 

 

 

 

 

 

 

KITA Wandlitz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KK/KG

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Kapazität

233

226

226

226

226

226

Bedarfsprognose 2013

215

218

229

222

206

197

Bedarfsprognose 2012

209

232

240

239

222

 

Bedarf unbefriedigt

-18

-8

3

-4

-20

-29

 

 

 

 

 

 

 

Montessori-KITA Wandlitz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KK/KG

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Kapazität

60

60

60

60

60

60

Bedarfsprognose 2013

49

54

54

54

54

54

Bedarfsprognose 2012

53

53

53

53

53

 

Bedarf unbefriedigt

-11

-6

-6

-6

-6

-6

 

 

 

 

 

 

 

KITA Zerpenschleuse

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KK/KG

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Kapazität

44

44

44

44

44

44

Bedarfsprognose 2013

34

30

36

37

35

33

Bedarfsprognose 2012

28

28

32

32

27

 

Bedarf unbefriedigt

-10

-14

-8

-7

-9

-11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtsituation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KK/KG

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Kapazität

932

924

919

919

919

919

Bedarfsprognose 2013

813

866

885

888

870

869

Bedarfsprognose 2012

833

858

865

867

846

 

Bedarf unbefriedigt

-119

-58

-34

-31

-49

-50

nachrichtlich Kinder in Tagespflege

30

30

30

30

30

30

nachrichtlich Betreuung außerhalb der Gemeinde

39

24

24

24

24

23

 

Zum 31.12.2012 waren noch ca. 119 Plätze frei. Am 01.03.2013 standen noch 75 freie Plätze zur Verfügung.

 

Die Kita Stolzenhagen wurde im Mai 2012 in Betrieb genommen und ist bei der Bedarfsplanung mit 60 Plätzen berücksichtigt.

 

In Schönwalde hat eine weitere Kita ihren Betrieb aufgenommen. Der Verein „Kinder-und Lernwerkstatt Petö e.V.“ ist Träger der Einrichtung. Entstanden sind 31 Plätze für Krippen und Kindergartenkinder, davon sind 5 Plätze für Integrationskinder.

Die wurde bei der Bedarfsplanung nicht berücksichtigt, die Plätze sind nach der vorliegenden Planung über den Bedarf entstanden.

 

r die Kita Basdorf gibt es bis zum 04.06.2013 eine befristete Ausnahmegenehmigung für die Kapazität. Zu diesem Zeitpunkt soll die Erweiterung der Außenstelle „Wackelzähne“ abgeschlossen sein. Dort können dann 55 Kinder im Vorschulalter betreut werden. Gleichzeitig wird im Hauptgebäude der Kita „Rappelkiste“ die Kapazität auf 205 Plätze reduziert, hier gab es die Ausnahme zur Betreuung von 215 Kindern. Damit stehen zum Ende des Jahres 2013 im Krippen- und Kindergartenbereich der Kita Basdorf 260 Plätze zur Verfügung.

 

Mit den vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen ist Ende 2014 eine erneute Reduzierung der Kapazität für das Hauptgebäude der Kita „Rappelkiste“ zu Gunsten der Betreuungsqualität vorgesehen.

 

r die Kita Schönerlinde läuft die Ausnahmeregelung zur Kapazität im August 2013 aus. Es ist nicht beabsichtigt, diese erneut zu verlängern. Damit stehen dann ab September 2013 56 Plätze zur Verfügung.

 

r die Kita der AWO in Wandlitz ist eine Verlängerung der Ausnahme zur Betriebserlaubnis über den  31.08.2013 ebenfalls nicht mehr vorgesehen. Hier stehen dann 226 Plätze zur Verfügung.

 

Der Betreuungsbedarf  im Hortbereich entwickelt sich unter Berücksichtigung des o.g. Betreuungsgrades und der Betreuung von Kindern aus anderen Gemeinden bis 2017 auf 756 Plätze.

 

Hort Basdorf

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Kapazität

280

255

255

255

255

255

Bedarfsprognose 2013

255

276

277

287

281

285

Bedarfsprognose 2012

266

274

271

281

275

 

Bedarf unbefriedigt

-25

21

22

32

26

30

 

Hort Klosterfelde

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Kapazität

144

144

127

127

127

127

Bedarfsprognose 2013

137

143

147

147

153

153

Bedarfsprognose 2012

127

131

139

137

144

 

Bedarf unbefriedigt

-7

-1

20

20

26

26

 

Hort Schönerlinde

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Kapazität

2

2

2

2

2

2

Bedarfsprognose 2013

2

2

2

2

2

2

Bedarfsprognose 2012

2

2

2

2

2

 

