Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Laut § 14 Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz werden Bekanntmachungen für den Ortsteil Wandlitz im Bekanntmachungskasten vor dem Grundstück Prenzlauer Chaussee 159 ausgehangen. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Ortsbeiräte werden durch den Aushang in den Bekanntmachungskästen öffentlich bekannt gemacht.
Durch die Baumaßnahme an den Außenanlagen des Rathauserweiterungsgebäudes muss dieser Bekanntmachungskasten auf das Grundstück Prenzlauer Chaussee 157 umgesetzt werden im Zeitraum vom 22.04.2013 – 31.07.2013.
Ab dem 01.08.2013 wird der Bekanntmachungskasten auf das Grundstück Prenzlauer Chaussee 159 versetzt.
Gesetzliche Grundlagen § 36 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 46 Abs. 5 Satz 1 Brandenburgische Kommunalverfassung § 14 Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz. Anlagen: 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz ( §14 )
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