Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2012-0497  

 
 
Betreff: Bebauungsplan „Ehemalige Landespolizeischule“
in der Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Basdorf
- Selbstbindungsbeschluss, zukünftiger Standort eines Lebensmitteleinzelhandels (Vollsortimenter) in Basdorf -

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 33Aktenzeichen:B 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
13.03.2013 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
26.03.2013 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
08.04.2013 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
18.04.2013 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Variante 1a
Variante 2

Durch einen Vorhabenträger wurde ein Kaufantrag auf eine Teilfläche des Gebietes der ehemaligen Landespolizeischule zur Errichtung eines Neustandortes eines Einzelhandelsbetriebes (Vollsortimenter) gestellt
Begründung / Erläuterung

 

Durch einen Vorhabenträger wurde ein Kaufantrag auf eine Teilfläche des Gebietes der ehemaligen Landespolizeischule zur Errichtung eines Neustandortes eines Einzelhandelsbetriebes  (Vollsortimenter) gestellt.

 

Die BEG und auch die Gemeinde Wandlitz sind an einer kurzfristigen Entwicklung des Gebietes der ehemaligen Landespolizeischule interessiert. 

 

Seitens der BEG wird eine Ansiedlung eines sog. „Vollsortimenters“ auf der Fläche der ehemaligen Tankstelle am nördlichen Rand der Liegenschaft aus folgenden Gründen unterstützt:

 

-          es besteht ein Ansiedlungsinteresse eines Einzelhandelsunternehmens

-          die Ansiedlung eines Vollsortimenters wertet das Einzelhandelsangebot der Gemeinde Wandlitz deutlich auf

-          die Lage am nördlichen Rand der Liegenschaften stellt eine funktionale Ergänzung und Stärkung des Ortszentrums Basdorf dar

-          die Kosten des erforderlichen Rückbaus der unterirdischen Anlagen der Tankstelle erfordern eine wirtschaftlich lukrative Nutzung

-          eine Erschließung von der B 109/Nelkenstraße möglich ist

-          die alternativ vorgeschlagenen Standorte die weitere Grundstücksentwicklung einschränken.

 

Im Rahmen der Bauleitplanung können die mit dem geplanten Vorhaben verbundenen Fragen zum notwendigen Immissionsschutz, zur Anordnung von Stellplätzen und zu städtebaulichen relevanten Aspekten der Baukörperanordnung geklärt werden.

 

Das Einzelhandelsstandort und Zentrenkonzept für die Gemeinde Wandlitz aus dem Jahr 2008 stellt für die Gemeinde Wandlitz mit 0,88 m² Verkaufsfläche/Einwohner  eine unterhalb der Vergleichswerte des Kreises Barnim (1,42 m² VK/EW) und des Landes Brandenburg (1,34 m² VK/EW) liegende Verkaufsflächenausstattung fest. Dem gegenüber verfügt die Gemeinde über eine überdurchschnittliche Kaufkraft, mit der Folge eines nennenswerten Kaufkraftabflusses.

 

Ein Vollsortimenter ergänzt das Einzelhandelsangebot in der Gemeinde qualitativ und führt zu einer erhöhten Kaufkraftbindung. Der Standort der ehemaligen Tankstelle auf dem LPS-Gelände ist städtebaulich integriert.

 

Das Grundstück wird seitens der BEG ausgeschrieben. Es werden Bedingungen, denen sich der Investor zu unterwerfen hat, festgelegt.

In der Anlage befinden sich zwei Varianten einer Bebauungsstudie. Folgende Eckpunkte enthalten beide Varianten:

-          kombinierte Standortentwicklung Wohnen/Einzelhandel

-          Wohnen als Puffer zur östlich angrenzenden Wohnbebauung

-          Lage des Supermarktes an der Prenzlauer Straße

-          Randbebauung 3- bzw. an der Nelkenstraße 2-geschossig; alternativ architektonisch hochwertiger Solitärbau

Das Konzept ist vom Interessenten zu qualifizieren. Ferner sind Aussagen zum energetischen Konzept des Vorhabens zu machen.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:                    Nein

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, im ehemaligen LPS Gelände den Standort Nelkenstraße/ Ecke B 109 für einen Lebensmitteleinzelhandel (Vollsortimenter) sowie eine ergänzende Wohnbebauung zu entwickeln.

Anlagen:

Anlagen:   (2 Seiten)

 

Exemplarische Bebauungsstudien (Stand: Februar 2013)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Variante 1a (376 KB)    
Anlage 2 2 Variante 2 (480 KB)