Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Zweck der Veränderungssperre ist es, den für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet in der Gemarkung Schönerlinde in Aufstellung befindlichen Textbebauungsplan – „Stellplätze und Garagen im Ortskern Schönerlinde“ nach den §§ 14 und 16 BauGB zu sichern, indem sie Vorhaben und Veränderungen, die die Realisierung der gemeindlichen Planungsabsichten während der Planungszeit bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes unmöglich machen oder erschweren würden, verhindert. Mit dem Bebauungsplanverfahren soll die Anordnung von Stellplätzen und Garagen auf den Baugrundstücken geregelt werden; auf einem Streifen entlang der Straßen sollen sie ausgeschlossen werden. Um zu verhindern, dass während des Planungszeitraums Stellplätze oder Garagen realisiert werden, die diesem Planungsziel zuwiderlaufen würden, ist der Erlass der Veränderungssperre erforderlich.
Konkrete Absichten von Eigentümern zur Errichtung von Stellplätzen und Garagen auf den betroffenen Flächen sind der Gemeinde derzeit nicht bekannt. Da jedoch Stellplätze und Garagen unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 55 der Brandenburgischen Bauordnung verfahrensfrei sind, besteht keine Möglichkeit zur Zurückstellung von Baugesuchen gemäß § 15 BauGB; die Gemeinde würde erst bei der Durchführung von Baumaßnahmen Kenntnis von einem Vorhaben erlangen. Der Erlass der Veränderungssperre ist deswegen vorsorglich erforderlich.
Der Beschluss über den Erlass der Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt: Für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Textbebauungsplanes – „Stellplätze und Garagen im Ortskern Schönerlinde“ wird folgende Satzung beschlossen: Satzung über eine Veränderungssperre für die in der Anlage gekennzeichnetem Gebiet in der Gemarkung Schönerlinde Die in der Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre sowie die beigefügte Karte sind Bestandteile dieses Beschlusses.
Anlagen:
- Satzung über die Veränderungssperre - Geltungsbereich der Veränderungssperre
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