Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2010-0223  

 
 
Betreff: Errichtung einer Beleuchtungsanlage in der Mühlenbecker Straße im OT Schönerlinde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Fiedler, Silvia
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
31.05.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
15.06.2010 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
21.06.2010 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
01.07.2010 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Im Bereich der Mühlenbecker Straße ist derzeit eine Beleuchtungsanlage, bestehend aus Beton- und Stahlmasten, vorhanden
Begründung / Erläuterung

 

Im Bereich der Mühlenbecker Straße ist derzeit eine Beleuchtungsanlage, bestehend aus Beton- und Stahlmasten, vorhanden. Insbesondere die Betonmasten weisen Haarrisse auf. Die Standfestigkeit kann somit für weitere Jahre nicht gewährleistet werden.

Des Weiteren entsprechen die Lichtpunktabstände der Masten, die Beleuchtungsstärke sowie die Lichtwirkung nicht den geltenden Richtlinien.

Der geringe Wirkungsgrad der vorhandenen Leuchtmittel führt zu hohen Energiekosten.

 

Aus den genannten Gründen ist eine Erneuerung der Beleuchtungsanlage notwendig.

Auf Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 10.12.2009 hat das beauftragte Ingenieurbüro Fahrendholz eine Entwurfsplanung erarbeitet.

Diese beinhaltet die Herstellung einer Beleuchtungsanlage in der Mühlenbecker Straße, vom Einmündungsbereich zur Straßenführung Zur Reitbahn entlang der Landesstraße L305 bis zum Alten Heerweg. Als Mastaufsatzleuchte wurde der ortsübliche und mit Beschluss vom 10.12.2009 festgelegte Lampentyp Lisa 1401 berücksichtigt. Zur Realisierung werden im nachstehenden Ausbaubeschluss die Art sowie der Umfang der Baumaßnahme festgelegt.

 

Die Errichtung der Beleuchtungsanlage in der Mühlenbecker Straße ist gemäß der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz beitragspflichtig. Dementsprechend sind die Eigentümer auf einer Einwohnerversammlung am 23.02.2010 über die Art, den Umfang und die Kosten der Maßnahme in Kenntnis gesetzt worden.

Im Rahmen der Einwohnerversammlung wurden die Anlieger über die mit Beschluss vom 10.12.2009 festgelegte Abschnittsbildung, wie im Folgenden dargelegt, informiert.

 

Die Gesamtinvestitionskosten betragen ca. 84.950 €.

 

Der 1. Abschnitt beginnt am Einmündungsbereich Zur Reitbahn und endet an der Einmündung zur L305. Bei dem 1. Abschnitt handelt es sich um eine Anliegerstraße. Der Anteil der Beitragspflichtigen beträgt 65%. Der Anliegerbeitrag liegt i. M. ca. zwischen 600 € und 700 €. 

 

Der 2. Abschnitt schließt an den 1. Abschnitt an und endet vor der Eisenbahnbrücke, im Bereich des Weges Nr. 5. Bei diesem Abschnitt handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße. Hier beträgt die Umlage 50% der Investitionskosten. D.h. es werden ca. 4.425 € auf die anliegenden 2 Grundstücke verteilt.  

 

Bei dem 3. Abschnitt handelt es sich um den außerörtlichen Bereich der L305. Die Investitionskosten für den 3. Abschnitt sind nicht beitragsfähig und werden in vollem Umfang durch die Gemeinde Wandlitz getragen.                                   

 

Der 4. Abschnitt liegt ebenfalls in einer Hauptverkehrsstraße. Der Anteil der Beitragspflichtigen beträgt 50%. Somit ergibt sich rechnerisch, wie im Abschnitt 1, ein Anliegerbeitrag von i. M. ca. 600 € bis 700 € pro Grundstück.

 

Die Entwurfsplanung wird zur Sitzung vorgelegt.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Gemeindeordnung

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz (Straßenbaubeitragssatzung)

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:            Ja 

 

 

o      Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

84.950,-

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o    Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o      Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2010

54100.785200

5410005002

85.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt,

 

1.       Die Beleuchtungsanlage in der Mühlenbecker Straße auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz vom 04.05.2010 mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen.

 

·         Die Lichtpunkte werden im Abstand von i. M. 32 m angeordnet.

·         Die Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m.

·         Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1401“ oder ein gleichwertiges Produkt verwendet.

·         Die technische Ausrüstung der Beleuchtungsanlage ermöglicht die Halbierung der Lichtpunktanzahl und den leistungsreduzierten Betrieb (Dimmung).

·         Die Anordnung der Leuchten erfolgt einseitig nördlich der Mühlenbecker Straße.

·         Der Baubereich beginnt an der Einmündung Zur Reitbahn und endet am Alten Heerweg.

