Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - MV-GV/2010-0022  

 
 
Betreff: Schulwegsicherung im Bereich der Grundschule Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Kapler, Steffen
Federführend:OA_Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
14.06.2010 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt zur Kenntnis genommen   
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
15.06.2010 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport zur Kenntnis genommen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
21.06.2010 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
01.07.2010 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz zur Kenntnis genommen   

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.09.2006 wurde der Neubau einer Grundschule in Wandlitz beschlossen. Im Zusammenhang mit der im Jahr 2008 beschlossenen Errichtung eines Kunstrasenplatzes war beabsichtigt, eine Buswendeschleife und einen Parkplatz unmittelbar neben dem Schulplatzgelände zu errichten. Damit wäre ein problemloser Zugang zur Grundschule, außerhalb der B 109 möglich gewesen. Dieses Vorhaben scheiterte bisher an fehlenden Fördermitteln für die Errichtung des Platzes.

 

Vor der Eröffnung der Grundschule wurden durch die Gemeinde Wandlitz, um den Kindern eine größtmögliche Sicherheit auf ihrem Schulweg zu bieten, konkrete Maßnahmen in Abstimmung mit der Barnimer Busgesellschaft, der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim, der Polizei Bernau, dem Landesbetrieb Straßenwesen, der Schule und der Schulverwaltung festgelegt.

 

So sind folgende Maßnahmen bereits umgesetzt worden:

 

1.       Einrichtung einer Bushaltestelle am Zugang zum Sportplatz mit Ein- und Ausstieg für alle Grundschüler. Dabei ist es unerheblich, aus welcher Richtung die Schüler gebracht werden. Eine Querung der B 109 ist nicht erforderlich.

 

2.       Aufstellung der Verkehrszeichen „Achtung Kinder“ und „zulässige Höchst-geschwindigkeit 30 km/h“ mit zeitlicher Begrenzung von 07.00 Uhr – 09.00 Uhr und 12.00 Uhr – 16.00 Uhr an der Prenzlauer Chaussee aus jeder Richtung kommend. 

 

3.       Kontrollen vom Ordnungsamt, gemeinsam mit der Polizei Bernau, mit Schulbeginn vom 12.04.2010, täglich für einen Zeitraum von zwei Wochen. Weiterhin geplante Kontrollen durch das Ordnungsamt durchschnittlich an zwei Tagen in der Woche.

 

4.   Entfernung und umfangreicher Freischnitt des Bewuchses in einer Breite von ca. 1,50m ab der Ausfahrt von der Straße „An der Sporthalle“ bis zum LIDL-Markt,  dadurch Verbesserung der Einsicht in den Geh- und Radweg für Eltern, die ihre Kinder mit dem Pkw zur Schule bringen. Schulkinder können viel besser in der Ausfahrt stehende Kraftfahrzeuge sehen.

 

Nachfolgende Maßnahmen wurden beim Landkreis Barnim, Straßenverkehrsbehörde, beantragt:

 

1.       Senkung der zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h in der Straße „An der Sporthalle“

 

2.       Festlegung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung aus der Straße „An der Sporthalle“ nur nach rechts, eventuell zeitlich begrenzt

 

3.       Die beantragte Nutzung und Ausschilderung des Radweges auf der Seite der Grundschule, auch in Gegenrichtung, ist am 01.06.2010 durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim in Abstimmung mit der oberen Verkehrsbehörde des Landes mit der Begründung abgelehnt worden, dass die Straßenverkehrsordnung eine Freigabe in Gegenrichtung für Radfahrer nicht zulasse,  da Radwege auf beiden Seiten der B 109 vorhanden sind.

 

Weitere Möglichkeiten der Schulwegsicherung wurden durch die Gemeinde Wandlitz auf Grund der Hinweise in der Gemeindevertretersitzung vom 20.05.2010 geprüft:

 

1.       Errichtung eines Schutzgeländers entlang der B 109, von der Bernauer Chaussee bis zum Sportplatz an der Grundschule. Diese Maßnahme ist zu kostenintensiv, kurzfristig nicht realisierbar und die Sicherheitsrelevanz zweifelhaft.

 

2.       Anschaffung einer stationären elektronischen Anzeigetafel mit optischen Hinweisen  (gelbes blinkendes Licht bei zu hoher Geschwindigkeit und Abbildung eines Kindes). Die Lieferung wird binnen der nächsten 4-6 Wochen erfolgen. Die Aufstellung soll auf der Seite der Grundschule nahe der Einfahrt „An der Sporthalle“ erfolgen.

 

3.       Sporadische Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei sind verabredet.

 

4.       Entzerrung der Schulanfangszeiten von Gymnasium und Grundschule. Dies fällt in die Entscheidungskompetenz der Schulkonferenz.

 

Es ist geplant, unabhängig von der Bereitstellung von Fördermitteln, noch in diesem Jahr den Bau von Parkplätzen und der Buswendeschleife neben dem Schulgelände zu realisieren Hierzu wird eine gesonderte Beschlussvorlage in der Gemeindevertretersitzung im Juli vorgelegt.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:                 Ja   Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.

Anlagen:

Anlagen: