Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Mit der Eröffnung der neuen Einrichtung „BARNIM PANORAMA Naturparkzentrum · Agrarmuseum Wandlitz“ der Gemeinde Wandlitz ist die Erneuerung der bisher geltenden „Entgeltordnung Agrarmuseum Wandlitz“ ( Beschluss W 46/2002-07.1) notwendig. Die neue Kultur- und Umweltbildungseinrichtung bietet ein wesentlich erweitertes Angebot und anspruchsvolle Qualität in Ausstattung, Ausstellung und Atmosphäre samt ganzjähriger Nutzung. Der Gebührenberechnung liegen das angestrebte Besucheraufkommen (20 000/pro Jahr) und die geschätzte Erwirtschaftung eines Eigenanteils zur Finanzierung des Hauses zu Grunde (2013: 50 T€). Das Agrarmuseum Wandlitz hatte im Jahr 2011 ca. 5 000 Besucher und 13 T€.- Jahreseinnahmen. Außerdem wurde der Vergleich mit anderen ähnlichen Einrichtungen berücksichtigt:.
Die Entgeltordnung ist ein in sich ausgewogenes System. Alle weiteren Eintrittstarife leiten sich aus dem Eintritt für Erwachsene ab. Bei der Auswahl der Tarifgruppen wurde besonders auf Familien und Kinder- bzw. Schülergruppen als Zielgruppen des BARNIM PANORAMA Naturparkzentrum · Agrarmuseum Wandlitz geachtet. Dies beinhaltet auch Möglichkeiten der Ermäßigung für Familien und sozial Benachteiligter. Es liegt das klassische Familienmodell mit zwei Erwachsenen und mindestens einem Kind zu Grunde.
Gesetzliche Grundlagen § 28 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Entgeltordnung für das „BARNIM PANORAMA Naturparkzentrum · Agrarmuseum Wandlitz“ der Gemeinde Wandlitz in der vorliegenden Fassung.
Anlagen: Entgeltordnung BARNIM PANORAMA Naturparkzentrum · Agrarmuseum Wandlitz
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