Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2013-0511  

 
 
Betreff: Wahl der Schiedspersonen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Gorn, Gudrun
Federführend:HA_Personal   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
08.04.2013 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
18.04.2013 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Vorschlagliste

Begründung / Erläuterung

Die Gemeinden sind zuständig für die Einrichtung von Schiedsstellen. Die Aufgaben der Schiedsstellen werden von Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen, diese sind ehrenamtlich tätig.

Die Schiedsperson soll das 25. Lebensjahr vollendet haben, im Bereich der Schiedsstelle wohnen, im Wohngebiet bekannt sein, Autorität besitzen und fähig sein, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Sie soll einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgang  haben und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen. Sie hat sich mit den für ihren Aufgabenbereich geltenden Gesetzen und Vorschriften vertraut zu machen.

 

Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten hat die Gemeinde Wandlitz bereits eine Schiedsstelle eingerichtet und unterhält diese. Die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson  werden von der Gemeindevertretung für 5 Jahre gewählt. Die Berufung und Verpflichtung erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichtes Bernau.

 

Die Amtszeit der bisherigen Schiedspersonen endet im Juni 2013.

 

Nach jahrlanger Amtszeit haben die bisherigen Schiedspersonen ihre Bereitschaft zur Fortführung des Schiedsstellenamtes nicht erneut  erklärt. Durch Aufruf im Amtsblatt der Gemeinde, Ausgabe Dezember 2012, sowie in der Märkischen Oderzeitung   erfolgte der Aufruf für Bewerbungen für die Neubesetzung der Schiedsstelle

 

Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen erfüllen  alle Voraussetzungen für die Wahrnehmung des Ehrenamtes.

 

Die Bewerber/innen haben sich in der Hauptausschusssitzung am 11. Februar 2013 persönlich vorgestellt

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 28 Abs. 1 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg i.V.m. Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz)

§ 40 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja  

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen p.a.

1.510

 

 

o              Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2013

11110.542100

 

132.900,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung wählt aus der Vorschlagliste Schiedsperson eine Schiedsperson und aus der Vorschlagliste  stellvertretende Schiedsperson eine stellvertretende Schiedsperson.

 

 


Anlagen:

 

Vorschlaglisten

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorschlagliste (9 KB)