Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2013-0508  

 
 
Betreff: Zuschuss Kinderlernwerkstatt Petö e.V. 2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HA
Federführend:HA_Kita/Hort   
Beratungsfolge:
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
25.03.2013 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
08.04.2013 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
18.04.2013 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Der Verein „Kinder- und Lernwerkstatt Petö e.V.“  hat für das Jahr 2013 den Antrag auf Zahlung eines Zuschusses für die Kindereinrichtung gestellt.

 

Die Einrichtung ist in der Kita - Bedarfsplanung des Landkreises nicht enthalten. Der Bedarfsplan weist die Einrichtungen aus, die zur Erfüllung des Rechtsanspruchs gemäß § 1 als erforderlich erachtet werden. Hierbei sind die Realisierung des Förderauftrages gemäß § 3 dieses Gesetzes sowie der §§ 22 und 22a des Achten Buches Sozialgesetzbuch, die Erreichbarkeit, die tatsächliche Inanspruchnahme und das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten nach § 5 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zu beachten.

Anhand der vorliegenden Bedarfsplanung der Gemeinde zum Stand 31.12.2012 muss erneut festgestellt werden, dass diese Einrichtung für die Bedarfsdeckung nicht erforderlich ist. In der Kita können 31 Kinder betreut werden, davon sind 5 Integrationsplätze.

Am 31.12.2012 wurden 4 Kinder aus der Gemeinde Wandlitz  und 11 Kinder aus anderen Gemeinden betreut. Zum 01.03.2013 waren es insgesamt 17 Kinder, 5 aus der Gemeinde Wandlitz.

Das Brandenburgische KitaGesetz regelt im § 16 die Finanzierung von Kinderbetreuungsangeboten. Die Kosten der Kindertagesbetreuung werden durch Eigenleistungen des Trägers, durch Elternbeiträge, durch die Gemeinde sowie durch Zuschüsse des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt.

 

Im Jahr 2012 hat die Gemeinde je Kind und Monat einen Zuschuss in Höhe von 50,00 € gezahlt.

r das Jahr 2012  wurde eine Betriebskostenabrechnung vorgelegt. Betriebsbeginn war der 23.04.2012. Anfänglich wurden 3 Kinder betreut, am 31.12.2012 waren es dann 15 Kinder. Zur Feststellung der Kosten je Kind und Monat wurde deshalb ein Mittelwert gebildet.

Die Personalkosten wurden auf das notwendige pädagogische Personal abgestellt. Damit entsteht ein monatlicher Zuschuss von 355,45 /Kind. Da die Einrichtung zur Bedarfsdeckung nicht erforderlich ist, wird vorgeschlagen wie in 2012 den monatlichen Zuschuss für Kinder aus der Gemeinde Wandlitz mit 50,00€ auch für 2013 festzulegen.

 

Bei max. 10 Kindern aus der Gemeinde Wandlitz entsteht ein Zuschuss von 6.000€/Jahr

 

r die Bemessung des Zuschusses je Kind und Monat wurden die durchschnittlichen Kosten der kommunalen Einrichtungen nach Abzug aller Einnahmen und Ausgaben zu Grunde gelegt.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 16 KitaG

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

 

Siehe Sachdarstellung

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt,r das Jahr 2013 an den Verein Kinder und Lernwerkstatt Petö e.V. je betreutem Kind aus der Gemeinde Wandlitz einen Zuschuss von 50,00 €/Monat zu zahlen.

 

Über einen Zuschuss für das Jahr 2014 wird nach Vorlage der Betriebskostenabrechnung im März 2014 erneut entschieden.

 


 

Stammbaum:
BV-GV/2013-0508   Zuschuss Kinderlernwerkstatt Petö e.V. 2013   HA_Kita/Hort   Beschlussvorlage GV
BV-GV/2013-0508-1   Zuschuss Kinderlernwerkstatt Petö e.V.   HA_Hauptamt   Beschlussvorlage GV