Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2012-0478  

 
 
Betreff: Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Textbebauungsplanes – „Stellplätze und Garagen im Ortskern Schönerlinde“ in der Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Schönerlinde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 33Aktenzeichen:SL 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
05.11.2012 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
20.11.2012 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
26.11.2012 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
06.12.2012 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Veränderungssperrre_Satzung
Geltungsbereich Text-BP SL

Zweck der Veränderungssperre ist es, den für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet in der Gemarkung Schönerlinde in Aufstellung befindlichen Textbebauungsplan – „Stellplätze und Garagen im Ortskern Schönerlinde“ nach den §§ 14 und 16 BauGB zu sichern,
Begründung / Erläuterung

 

Zweck der Veränderungssperre ist es, den für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet in der Gemarkung Schönerlinde in Aufstellung befindlichen Textbebauungsplan – „Stellplätze und Garagen im Ortskern Schönerlinde“ nach den §§ 14 und 16 BauGB zu sichern, indem sie Vorhaben und Veränderungen, die die Realisierung der gemeindlichen Planungsabsichten während der Planungszeit bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes unmöglich machen oder erschweren würden, verhindert.

Mit dem Bebauungsplanverfahren soll die Anordnung von Stellplätzen und Garagen auf den Baugrundstücken geregelt werden; auf einem Streifen entlang der Straßen sollen sie ausgeschlossen werden. Um zu verhindern, dass während des Planungszeitraums Stellplätze oder Garagen realisiert werden, die diesem Planungsziel zuwiderlaufen würden, ist der Erlass der Veränderungssperre erforderlich.

 

Konkrete Absichten von Eigentümern zur Errichtung von Stellplätzen und Garagen auf den betroffenen Flächen sind der Gemeinde derzeit nicht bekannt. Da jedoch Stellplätze und Garagen unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 55 der Branden­burgischen Bauord­nung verfahrensfrei sind, besteht keine Möglichkeit zur Zurückstellung von Baugesuchen gemäß § 15 BauGB; die Gemeinde würde erst bei der Durchführung von Baumaßnahmen Kenntnis von einem Vorhaben erlangen. Der Erlass der Veränderungssperre ist deswegen vorsorglich erforderlich.

 

Der Beschluss über den Erlass der Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:                 Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

Für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Textbebauungsplanes – „Stellplätze und Garagen im Ortskern Schönerlinde“ wird folgende Satzung beschlossen:

Satzung über eine Veränderungssperre für die in der Anlage gekennzeichnetem Gebiet in der Gemarkung Schönerlinde

Die in der Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre sowie die beigefügte Karte sind Bestandteile dieses Beschlusses.

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

- Satzung über die Veränderungssperre

- Geltungsbereich der Veränderungssperre

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Veränderungssperrre_Satzung (50 KB)    
Anlage 2 2 Geltungsbereich Text-BP SL (177 KB)