Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Auf dem Flurstück 237 der Flur 7, unweit der Stolzenhagener Stege, soll eine Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe von 179,38 m errichtet werden.
Aus folgenden Gründen wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
1. Das geplante Vorhaben befindet sich im rechtskräftigen Flächennutzungsplan auf einer Fläche, welche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist. Der Standort liegt nicht innerhalb des als Sonderbaugebietsfläche- Windenergienutzung dargestellten Bereiches.
2. Die Entfernung der geplanten Windenergieanlage bis zur nächsten Wohnbebauung beträgt mit 800 m weniger als 1000 m.
3. Im Umfeld der beantragten Anlage befinden sich bereits sechs baugleiche Anlagen mit einer Nabenhöhe von 96 m. Die zusätzlich beantragte Anlage mit einer Nabenhöhe von 138,38 m weicht in Bauart/Bauhöhe enorm von den vorhandenen Anlagen ab. Das Orts-und Landschaftsbild wäre damit stark verunstaltet.
4. Das Grundstück liegt nicht an einer öffentlichen Straße. Der Nachweis der rechtlichen Sicherung der Erschließung liegt nicht vor. Die Abstandsbaulasten über die gemeindeeigenen Grundstücke sind derzeit ebenfalls nicht gesichert.
5. Regionalplanung Der Standort der Anlage befindet sich nicht mehr in einem geplanten Eignungsgebiet Windnutzung gemäß sachlichen Teilplan. Dieses Eignungsgebiet ist aus folgenden maßgeblichen Abwägungsbelangen entfallen: • 1000 m Schutzzone zu dauerhaften Wohnnutzungen • Tierökologische Belangen • Eignungsgebiet ist kleiner als 25 ha Die Herausnahme des Eignungsgebietes soll den Schutz des Landschaftsraumes vor einer großräumigen technogenen Überprägung und Verriegelung sowie den Erhalt von Teilen der historisch gewachsenen Kulturlandschaft gewährleisten.
6. Gemeindeentwicklung Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt zudem staatlich anerkannter Erholungsort zu werden. Der entsprechende Landesfachbeirat sieht eine Erhöhung der Anzahl der bereits im Gemeindegebiet vorhandenen Windkraftanlagen als kritisch. Dementsprechend ist im Tourismuskonzept der Gemeinde festgelegt und durch die Gemeindevertretung beschlossen worden, keiner weiteren geplanten Errichtung von Windkraftanlagen zuzustimmen.
Gesetzliche Grundlagen §§ 2, 3 und4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz § 2 Kommunalverfassung des Landes Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung nimmt die Begründung zur Versagung des gemeindlichen Einvernehmens für die Errichtung einer Windenergieanlage im Ortsteil Klosterfelde zur Kenntnis. Anlagen: Auszug Flächennutzungsplan Auszug Regionalplan Auszug Flurkarte Ansicht
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