Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Gemäß § 43 Abs.2, Satz 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) können die Fraktionen ihre Ausschussmitglieder jederzeit austauschen. Die Gemeindevertretung kann die Sitzverteilung und die namentliche Ausschussbesetzung durch deklaratorischen Beschluss feststellen.
Nach § 43 Abs. 5 BbgKVerf benennt die berechtigte Fraktion den Vorsitzenden des Ausschusses gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung aus dem Kreis der Ausschussmitglieder. Die Fraktion kann jederzeit ein anderes Ausschussmitglied als Vorsitzenden benennen.
Gesetzliche Grundlagen § 43 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Beschluss:
1) Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass
a) die Fraktion Freie Wähler Herrn Ingo Musewald, Mitglied im Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Umwelt (A4) ausgetauscht hat.
b) die Fraktion Freie Wähler den Gemeindevertreter, Herrn Oliver Borchert, als Nachrücker in den Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Umwelt (A4) benannt hat.
c) die Fraktion Freie Wähler den Gemeindevertreter, Herrn Ingo Musewald, als Nachrücker für Frau Dr. Schmid-Rathjen in den Ausschuss für Soziales, Senioren, Kultur und Städtepartnerschaften (A5) benannt hat.
2) Die Gemeindevertretung beschließt auf Vorschlag der Fraktion Freie Wähler, dass Herr Oliver Borchert den Vorsitz im Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Umwelt (A4) übernimmt. |
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