 

2.       Die Errichtung der Beleuchtungsanlage ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom 04.05.2010. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.       Die Investitionskosten der Maßnahme werden auf Basis der Straßenbaubeitragssatzung auf die Anlieger umgelegt. Dazu erfolgt eine Abschnittsbildung, wie bereits mit dem Beschluss BV-GV/2009-0128 vom 10.12.2009 festgelegt.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Protokoll zu Einwohnerversammlung vom 23.02.2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                Anlage

OT Schönerlinde

Beleuchtung Mühlenbecker Straße

 

Protokoll zur Einwohnerversammlung vom 23.02.2010

 

Teilnehmer:                Herr Liste                             Ortsvorsteher

                                    Herr Stumpf                          Bauamt Wandlitz

                                    Frau Fiedler                          Bauamt Wandlitz

                                    Herr Fahrendholz                  Ingenieurbüro Fahrendholz                                                      Anlieger gemäß Teilnehmerverzeichnis

 

Die Veranstaltung beginnt um 18.30 Uhr.

 

Herr Liste begrüßt die Anwesenden und stellt die teilnehmenden Vertreter der Gemeindeverwaltung und den Bearbeiter der Planungsbüros vor.

 

Herr Stumpf erläutert die rechtlichen Grundlagen im Hinblick auf  die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde.

Auf Basis einer Prinzipienskizze erklärt er, dass sich die Maßnahme in Bezug auf die Beitragsberechnung in 4 Abschnitte aufteilt.

Der 1. Abschnitt beginnt am Bebauungsgebiet Zur Reitbahn und endet an der Einmündung zur L315.

Der 2. Abschnitt schließt an den 1. Abschnitt an und endet vor der Eisenbahnbrücke.

Dort beginnt der außerörtliche Bereich der L315. Die Investitionskosten sind für diesen 3. Abschnitt nicht beitragsfähig und werden in vollem Umfang durch die Gemeinde getragen.

Der 4. Abschnitt liegt hinter der Eisenbahnbrücke, im Bereich der sogenannten „Stadtgutsiedlung“.

Er weist darauf hin, dass die zu erwartenden Anliegerbeiträge im Anschluss an die Vorstellung der Planungsunterlage für die entsprechenden Abschnitte bekannt gegeben werden.

Im Weiteren erklärt Herr Stumpf, dass die Anwesenden auf dieser Veranstaltung über die bereits fertig gestellte Vorplanung informiert werden sollen. Die ggf. aufgeworfenen Anregungen der Anlieger werden im weiteren Planungsverlauf geprüft.

Herr Stumpf erläutert abschließend, dass der Planentwurf mit den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange die Grundlage für den Ausbaubeschluss der Gemeinde bildet.

 

Herr Stumpf übergibt das Wort an Frau Fiedler.

 

Frau Fiedler stellt sich als die für die Maßnahme zuständige Sachbearbeiterin der Gemeindeverwaltung vor.

Sie erläutert, dass in den nächsten Wochen die Erarbeitung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung vorgesehen ist, um im Juli den Ausbaubeschluss zur Maßnahme fassen zu lassen. Mit der Baumaßnahme soll im September begonnen werden. In diesem Zusammenhang werden die Anlieger eine Postwurfsendung zum Baubeginn erhalten.

 

Herr Fahrendholz stellt die vorliegende Planungsunterlage der Vorplanung mit folgenden  technischen Parametern vor.

·         Es soll der Leuchtentyp LISA der Fa. SLF oder ein gleichwertiges Produkt zum Einsatz kommen.

·         Die Leuchten werden einseitig der Mühlenbecker Straße angeordnet.

·         Die Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m.

·         Im Bereich der L315 werden die Leuchten zwischen die Fahrbahn und den Gehweg gesetzt. Dabei ist der Baumbestand zu beachten.

·         Um die Blendwirkung auf Privatgrundstücken einzuschränken, können, falls gewünscht, Spiegel eingebaut werden.

·         Die Beleuchtungsanlage wird derart gestaltet, dass in Abhängigkeit von der Entscheidung der Gemeinde eine Dimmung des Nachts möglich ist. 

 

Er erklärt, dass die Leuchtenstandorte vorab gekennzeichnet werden, um ggf. notwendige Änderungen aufgrund von Anregungen der Anlieger zu berücksichtigen.

 

Durch die Anwesenden werden folgende Bedenken bzw. Fragen zur Diskussion gestellt.

 

·         Da mit Vandalismus gerechnet wird, sollte ggf. der Einsatz einer anderen Leuchte in Betracht gezogen werden.

 

Herr Liste weist darauf hin, dass die in den letzten Jahren in Schönerlinde gesetzten Leuchten nicht durch Vandalismus beschädigt wurden.

Herr Fahrendholz erklärt, dass das für die Leuchten verwendete Kunststoffmaterial schwer zu beschädigen ist.

 

·         Warum werden keine „Schinkelleuchten“ wie im Dorfkern verwendet?

 

Herr Liste erklärt, dass die „Schinkelleuchten“ zu teuer wären und somit sich der Anliegerbeitrag erhöhen würde.

