Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Mit der Beschlussfassung zur Schaffung von zusätzlichen
KITA-Kapazitäten im OT Basdorf wurde festgelegt, die Trendanalyse zur
Einwohner- und Geburtenentwicklung, die auf der Grundlage der tatsächlichen
Zahlen seit 2001 vorgenommen wurde, zu überprüfen und gegebenenfalls
anzupassen. Folgende Altersgruppen stehen im Fokus dieser
Betrachtungen: ·
Krippenkinder (kurz KK)
im Alter von 1 bis 3 Jahren. (Die Gruppe der Kinder von 0 bis 1 Jahr werden in
der Regel zu Hause betreut.) ·
Kindergartenkinder
(kurz KG) im Alter von 3 bis ca. 6,5 Jahren. Zunächst werden die Begrifflichkeiten, Ziele und
Methodik der KITA-Bedarfsplanung näher erläutert. Begrifflichkeiten Versorgungsgrad Der Versorgungsgrad stellt den Anteil der betreuten
Kinder einer bestimmten Altersgruppe gemessen an der Gesamtzahl der im
Gemeindegebiet lebenden Kinder dieser Altersgruppe dar. Die Betreuung kann
dabei in einer gemeindeeigenen KITA stattfinden, in einer KITA im Gemeindegebiet
aber in freier Trägerschaft, in einer KITA außerhalb des Gemeindegebietes oder
in Tagespflege. festgelegter Versorgungsgrad Die Gemeinde legt fest, für welchen Anteil der Kinder
Betreuungskapazitäten vorgehalten werden sollen. Diese können wiederum innerhalb
und außerhalb der Gemeinde zur Verfügung stehen. Neu ist, dass im KK-Bereich
auch die Kapazitäten in der Tagespflege berücksichtigt werden. Auslastungsgrad Der Auslastungsgrad bezeichnet den Grad der belegten
Plätze einer Einrichtung. Ziele der KITA-Planung Ziele hinsichtlich des Versorgungsgrades Die Festlegung im KK-Bereich betrug bislang 71%, im
KG-Bereich 97%. Diese Festlegungen entstanden aus der historischen
tatsächlichen Entwicklung heraus. Unberücksichtigt blieb hierbei bislang die
Betrachtung der Tagespflege im KK-Bereich. Danach ergab sich zum 31.12.09
folgendes Bild:
Tabelle: Versorgungsgrad zum 31.12.2009 (ohne
Tagespflege) Zunächst fällt auf, dass der Versorgungsgrad im
KG-Bereich weit unter der Festlegung liegt. Dies hat mit dem Bezug auf den
Stichtag 31.12. eines jeden Jahres zu tun. Zur Erläuterung: Im August eines jeden Jahres werden
alle Kinder eingeschult, die zum 30.09. das sechste Lebensjahr vollenden. Zum
31.12. kann das älteste Kind in der KITA also gerade einmal 6,25 Jahre alt
sein, d.h. es sind dann 3,25 komplette KG-Jahrgänge in der KITA. Die
vorgehaltene Kapazität beträgt jedoch 3,5 Jahrgänge. Dies drückt sich in den
angegeben Kinderzahlen aus. Würden bei den Kinderzahlen nur 3,25 Jahrgänge
berücksichtigt, wäre die angegebene Kinderzahl kleiner und es würden 97% auch
erreicht werden. Da die Festlegung des Versorgungsgrades prospektiv erfolgt,
ist die Festlegung richtig. Zum 31.03. eines jeden Jahres sind 3,5 komplette
KG-Jahrgänge in der KITA und hier werden tatsächlich regelmäßig Versorgungsgrade
nahe 100% erreicht. Der Versorgungsgrad unter Berücksichtigung der
Kapazitäten der Tagespflege stellt sich wie folgt dar:
Tabelle: Versorgungsgrad zum
31.12.2009 (inkl. Tagespflege) Für die weiteren Planungen werden folgende
Versorgungsgrade festgelegt: Krippenkinder 85% Kindergartenkinder 97% Ziele hinsichtlich des Auslastungsgrades Ziel der KITA-Planung ist es, KITA-Kapazitäten
bedarfsgerecht anzubieten. Ein hoher Auslastungsgrad muss angestrebt werden, um
einen wirtschaftlichen Betrieb der Einrichtungen zu gewährleisten. Gleichzeitig
soll der Bedarf wohnortnah und nahezu vollständig befriedigt werden. Dies ist
eine gewaltige Herausforderung, insbesondere da es eine Fülle von
Unwägbarkeiten gibt (siehe Ausführungen weiter unten). Der festgelegte Versorgungsgrad erfolgt aus dem
Bedarf heraus. Die Kapazitäten sollen so geschaffen werden, dass der
Versorgungsgrad möglichst punktgenau erreicht wird. Nicht nur die Festlegung des Versorgungsgrades hat
einen Einfluss auf die vorgehaltenen Kapazitäten. Auch die Tatsache, dass der
Kapazitätsplanung im KG-Bereich 3,5 Jahrgänge zu Grunde liegen hat zwangsläufig
einen Einfluss. Dies bedeutet, dass die KITA rein rechnerisch nur bis zum 31.03. eines jeden Jahres
Kinder aufnehmen kann. Die Eltern müssen nach diesem Termin u.U. bis zu fünf
Monate warten, bis durch Einschulung wieder KITA-Kapazitäten frei werden. Im
Umkehrschluss werden in KITA`s sechs Monate Kapazitäten vorgehalten, ehe ein
Auslastungsgrad von 100% erreicht wird. So hatten am 31.12.2009 alle KITAs
gemeinsam einen Auslastungsgrad von 93%.
