Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Vorplanung für den Straßenbau Seebadkorso und Rheinallee im Ortsteil Wandlitz liegt vor. Sie beinhaltet die Verkehrswegebauarbeiten einschließlich der Entwässerung und die Herstellung der Beleuchtung. Ziel war es, den Siedlungsstraßenbau zwischen der Thälmannstraße, Stolzenhagener Chaussee und B109 fortzuführen. Entsprechend der Vorplanungsaufgabe sind verschiedene Lösungsvarianten entwickelt worden.
Speziell der Bereich Seebadkorso, zwischen der Thälmannstraße und der Igelallee, wurde hinsichtlich des Umgangs mit der vorhandenen Natursteinpflasterbefestigung untersucht:
1. Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise und Befestigung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster. Das ausgebaute Pflastermaterial könnte für gemeindliche Bauvorhaben auf dem Bauhof eingelagert werden. Herstellung der Beleuchtungsanlage Typ „Bügelleuchte Wandlitz“. Geschätzte Investitionskosten; 221.094,94 €
2. Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise und Befestigung der Grundstückszufahrten mit dem ausgebauten Natursteinpflaster. Herstellung der Beleuchtungsanlage Typ „Bügelleuchte Wandlitz“. Geschätzte Investitionskosten; 233.870,78 €
3. Wiederherstellung der Fahrbahn mit dem ausgebauten Natursteinpflaster und Befestigung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster. Herstellung der Beleuchtungsanlage Typ „Bügelleuchte Wandlitz“. Geschätzte Investitionskosten; 256.504,87 €
Hierbei stellte sich heraus, dass die Variante 1 die kostengünstigste ist und damit ein gleichmäßiger Ausbaustandard im gesamten Siedlungsgebiet ereicht werden könnte. Bei der Bewertung der Vorplanungsergebnisse ergaben sich jedoch auch Anhaltspunkte, die gegen einen kurzfristigen Ausbau sprechen.
Die untersuchte Straßenführung besteht aus dem Straßenbereich Seebadkorso mit einer Länge von ca. 425 m und dem Straßenbereich Rheinallee mit einer Länge von ca. 435 m:
Seebadkorso:
Dieser Bereich ist geprägt durch die aus der Gründungszeit stammende Verkehrsanlage. Die über die Hälfte der Straße vorhandene Natursteinpflasterung, mit einer Breite von ca. 5,00 m, weist wenige Unebenheiten auf. Der straßenbegleitende Baumbestand hat einen Alleecharakter und befindet sich in einem vitalen Zustand. Die restliche Strecke ist unbefestigt. Jedoch sind kaum Unebenheiten vorhanden. Probleme aus Frost- Tauwechselzeiten sind nicht bekannt. Die Baugrundergebnisse lassen auf einen ausschließlich stark- bis feinsandigen Untergrund schließen. Darüber hinaus besteht eine sehr geringe Verkehrsbelastung, die auch prognostisch kaum ansteigt. Es bleibt hier festzustellen, dass ein vordringlicher Ausbau des Seebadkorsos nicht besteht.
Rheinallee:
Die Rheinallee erstreckt sich von der Fontaneallee bis zur B 109 und ist durch die kreuzenden Straßen in vier Abschnitte geteilt. Die gesamte Streckenführung ist unbefestigt. Der Bereich zwischen der B 109 und der Karl- Marx- Straße ist beidseitig bebaubar. Hier ist mit zunehmender Verdichtung durch Bebauung auch prognostisch mit einer Zunahme der Verkehrsbelastung zu rechnen. Demgegenüber ist in dem Abschnitt zwischen der Karl- Marx- Straße und der Fontaneallee nur eine einseitige Bebauung möglich. Die gegenwärtige und auch perspektivisch zu berücksichtigende Verkehrsbelastung (5 Grundstücke) ist als äußerst gering anzusetzen. Somit ist unter den gegebenen Umständen nur der Ausbau des Straßenbereiches zwischen der B 109 und der Karl- Marx- Straße als besonders vordringlich einzustufen.
Resümierend ergibt sich für das weitere Planungsverfahren folgende Empfehlung: Der Straßenbau sollte inklusive Beleuchtung für den Bereich Rheinallee, von der B 109 bis zur Karl- Marx- Straße weitergeplant werden. Die hierfür geschätzte Investitionskosten betragen; 213.070,14 €. Daraus errechnet sich ein voraussichtlicher Anliegerbeitrag in Höhe von 3,95 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche. Die Herstellungskosten der privaten Grundstückszufahrten betragen ca. 100,00 €/qm hergestellter Zufahrtsfläche.
Die restliche Straßenführung der Rheinallee und die Straße Seebadkorso sollten zurückgestellt werden.
Gesetzliche Grundlagen:
Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE) Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Planung für den Straßenbau Seebadkorso/Rheinallee von der Igelallee bis zur B 109 mit folgendem Ausbauprogramm weiter zu führen:
? Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Regelbreite von 4,80 m. ? Abführung des Niederschlagwassers über Mulden - Rigolenentwässerung. ? Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster. ? Errichtung der Beleuchtungsanlage
Für den befestigten Straßenabschnitt Seebadkorso von der Thälmannstraße bis zur Igelallee wird die Planung nicht fortgeführt.
Die Planungsunterlagen liegen zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor. Anlagen:
Übersichtsplan
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