Bedarf unbefriedigt

0

0

0

0

0

0

 

 

 

Hort Wandlitz

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Kapazität

318

278

147

147

147

147

Bedarfsprognose 2013

275

280

280

277

294

301

Bedarfsprognose 2012

273

278

274

272

291

 

Bedarf unbefriedigt

-43

2

133

130

147

154

 

Hort Zerpenschleuse

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Kapazität

18

18

18

18

18

18

Bedarfsprognose 2013

13

16

13

13

15

15

Bedarfsprognose 2012

16

18

15

15

17

 

Bedarf unbefriedigt

-5

-2

-5

-5

-3

-3

 

Gesamtsituation

 

 

 

 

 

 

Hortbereich

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Kapazität

762

697

549

549

549

549

Bedarfsprognose 2013

682

718

720

725

744

756

Bedarfsprognose 2012

685

703

700

706

729

 

Bedarf unbefriedigt

-80

21

171

176

195

207

nachrichtlich Betreuung außerhalb der Gemeinde

108

92

92

92

92

92

 

 

 

 

 

 

 

Zum 31.12.2012 gab es im Hortbereich 80 freie Plätze, am 01.03.2013 standen noch 73 freie Plätze zur Verfügung.

 

r das Schuljahr 2012/2013 wurde beim Landesjugendamt für den Hort Wandlitz eine Verlängerung der bisher genehmigten Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Höchstkapazität bewilligt. Durch das Landesjugendamt wurde erneut gefordert, das im Rahmen der Bedarfsplanung der Nachweis für den Abbau von Doppelnutzungen zu erbringen ist.  Die Ausnahme gilt bis 31.08.2014.

 

r den Hort in Basdorf und Klosterfelde müssen die Ausnahmeregelungen bestehen bleiben.

 

Schlussfolgerungen für die weitere Bedarfsplanung

 

Insgesamt ist festzustellen, dass sich die vorgenommenen Prognosen der Geburten- und Einwohnerentwicklung im Wesentlichen bestätigen.

 

Im Vorjahr wurde eine Einwohnerzahl von 21.356 prognostiziert, tatsächlich waren es 21.454 Einwohner (Abweichung von 0,46%). Für die Geburten gab es eine Prognose von 141 tatsächlich waren es 144.

r die Altersgruppe 0-1 Jahre wurden 6 Kinder zu viel prognostiziert und r die Altersgruppe 1-3 Jahre wurden 9 Kinder zu wenig prognostiziert. Bei der Altersgruppe 3-6,5 Jahre gab es eine Abweichung von 30 Kindern.r die Altersgruppe 6,5- 12,5 Jahre wurde der prognostizierte Wert um ein Kind „verfehlt“.

 

r 2013/2014 sind die Sanierung der Kita Basdorf (Hauptgebäude) und die Sanierung der Kita AWO Wandlitz (Thälmannstraße 95/96) vorgesehen. Die Planungen dazu laufen.

 

Durch die Inbetriebnahme der Kita Stolzenhagen, dem Ausbau der Außenstelle Kita „Wackelzähne“ Basdorf  und trotz Ablauf der Ausnahmegenehmigungen der Kapazitäten in der Kita Schönerlinde und Kita AWO Wandlitz hat sich die Gesamtsituation in Krippen- und Kindergartenbereich verbessert. Mit einer Gesamtkapazität von 919 Plätzen bis 2017 und einem voraussichtlichen Bedarf von 869 Plätzen stehen 55 weitere Plätze für die Bedarfsdeckung in diesem Bereich zur Verfügung.

r den weiteren Bedarf ist eventuell die zeitweilige Umwidmung von Kindergartenplätzen für Krippenkinder zu prüfen, da mehr Anträge für Kinder im Krippenalter gestellt werden als vorhanden sind. Hier geht es vorwiegend um die Anpassung der Ausstattung.

 

In der Kita Klosterfelde entsteht bis 2017 ein Fehlbedarf von voraussichtlich 19 Plätzen. Aufgrund der zwei Integrationsgruppen ist eine Ausnahmeregelung von der Kapazität nicht möglich. Dieser Bedarf könnte aber von anderen Einrichtungen befriedigt werden.

 

Auch für die Kita Stolzenhagen könnte zwischenzeitlich ein Fehlbedarf entstehen, dieser kann durch eine Ausnahmeregelung von der derzeitigen Kapazität bzw. durch andere Einrichtungen aufgefangen werden.

 

Bei Planungr den Kita- Standort Lanke wird berücksichtigt, dass auch zukünftig eine Versorgungsfunktionr den Ortsteil Prenden besteht. Unter dieser Bedingung entsteht bis 2017 ein Bedarf von 29 Plätzen. Damit ist die Schaffung von 30 Kita- Plätzen bei einem Neubau ausreichend.