 

·         Warum werden keine LED-Leuchten verwendet?

 

Herr Fahrendholz erklärt, dass der Kostenaufwand für Instandsetzungen für diese Leuchtmittel zu hoch wäre. Für die Beleuchtung der Mühlenbecker Straße ist das Leuchtmittel NAV 70/50 geplant, welches eine höchstmögliche Lichtausbeute gewährleistet.

 

·         Werden die Zufahrten für die Kabelverlegearbeiten aufgenommen?

 

Herr Fahrendholz erklärt, dass Durchörterungen von Zufahrten nur in Ausnahmefällen erfolgen werden, da eine offene Bauweise preisgünstiger ist.

Die Einschränkungen für die Anlieger sind minimal, da die fachgerechte Wiederherstellung innerhalb eines Tages erfolgt.

 

Herr Stumpf erläutert, dass sich die Gesamtinvestitionskosten auf ca. 84.950 € belaufen. Diese Kosten werden auf die bereits dargestellten 4 Abschnitte verteilt. Damit ergibt sich folgende Kostenaufteilung.

1.       Abschnitt            ca. 14.650 €

2.       Abschnitt            ca. 8.850 €

3.       Abschnitt            ca. 29.250 €

4.       Abschnitt            ca. 32.200 €

 

Die Umlage der Investitionskosten erfolgt auf Grundlage der Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz, welche auch im Internet einzusehen ist.

Beim 1. Abschnitt handelt es sich um eine Anliegerstraße. Der Anteil der Beitragspflichtigen beträgt 65%. D.h., ca. 9.522 € gelangen zur Umlage. Für die anliegenden 14 Grundstücke bedeutet das, dass der Anliegerbeitrag im Mittel ca. zwischen 600 und 700 € liegt.

Beim 2. Abschnitt handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße. Hier beträgt die Umlage 50%. D.h., ca. 4.425 € werden auf die anliegenden 2 Grundstücke verteilt.

Der 4. Abschnitt liegt ebenfalls an einer Hauptverkehrsstraße. Es werden 50% der Investitionskosten d.h., 16.100 € auf ca. 24 Grundstücke verteilt. In diesem Bereich ist die Berechnung des Umlagesatzes aufgrund der sehr unterschiedlichen Grundstücksgrößen sehr aufwendig. Somit ergibt sich rechnerisch hier, etwa wie in Abschnitt 1, im Mittel ein Anliegerbeitrag von ca. 600 bis 700 € / Grundstück.

 

Im Zusammenhang mit der Anliegerbeitragsberechnung wurden durch die Anwesenden folgende Bedenken bzw. Fragen zur Diskussion gestellt.

 

·         Wie wird das Gartenland im Bereich der „Stadtgutsiedlung“  bewertet?

 

Herr Stumpf erklärt, dass hier eine Gewichtung erfolgt, welche sich aus § 7 der Ausbaubeitragssatzung ergibt. Da die Berechnung grundstücksspezifisch vorzunehmen ist, bittet er, sich dazu direkt mit der zuständigen Sachbearbeiterin, Frau Paulowsky, in Verbindung zu setzen. 

 

·         Werden die alten Beleuchtungsmasten abgerissen?

 

Herr Fahrendholz erklärt, dass der Abriss Bestandteil der Maßnahme ist.

 

·         Wie lange dauert die Maßnahme?

 

Herr Fahrendholz teilt mit, dass für die Maßnahme 4 Wochen geplant sind. Sollten Lieferschwierigkeiten in Bezug auf die Masten auftreten, kann es zu Verzögerungen kommen. Die Masten werden innerhalb einer Woche aufgestellt werden.

 

·         Zu welchem Zeitpunkt wird der Beitrag erhoben?

 

Herr Stumpf erläutert, dass eine Beitragserhebung erst nach der Fertigstellung und der Abnahme der Baumaßnahme  sowie nach der Schlussrechnungslegung möglich ist. Der Zeitpunkt der Beitragserhebung wird frühestens im Frühjahr 2011 sein.

 

·         Werden auf der Brücke Lampen gesetzt?

 

Frau Fiedler erklärt, dass der Landesbetrieb Straßenwesen als zuständiger Straßenbaulastträger dem Setzen einer Leuchte nicht zustimmt.

 

·         Erfolgt die Aufteilung der Kosten auf Basis der Grundstücksfläche?

 

Herr Stumpf bejaht die Frage.

 

 

 

Herr Hintze behauptet, dass nur 20% der Anlieger anwesend sind. Er fragt, ob alle Anlieger angeschrieben worden sind.

Herr Liste antwortet, dass selbstverständlich alle Eigentümer eine Einladung erhalten haben.

 

Die Veranstaltung endet gegen 19.45 Uhr.

 

 

 

 

 

 

Wandlitz, den 23.02.2010                                           

 

 

F.d.R.d.A.

 

 

 

Fiedler                                                                                                  Stumpf