Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Durch einen Vorhabenträger wurde ein Kaufantrag auf eine Teilfläche des Gebietes der ehemaligen Landespolizeischule zur Errichtung eines Neustandortes eines Einzelhandelsbetriebes (Vollsortimenter) gestellt.
Die BEG und auch die Gemeinde Wandlitz sind an einer kurzfristigen Entwicklung des Gebietes der ehemaligen Landespolizeischule interessiert.
Seitens der BEG wird eine Ansiedlung eines sog. „Vollsortimenters“ auf der Fläche der ehemaligen Tankstelle am nördlichen Rand der Liegenschaft aus folgenden Gründen unterstützt:
- es besteht ein Ansiedlungsinteresse eines Einzelhandelsunternehmens - die Ansiedlung eines Vollsortimenters wertet das Einzelhandelsangebot der Gemeinde Wandlitz deutlich auf - die Lage am nördlichen Rand der Liegenschaften stellt eine funktionale Ergänzung und Stärkung des Ortszentrums Basdorf dar - die Kosten des erforderlichen Rückbaus der unterirdischen Anlagen der Tankstelle erfordern eine wirtschaftlich lukrative Nutzung - eine Erschließung von der B 109/Nelkenstraße möglich ist - die alternativ vorgeschlagenen Standorte die weitere Grundstücksentwicklung einschränken.
Im Rahmen der Bauleitplanung können die mit dem geplanten Vorhaben verbundenen Fragen zum notwendigen Immissionsschutz, zur Anordnung von Stellplätzen und zu städtebaulichen relevanten Aspekten der Baukörperanordnung geklärt werden.
Das Einzelhandelsstandort und Zentrenkonzept für die Gemeinde Wandlitz aus dem Jahr 2008 stellt für die Gemeinde Wandlitz mit 0,88 m² Verkaufsfläche/Einwohner eine unterhalb der Vergleichswerte des Kreises Barnim (1,42 m² VK/EW) und des Landes Brandenburg (1,34 m² VK/EW) liegende Verkaufsflächenausstattung fest. Dem gegenüber verfügt die Gemeinde über eine überdurchschnittliche Kaufkraft, mit der Folge eines nennenswerten Kaufkraftabflusses.
Ein Vollsortimenter ergänzt das Einzelhandelsangebot in der Gemeinde qualitativ und führt zu einer erhöhten Kaufkraftbindung. Der Standort der ehemaligen Tankstelle auf dem LPS-Gelände ist städtebaulich integriert.
Das Grundstück wird seitens der BEG ausgeschrieben. Es werden Bedingungen, denen sich der Investor zu unterwerfen hat, festgelegt. In der Anlage befinden sich zwei Varianten einer Bebauungsstudie. Folgende Eckpunkte enthalten beide Varianten: - kombinierte Standortentwicklung Wohnen/Einzelhandel - Wohnen als Puffer zur östlich angrenzenden Wohnbebauung - Lage des Supermarktes an der Prenzlauer Straße - Randbebauung 3- bzw. an der Nelkenstraße 2-geschossig; alternativ architektonisch hochwertiger Solitärbau Das Konzept ist vom Interessenten zu qualifizieren. Ferner sind Aussagen zum energetischen Konzept des Vorhabens zu machen.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, im ehemaligen LPS Gelände den Standort Nelkenstraße/ Ecke B 109 für einen Lebensmitteleinzelhandel (Vollsortimenter) sowie eine ergänzende Wohnbebauung zu entwickeln. Anlagen: (2 Seiten)
Exemplarische Bebauungsstudien (Stand: Februar 2013)
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