Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2013-0322  

 
 
Betreff: Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung Schönerlinde
- Errichtung einer Ausstellungshalle/ Änderung des geplanten Standortes -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA 3Aktenzeichen:SL 6340 001/13
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
11.03.2013 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
26.03.2013 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
08.04.2013 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Antrag Abweichung

Der Antragsteller hatte im Juni 2009 einen Antrag auf Errichtung einer Ausstellungshalle für den Handel mit Freizeitartikeln und Zubehör für das Grundstück der Gemarkung Schönerlinde, Schönerlinder Ch
Begründung / Erläuterung

 

Der Antragsteller hatte im Juni 2009 einen Antrag auf Errichtung einer Ausstellungshalle für den Handel mit Freizeitartikeln und Zubehör für das Grundstück der Gemarkung Schönerlinde, Schönerlinder Ch. 24 gestellt. Mit dem Antrag wurde die Zulassung einer Abweichung von der Gestaltungssatzung im Bezug auf Dachneigung und Dacheindeckung beantragt. Diesem Antrag wurde durch Finanz- und Hauptausschussbeschluss vom 29.06.2009 stattgegeben.

 

Auf Grund der zahlreichen bereits vorhandenen Gebäuden (Wohnhaus, Nebengelasse und Lagerhallen) auf dem Grundstück, kann man von einer ungeordneten Bestandssituation ausgehen.

 

Derzeit liegt der Gemeindeverwaltung ein erneuter/zusätzlicher Antrag auf Zulassung einer Abweichung von der Gestaltungssatzung Schönerlinde im Bezug auf die Ausrichtung des Dachfirstes und der Fensterformate zu diesem Grundstück vor (Begründung siehe Anlagen).

 

Das Grundstück befindet sich im „erweiterten“ Geltungsbereich der Gestaltungssatzung Schönerlinde am Ortsrand nach Schönwalde.

 

Die Gestaltungssatzung regelt die Dachstellung, welche dem historischen Bestand der Umgebung auszuführen ist. Im historischen Bestand ist von einer parallelen Firstrichtung zur Bundsstraße auszugehen. Der Antragsteller beabsichtigt die Ausstellungshalle giebelständig zur Bundesstraße zu errichten, um die Form eines Vierseitenhofes zu erreichen. Des Weiteren plant er die Installation einer Photovoltaikanlage auf der dann erreichten Südausrichtung des Daches.

 

Bei den neu geplanten Fenstern kann man von einem stehenden Format ausgehen, doch auf Grund der Größe der Fenster (3,3 m x 1,7 m) ist zwar von einer historischen, aber keiner ortstypischen Fensteröffnung auszugehen.

 

Die beantragten Abweichungen, Firstrichtung und Fensteröffnungen, sind aus Sicht der Gemeindeverwaltung städtebaulich vertretbar.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 60, 61 und 81 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

§ 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:                   Nein

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Die Zustimmung zur Abweichung von der Firstrichtung und der Fensteröffnung für den „erweiterten“ Geltungsbereich der Gestaltungssatzung Schönerlinde.

Anlagen: ( Seiten)

Anlagen:    (6 Seiten)

 

Auszüge aus Antragsunterlagen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Abweichung (1331 KB)