Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der
Fördermittelantrag zur Förderung des Bauvorhabens der Gemeinde Wandlitz „Neubau
eines Ausstellungsgebäudes Agrarmuseum Wandlitz/ Besucherzentrum Naturpark
Barnim unter Einbeziehung des benachbarten Gebäudes der ehemaligen Grundschule
in Wandlitz“ ist gestellt. Durch
die Fördermittelstelle ist darauf hingewiesen worden, dass in diesem
Zusammenhang gemäß der Landeskonzeption für die Besucherzentren der Naturparke,
Biosphärenreservate und des Nationalparks der Projektträger, hier die Gemeinde
Wandlitz, mit dem Landesumweltamt als Träger der Nationalen Naturlandschaft
eine Kooperationsvereinbarung abschließen muss. Diese
Kooperationsvereinbarung ist der Bewilligungsstelle vor Erteilung des
Zuwendungsbescheides vorzulegen und wird Bestandteil des Zuwendungsbescheides. Mit
dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung werden keine finanziellen
Verpflichtungen eingegangen, ein Anspruch auf künftige Finanzierung ergibt sich
daraus nicht. Viel
mehr wird die Zusammenarbeit im Rahmen von Projekten als auch projektunabhängig
vereinbart. Angestrebt
werden u.a. die kostenfreie Mitnutzung der bundesweit eingeführten Dachmarke
„Nationale Naturlandschaften“ und damit verbunden die Werbung. Gesetzliche Grundlagen § 28 BbgKVerf. Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt den
Abschluss der in der Anlage befindlichen Kooperationsvereinbarung zwischen der
Gemeinde Wandlitz und dem Landesumweltamt Brandenburg. Anlagen: Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landesumweltamt
Brandenburg und der Gemeinde Wandlitz
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