Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Ev. Kirchengemeinde Schönwalde ist durch die Bewirtschaftung des Friedhofes in Schönwalde sehr stark belastet. Vor dem 01.01.2012 wurde der Friedhof in einem Verbund aus sieben Friedhöfen bewirtschaftet.
Nachdem dieser Verbund aufgelöst werden musste, erfolgt die Bewirtschaftung nun innerhalb eines Verwaltungsauftrages durch die Kirchengemeinde Bernau. Diese übernimmt jedoch nicht die Pflege des Friedhofes.
Daher beantragt die Kirchengemeinde einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 3.600 € (100% der Ausgaben) für den Friedhofsgärtner.
Die übrigen Aufwendungen für die Bewirtschaftung des Friedhofes werden, wie oben beschrieben, von der Kirchengemeinde Bernau im Rahmen des Verwaltungsauftrages getragen.
Die Friedhofsgebühren die erhoben werden, sind mit den gemeindlichen Friedhofsgebühren annähernd vergleichbar.
Gesetzliche Grundlagen
Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt die Gewährung eines jährlichen Personalkostenzuschusses für den Friedhofsgärtner in Höhe von 3.600 € an die Ev. Kirchengemeinde Schönwalde.
Die Gewährung steht in den Folgejahren unter dem Vorbehalt, dass Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung stehen. Anlagen:
Antrag der Ev. Kirchengemeinde Schönwalde
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