Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Im Bereich der Mühlenbecker Straße ist derzeit eine
Beleuchtungsanlage, bestehend aus Beton- und Stahlmasten, vorhanden.
Insbesondere die Betonmasten weisen Haarrisse auf. Die Standfestigkeit kann
somit für weitere Jahre nicht gewährleistet werden. Des Weiteren entsprechen die Lichtpunktabstände der
Masten, die Beleuchtungsstärke sowie die Lichtwirkung nicht den geltenden
Richtlinien. Der geringe Wirkungsgrad der vorhandenen Leuchtmittel
führt zu hohen Energiekosten. Aus den genannten Gründen ist eine Erneuerung der
Beleuchtungsanlage notwendig. Auf Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung
vom 10.12.2009 hat das beauftragte Ingenieurbüro Fahrendholz eine
Entwurfsplanung erarbeitet. Diese beinhaltet die Herstellung einer
Beleuchtungsanlage in der Mühlenbecker Straße, vom Einmündungsbereich zur
Straßenführung Zur Reitbahn entlang der Landesstraße L305 bis zum Alten
Heerweg. Als Mastaufsatzleuchte wurde der ortsübliche und mit Beschluss vom
10.12.2009 festgelegte Lampentyp Lisa 1401 berücksichtigt. Zur Realisierung
werden im nachstehenden Ausbaubeschluss die Art sowie der Umfang der
Baumaßnahme festgelegt. Die Errichtung der Beleuchtungsanlage in der
Mühlenbecker Straße ist gemäß der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde
Wandlitz beitragspflichtig. Dementsprechend sind die Eigentümer auf einer
Einwohnerversammlung am 23.02.2010 über die Art, den Umfang und die Kosten der
Maßnahme in Kenntnis gesetzt worden. Im Rahmen der Einwohnerversammlung wurden die
Anlieger über die mit Beschluss vom 10.12.2009 festgelegte Abschnittsbildung,
wie im Folgenden dargelegt, informiert. Die Gesamtinvestitionskosten betragen ca. 84.950 €. Der 1. Abschnitt beginnt am Einmündungsbereich Zur
Reitbahn und endet an der Einmündung zur L305. Bei dem 1. Abschnitt handelt es
sich um eine Anliegerstraße. Der Anteil der Beitragspflichtigen beträgt 65%.
Der Anliegerbeitrag liegt i. M. ca. zwischen 600 € und 700 €. Der 2. Abschnitt schließt an den 1.
Abschnitt an und endet vor der Eisenbahnbrücke, im Bereich des Weges Nr. 5. Bei
diesem Abschnitt handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße. Hier beträgt die
Umlage 50% der Investitionskosten. D.h. es werden ca. 4.425 € auf die
anliegenden 2 Grundstücke verteilt.
Bei dem 3. Abschnitt handelt es sich um
den außerörtlichen Bereich der L305. Die Investitionskosten für den 3.
Abschnitt sind nicht beitragsfähig und werden in vollem Umfang durch die
Gemeinde Wandlitz getragen.
Der 4. Abschnitt liegt ebenfalls in
einer Hauptverkehrsstraße. Der Anteil der Beitragspflichtigen beträgt 50%.
Somit ergibt sich rechnerisch, wie im Abschnitt 1, ein Anliegerbeitrag von i.
M. ca. 600 € bis 700 € pro Grundstück. Die Entwurfsplanung wird zur Sitzung
vorgelegt. Gesetzliche Grundlagen Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Gemeindeordnung Satzung über die Erhebung von Beiträgen für
Straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz (Straßenbaubeitragssatzung) Finanzielle Auswirkungen: Ja o Investitionen,
Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge
und Aufwendungen (wenn nicht
Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung
von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt, 1. Die Beleuchtungsanlage in der Mühlenbecker Straße auf
der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz
vom 04.05.2010 mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen. ·
Die Lichtpunkte werden
im Abstand von i. M. 32 m angeordnet. ·
Die Lichtpunkthöhe
beträgt 4,50 m. ·
Es wird der Leuchtentyp
„Lisa 1401“ oder ein gleichwertiges Produkt verwendet. ·
Die technische
Ausrüstung der Beleuchtungsanlage ermöglicht die Halbierung der
Lichtpunktanzahl und den leistungsreduzierten Betrieb (Dimmung). ·
Die Anordnung der
Leuchten erfolgt einseitig nördlich der Mühlenbecker Straße. ·
Der Baubereich beginnt
an der Einmündung Zur Reitbahn und endet am Alten Heerweg. 2. Die Errichtung der Beleuchtungsanlage ist im Übrigen
nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten
Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom 04.05.2010. Diese liegt zu
den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang. 3. Die Investitionskosten der Maßnahme werden auf Basis
der Straßenbaubeitragssatzung auf die Anlieger umgelegt. Dazu erfolgt eine
Abschnittsbildung, wie bereits mit dem Beschluss BV-GV/2009-0128 vom 10.12.2009
festgelegt. Anlagen: Protokoll zu Einwohnerversammlung vom 23.02.2010 Anlage OT Schönerlinde Beleuchtung
