Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - MV-GV/2013-0067  

 
 
Betreff: Errichtung einer Windenergieanlage in der Gemarkung Klosterfelde, Flur 7, Flurstück 237
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:BA 32Aktenzeichen:K 6340001/13
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
12.03.2013 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde zur Kenntnis genommen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
26.03.2013 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung zur Kenntnis genommen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
08.04.2013 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
18.04.2013 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Ansicht Windenergieanlage
Auszug FNP
Flurkartenauszug
Auszug Regionalplan

Begründung / Erläuterung

Auf dem Flurstück 237 der Flur 7, unweit der Stolzenhagener Stege, soll eine  Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe von 179,38 m errichtet werden.

 

Aus folgenden Gründen wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

 

1. Das geplante Vorhaben befindet sich im rechtskräftigen Flächennutzungsplan auf einer Fläche, welche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist. Der Standort liegt nicht innerhalb des als Sonderbaugebietsfläche- Windenergienutzung dargestellten Bereiches.

 

2. Die Entfernung der geplanten Windenergieanlage bis zur nächsten Wohnbebauung beträgt mit 800 m weniger als 1000 m.

 

3. Im Umfeld der beantragten Anlage befinden sich bereits sechs baugleiche Anlagen mit einer Nabenhöhe von 96 m. Die zusätzlich beantragte Anlage mit einer Nabenhöhe von 138,38 m weicht in Bauart/Bauhöhe enorm von den vorhandenen Anlagen ab. Das Orts-und Landschaftsbild wäre damit stark verunstaltet.

 

4. Das Grundstück liegt nicht an einer öffentlichen Straße. Der Nachweis der rechtlichen Sicherung der Erschliung liegt nicht vor.

Die Abstandsbaulasten über die gemeindeeigenen Grundstücke sind derzeit ebenfalls nicht gesichert.

 

5. Regionalplanung

Der Standort der Anlage befindet sich nicht mehr in einem geplanten Eignungsgebiet Windnutzung gemäß sachlichen Teilplan. Dieses Eignungsgebiet ist aus folgenden maßgeblichen Abwägungsbelangen entfallen:

              1000 m Schutzzone zu dauerhaften Wohnnutzungen

              Tierökologische Belangen

              Eignungsgebiet ist kleiner als 25 ha

Die Herausnahme des Eignungsgebietes soll den Schutz des Landschaftsraumes vor einer großumigen technogenen Überprägung und Verriegelung sowie den Erhalt von Teilen der historisch gewachsenen Kulturlandschaft gewährleisten.

 

6. Gemeindeentwicklung

Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt zudem staatlich anerkannter

Erholungsort zu werden. Der entsprechende Landesfachbeirat sieht eine Erhöhung der Anzahl der bereits im Gemeindegebiet vorhandenen Windkraftanlagen als kritisch. Dementsprechend ist im Tourismuskonzept der Gemeinde festgelegt und durch die Gemeindevertretung beschlossen worden, keiner weiteren geplanten

Errichtung von Windkraftanlagen zuzustimmen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§§ 2, 3 und4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

§ 2 Kommunalverfassung des Landes


Finanzielle Auswirkungen:                   Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt die Begründung zur Versagung des gemeindlichen Einvernehmens für die Errichtung einer Windenergieanlage im Ortsteil Klosterfelde zur Kenntnis.


Anlagen:

Auszug Flächennutzungsplan

Auszug Regionalplan

Auszug Flurkarte

Ansicht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ansicht Windenergieanlage (94 KB)    
Anlage 2 2 Auszug FNP (255 KB)    
Anlage 3 3 Flurkartenauszug (67 KB)    
Anlage 4 4 Auszug Regionalplan (339 KB)