 

Aufgrund der vorliegenden Bedarfsplanung muss davon ausgegangen werden, dass die Schaffung von weiteren Plätzen in der Kita Schönwalde durch den Verein Kinder- und Lernwerkstatt  Petö e.V.“ über den Bedarf hinausgeht und eine Aufnahme im Kita Bedarfsplan nicht erforderlich ist. Zum 31.12.2012 wurden vier Kinder aus der Gemeinde  und 11 Kinder aus anderen Gemeinden betreut.

 

Die Gesamtsituation im Hortbereich ist nicht zufriedenstellend.

Die Horte in Basdorf, Klosterfelde und Wandlitz laufen mit Ausnahmegenehmigung. Nur die Kapazität im Hort Zerpenschleuse ist ausreichend.

 

Beim Landesjugendamt ist für den Hort Basdorf eine Verlängerung der Ausnahmeregelung zur Kapazität über den 4. Juni 2013 beantragt worden. Diese wird sicherlich auch bewilligt.

 

Problematischer ist es für den Hort Klosterfelde. Hier liegt die Kapazität bei 127 Plätzen, die Ausnahme von 144 Plätzen gilt noch bis August 2014. Bei der Bedarfsermittlung wurde die Versorgungsfunktion für Zerpenschleuse nicht berücksichtigt. Trotzdem entsteht bis 2017 ein Fehlbedarf von 26 Plätzen, der nur durch Fortbestand der Ausnahmeregelung ausgeglichen werden kann.

Die öffentlich- rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeit als Schulträger von der Gemeinde Wandlitz auf die Gemeinde Marienwerder endet zum Schuljahr 2013/2014 und kann dann erstmals mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden.

Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung sollte diese Vereinbarung nochmals verlängert werden.

Eine entsprechende Beschlußvorlage wird vorbereitet.

 

Problematisch ist die Forderung des Landesjugendamtes dauerhaft die Doppelnutzung von Klassenräumen im Hort Wandlitz abzubauen. Die Ausnahmeregelung wurde bis August 2014 verlängert. Gleichzeitig wurde aber gefordert, bei der zukünftigen Planung Vorschläge zur Verbesserung der Betreuungssituation vorzulegen. Die Bedarfsplanung weist bis 2017 einen Bedarf von 301 Hortplätzen aus. Damit würde beim Auslaufen der Ausnahmeregelung ein Fehlbedarf von 154 Plätzen entstehen.

Um die Situation für den Hort dauerhaft zu verbessern, sollte die Möglichkeit genutzt werden, das geplante Sanitärgebäude für den Kunstrasenplatz um vier Horträume zu erweitern. Damit würden 80 weitere Hortplätze entstehen. Die Hausaufgabenbetreuung kann als Doppelnutzung in Klassenräumen erfolgen.

Eine erste Abstimmung mit dem Bauamt gab es. Für die GVS im Juni wird eine entsprechende Beschlußvorlage vorbereitet. Erforderlich ist dazu u.a. eine Änderung des B-Planes „An der Sporthalle“ und die Anpassung der vorliegenden Baugenehmigung an die geänderten Bedingungen.

Der Kreissportbund hat in einem Gespräch zu Förderaussichten des Sanitärgebäudes auch nicht ausgeschlossen, dass die Kombination von Hort- und Sanitärgebäude förderfähig ist. Ein Fördermittelantrag wird vorbereitet.

 

Mit der Errichtung zusätzlicher Horträume für Wandlitz, kommt es zu gleichzeitig einer Verbesserung der Esseneinnahmesituation in der Grundschule. Im Speiseraum können im Moment 60 Schüler zeitgleich essen. Durch eine Veränderung der Möblierung wird es noch in diesem Schuljahr zu einer Verbesserung kommen, trotzdem sind 4 Essendurchgänge in  einem Zeitrahmen von fast 2 Stunden erforderlich, um allen Schülern die Möglichkeit zur Teilnahme an der Schulspeisung zu ermöglichen. Mit weiteren separaten Horträumen besteht dann auch die Möglichkeit die Schulspeisung für Hortkinder neu zu organisieren.

 

Anhand der Vorlage der Bedarfsplanung im März 2014 kann die Entwicklung im Kita-Bereich erneut überprüft werden.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 12 KitaG Brandenburg

§ 28 Abs. 2 Nr. 19 Brandenburgische Kommunalverfassung

 

 

 


 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt den Sachstand zur Kita- Bedarfsplanung zur Kenntnis.