Mühlenbecker Straße Protokoll zur Einwohnerversammlung vom
23.02.2010 Teilnehmer: Herr Liste Ortsvorsteher Herr
Stumpf Bauamt
Wandlitz Frau
Fiedler Bauamt
Wandlitz Herr
Fahrendholz Ingenieurbüro
Fahrendholz Anlieger
gemäß Teilnehmerverzeichnis Die
Veranstaltung beginnt um 18.30 Uhr. Herr Liste
begrüßt die Anwesenden und stellt die teilnehmenden Vertreter der
Gemeindeverwaltung und den Bearbeiter der Planungsbüros vor. Herr Stumpf
erläutert die rechtlichen Grundlagen im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde. Auf Basis einer
Prinzipienskizze erklärt er, dass sich die Maßnahme in Bezug auf die
Beitragsberechnung in 4 Abschnitte aufteilt. Der 1. Abschnitt
beginnt am Bebauungsgebiet Zur Reitbahn und endet an der Einmündung zur L315. Der 2. Abschnitt
schließt an den 1. Abschnitt an und endet vor der Eisenbahnbrücke. Dort beginnt der
außerörtliche Bereich der L315. Die Investitionskosten sind für diesen 3.
Abschnitt nicht beitragsfähig und werden in vollem Umfang durch die Gemeinde
getragen. Der 4. Abschnitt
liegt hinter der Eisenbahnbrücke, im Bereich der sogenannten
„Stadtgutsiedlung“. Er weist darauf
hin, dass die zu erwartenden Anliegerbeiträge im Anschluss an die Vorstellung
der Planungsunterlage für die entsprechenden Abschnitte bekannt gegeben werden. Im Weiteren
erklärt Herr Stumpf, dass die Anwesenden auf dieser Veranstaltung über die
bereits fertig gestellte Vorplanung informiert werden sollen. Die ggf.
aufgeworfenen Anregungen der Anlieger werden im weiteren Planungsverlauf
geprüft. Herr Stumpf
erläutert abschließend, dass der Planentwurf mit den Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange die Grundlage für den Ausbaubeschluss der Gemeinde bildet. Herr Stumpf
übergibt das Wort an Frau Fiedler. Frau Fiedler
stellt sich als die für die Maßnahme zuständige Sachbearbeiterin der
Gemeindeverwaltung vor. Sie erläutert,
dass in den nächsten Wochen die Erarbeitung der Entwurfs- und
Genehmigungsplanung vorgesehen ist, um im Juli den Ausbaubeschluss zur Maßnahme
fassen zu lassen. Mit der Baumaßnahme soll im September begonnen werden. In
diesem Zusammenhang werden die Anlieger eine Postwurfsendung zum Baubeginn
erhalten. Herr Fahrendholz
stellt die vorliegende Planungsunterlage der Vorplanung mit folgenden technischen Parametern vor. ·
Es soll der
Leuchtentyp LISA der Fa. SLF oder ein gleichwertiges Produkt zum Einsatz
kommen. ·
Die
Leuchten werden einseitig der Mühlenbecker Straße angeordnet. ·
Die
Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m. ·
Im Bereich
der L315 werden die Leuchten zwischen die Fahrbahn und den Gehweg gesetzt.
Dabei ist der Baumbestand zu beachten. ·
Um die
Blendwirkung auf Privatgrundstücken einzuschränken, können, falls gewünscht,
Spiegel eingebaut werden. ·
Die
Beleuchtungsanlage wird derart gestaltet, dass in Abhängigkeit von der
Entscheidung der Gemeinde eine Dimmung des Nachts möglich ist. Er erklärt, dass
die Leuchtenstandorte vorab gekennzeichnet werden, um ggf. notwendige
Änderungen aufgrund von Anregungen der Anlieger zu berücksichtigen. Durch die
Anwesenden werden folgende Bedenken bzw. Fragen zur Diskussion gestellt. ·
Da mit
Vandalismus gerechnet wird, sollte ggf. der Einsatz einer anderen Leuchte in
Betracht gezogen werden. Herr
Liste weist darauf hin, dass die in den letzten Jahren in Schönerlinde
gesetzten Leuchten nicht durch Vandalismus beschädigt wurden. Herr
Fahrendholz erklärt, dass das für die Leuchten verwendete Kunststoffmaterial
schwer zu beschädigen ist. ·
Warum
werden keine „Schinkelleuchten“ wie im Dorfkern verwendet? Herr
Liste erklärt, dass die „Schinkelleuchten“ zu teuer wären und somit sich der
Anliegerbeitrag erhöhen würde. ·
Warum
werden keine LED-Leuchten verwendet? Herr
Fahrendholz erklärt, dass der Kostenaufwand für Instandsetzungen für diese Leuchtmittel
zu hoch wäre. Für die Beleuchtung der Mühlenbecker Straße ist das Leuchtmittel
NAV 70/50 geplant, welches eine höchstmögliche Lichtausbeute gewährleistet. ·
Werden die
Zufahrten für die Kabelverlegearbeiten aufgenommen? Herr
Fahrendholz erklärt, dass Durchörterungen von Zufahrten nur in Ausnahmefällen
erfolgen werden, da eine offene Bauweise preisgünstiger ist. Die
Einschränkungen für die Anlieger sind minimal, da die fachgerechte
Wiederherstellung innerhalb eines Tages erfolgt. Herr Stumpf erläutert,
dass sich die Gesamtinvestitionskosten auf ca. 84.950 € belaufen. Diese Kosten
werden auf die bereits dargestellten 4 Abschnitte verteilt. Damit ergibt sich
folgende Kostenaufteilung. 1. Abschnitt ca.
