Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2012-0475  

 
 
Betreff: 2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz (2. Änderungssatzung der Straßenbaubeitragssatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 18
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
05.11.2012 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
05.11.2012 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
05.11.2012 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
06.11.2012 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
05.11.2012 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse abgelehnt   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
06.11.2012 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
06.11.2012 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
06.11.2012 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
07.11.2012 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
20.11.2012 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
26.11.2012 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
06.12.2012 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2. Änderungssatzung

Begründung / Erläuterung

 

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004 (Straßenbaubeitragssatzung) enthält im § 12 eine Regelung zur Bürgerbeteiligung bei straßenbaulichen Maßnahmen. Die später gefassten Satzungen, die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Wandlitz vom 09.07.2009 und die Satzung über den Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz vom 12.07.2007 enthalten keine  Regelung  zur Bürgerbeteiligung.

 

Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom  18.12.2007 (BbgKVerf)  sieht vor, dass die Gemeinde die betroffenen Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten beteiligt und unterrichtet. Gemäß § 13 Satz 3 der BbgKVerf  regelt die Form der Einwohnerbeteiligung die Hauptsatzung bzw. Einzelheiten können auch in einer gesonderten Satzung geregelt werden.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 29.01.2009 die Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz beschlossen. Diese gesonderte Satzung enthält konkrete  Einzelheiten über die Form der Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner,  die über die Regelungen in §12 der Straßenbaubeitragssatzung hinausgehen und zu dem unter anderem auch für erschließungsbeitragsrechtliche Straßenbaumaßnahmen bzw. kostenersatzpflichtige Baumaßnahmen gelten.

 

Die Arbeitsgruppe Satzung hat in ihrer Sitzung am 12.06.2012 über die unterschiedlichen Regelungen zur Bürgerbeteiligung beraten und sich auf die weitergehende Formulierung in der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz verständigt.

 

Dementsprechend sollte der § 12 der Straßenbaubeitragssatzung aus Gründen der Übersichtlichkeit und vor allem der Rechtmäßigkeit einer einheitlichen Regelung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz aufgehoben werden.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg

 


Finanzielle Auswirkungen:    Nein

 

 

oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

oVeräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die in der Anlage beigefügte  2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz (2. Änderungssatzung der Straßenbaubeitragssatzung).

 

 


Anlagen:

 

2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz

(2. Änderungssatzung der Straßenbaubeitragssatzung)

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2. Änderungssatzung (76 KB)