Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeinden sind zuständig für die Einrichtung von Schiedsstellen. Die Aufgaben der Schiedsstellen werden von Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen, diese sind ehrenamtlich tätig. Die Schiedsperson soll das 25. Lebensjahr vollendet haben, im Bereich der Schiedsstelle wohnen, im Wohngebiet bekannt sein, Autorität besitzen und fähig sein, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Sie soll einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgang haben und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen. Sie hat sich mit den für ihren Aufgabenbereich geltenden Gesetzen und Vorschriften vertraut zu machen.
Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten hat die Gemeinde Wandlitz bereits eine Schiedsstelle eingerichtet und unterhält diese. Die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson werden von der Gemeindevertretung für 5 Jahre gewählt. Die Berufung und Verpflichtung erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichtes Bernau.
Die Amtszeit der bisherigen Schiedspersonen endet im Juni 2013.
Nach jahrlanger Amtszeit haben die bisherigen Schiedspersonen ihre Bereitschaft zur Fortführung des Schiedsstellenamtes nicht erneut erklärt. Durch Aufruf im Amtsblatt der Gemeinde, Ausgabe Dezember 2012, sowie in der Märkischen Oderzeitung erfolgte der Aufruf für Bewerbungen für die Neubesetzung der Schiedsstelle
Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen erfüllen alle Voraussetzungen für die Wahrnehmung des Ehrenamtes.
Die Bewerber/innen haben sich in der Hauptausschusssitzung am 11. Februar 2013 persönlich vorgestellt
Gesetzliche Grundlagen § 28 Abs. 1 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg i.V.m. Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz) § 40 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung wählt aus der Vorschlagliste Schiedsperson eine Schiedsperson und aus der Vorschlagliste stellvertretende Schiedsperson eine stellvertretende Schiedsperson.
Anlagen:
Vorschlaglisten
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