14.650 € 2. Abschnitt ca.
8.850 € 3. Abschnitt ca.
29.250 € 4. Abschnitt ca.
32.200 € Die Umlage der
Investitionskosten erfolgt auf Grundlage der Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde
Wandlitz, welche auch im Internet einzusehen ist. Beim 1.
Abschnitt handelt es sich um eine Anliegerstraße. Der Anteil der
Beitragspflichtigen beträgt 65%. D.h., ca. 9.522 € gelangen zur Umlage. Für die
anliegenden 14 Grundstücke bedeutet das, dass der Anliegerbeitrag im Mittel ca.
zwischen 600 und 700 € liegt. Beim 2.
Abschnitt handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße. Hier beträgt die Umlage
50%. D.h., ca. 4.425 € werden auf die anliegenden 2 Grundstücke verteilt. Der 4. Abschnitt
liegt ebenfalls an einer Hauptverkehrsstraße. Es werden 50% der
Investitionskosten d.h., 16.100 € auf ca. 24 Grundstücke verteilt. In diesem Bereich
ist die Berechnung des Umlagesatzes aufgrund der sehr unterschiedlichen
Grundstücksgrößen sehr aufwendig. Somit ergibt sich rechnerisch hier, etwa wie
in Abschnitt 1, im Mittel ein Anliegerbeitrag von ca. 600 bis 700 € /
Grundstück. Im Zusammenhang
mit der Anliegerbeitragsberechnung wurden durch die Anwesenden folgende
Bedenken bzw. Fragen zur Diskussion gestellt. ·
Wie wird
das Gartenland im Bereich der „Stadtgutsiedlung“ bewertet? Herr
Stumpf erklärt, dass hier eine Gewichtung erfolgt, welche sich aus § 7 der
Ausbaubeitragssatzung ergibt. Da die Berechnung grundstücksspezifisch
vorzunehmen ist, bittet er, sich dazu direkt mit der zuständigen
Sachbearbeiterin, Frau Paulowsky, in Verbindung zu setzen. ·
Werden die
alten Beleuchtungsmasten abgerissen? Herr
Fahrendholz erklärt, dass der Abriss Bestandteil der Maßnahme ist. ·
Wie lange
dauert die Maßnahme? Herr
Fahrendholz teilt mit, dass für die Maßnahme 4 Wochen geplant sind. Sollten
Lieferschwierigkeiten in Bezug auf die Masten auftreten, kann es zu
Verzögerungen kommen. Die Masten werden innerhalb einer Woche aufgestellt
werden. ·
Zu welchem
Zeitpunkt wird der Beitrag erhoben? Herr
Stumpf erläutert, dass eine Beitragserhebung erst nach der Fertigstellung und
der Abnahme der Baumaßnahme sowie
nach der Schlussrechnungslegung möglich ist. Der Zeitpunkt der Beitragserhebung
wird frühestens im Frühjahr 2011 sein. ·
Werden auf
der Brücke Lampen gesetzt? Frau
Fiedler erklärt, dass der Landesbetrieb Straßenwesen als zuständiger Straßenbaulastträger
dem Setzen einer Leuchte nicht zustimmt. ·
Erfolgt die
Aufteilung der Kosten auf Basis der Grundstücksfläche? Herr
Stumpf bejaht die Frage. Herr Hintze
behauptet, dass nur 20% der Anlieger anwesend sind. Er fragt, ob alle Anlieger
angeschrieben worden sind. Herr Liste
antwortet, dass selbstverständlich alle Eigentümer eine Einladung erhalten
haben. Die
Veranstaltung endet gegen 19.45 Uhr. Wandlitz, den
23.02.2010 F.d.R.d.A. Fiedler Stumpf |
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