Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004 (Straßenbaubeitragssatzung) enthält im § 12 eine Regelung zur Bürgerbeteiligung bei straßenbaulichen Maßnahmen. Die später gefassten Satzungen, die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Wandlitz vom 09.07.2009 und die Satzung über den Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz vom 12.07.2007 enthalten keine Regelung zur Bürgerbeteiligung.
Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 (BbgKVerf) sieht vor, dass die Gemeinde die betroffenen Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten beteiligt und unterrichtet. Gemäß § 13 Satz 3 der BbgKVerf regelt die Form der Einwohnerbeteiligung die Hauptsatzung bzw. Einzelheiten können auch in einer gesonderten Satzung geregelt werden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 29.01.2009 die Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz beschlossen. Diese gesonderte Satzung enthält konkrete Einzelheiten über die Form der Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner, die über die Regelungen in §12 der Straßenbaubeitragssatzung hinausgehen und zu dem unter anderem auch für erschließungsbeitragsrechtliche Straßenbaumaßnahmen bzw. kostenersatzpflichtige Baumaßnahmen gelten.
Die Arbeitsgruppe Satzung hat in ihrer Sitzung am 12.06.2012 über die unterschiedlichen Regelungen zur Bürgerbeteiligung beraten und sich auf die weitergehende Formulierung in der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz verständigt.
Dementsprechend sollte der § 12 der Straßenbaubeitragssatzung aus Gründen der Übersichtlichkeit und vor allem der Rechtmäßigkeit einer einheitlichen Regelung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz aufgehoben werden.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg
Finanzielle Auswirkungen: Nein
oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die in der Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz (2. Änderungssatzung der Straßenbaubeitragssatzung).
Anlagen:
2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz (2. Änderungssatzung der Straßenbaubeitragssatzung)
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