KITA-Kapazitäten von 7% (56 Plätze) wurden vorgehalten, um im ersten
Quartal Plätze anzubieten. Methodik
der KITA-Planung Schritt 1: Bevölkerungsprognose Zunächst muss prognostiziert werden, wie viele Kinder
überhaupt in der Gemeinde leben werden. Dies ist zum einen abhängig von der
Geburtenentwicklung, wird aber auch zum großen Teil durch Zuzüge beeinflusst.
Der Aspekt der wohnortnahen Versorgung macht es erforderlich, eine Prognose für
alle neun Ortsteile zu erstellen. Je kleiner der Ortsteil, desto schwieriger
ist eine verlässliche Prognose. Schritt 2: Bestimmung des Anwahlverhaltens Nach der Prognose der zukünftigen Kinderzahlen in den
jeweiligen Altersgruppen kann auf
Grund des festgelegten Versorgungsgrades die Anzahl der zu betreuenden Kinder
bestimmt werden. Dann wird das zukünftige Anwahlverhalten abgeschätzt,
d.h. wie viele Kinder werden ein Betreuungsangebot außerhalb der Gemeinde
wahrnehmen und wie viele Kinder werden in Tagespflege betreut. Für die
verbleibenden Kinder wird unterstellt, dass sie in der KITA versorgt werden,
die dem Wohnort am nächsten ist. Schritt 3: Kapazitätsplanung KITA Aus dem vorhergehenden Planungsschritt erhält man die
Anzahl der Kinder, die voraussichtlich in der jeweiligen KITA betreut werden.
Diese Zahl wird mit der jeweilig genehmigten Kapazität der KITA abgeglichen und
so Unter- oder Überkapazitäten ermittelt. Unwägbarkeiten in der Planung Folgende Unwägbarkeiten bestehen hinsichtlich der
Planung bezogen auf jeden einzelnen Ortsteil: -
Wie entwickeln sich die
Geburtenzahlen? -
Wie viele Kinder kommen
durch Zuzug hinzu bzw. wie viele Kinder ziehen weg? -
Wie viele Kinder werden
außerhalb der Gemeinde betreut? -
Wie viele KK-Kinder
werden in Tagespflege betreut? -
Wie entwickeln sich die
zukünftigen Kapazitäten in der Tagespflege? -
Wie viele Kinder werden
im familiären Bereich betreut? -
Zu welchem Zeitpunkt
bringen die Eltern die Kinder in die KITA? -
Wie entwickelt sich der
Rechtsanspruch auf KITA-Betreuung? Da alle genannten Aspekte nicht der
Steuerungsmöglichkeit der Gemeinde unterliegen, kann eine Planung nicht den
Anspruch auf 100%ige Verlässlichkeit haben. Prognosemodelle müssen daher
ständig angepasst werden. Stichtagsbezug Für die Ermittlung der für die Planung notwendigen
Daten ist die Festlegung eines Stichtages notwendig. Dafür eignet sich der
31.12. eines jeden Jahres am besten. Lediglich hinsichtlich der Überprüfung des
Versorgungsgrades im KG-Bereich wäre der 31.03. eher geeignet, da der
Versorgungsgrad auf diesen Zeitpunkt abzielt (siehe Ausführungen weiter oben).
Dieser Umstand kann jedoch - wie oben geschehen - bei der Interpretation der
Ergebnisse berücksichtigt werden. Im Folgenden werden die einzelnen Schritte der
KITA-Bedarfsplanung dargestellt. Wie hat
sich die Bevölkerungsentwicklung dargestellt? Es kann festgestellt werden, dass sich die
Geburtenzahlen positiv entwickelt haben. Auch der Zuzug ist ungebrochen hoch. Die Prognose der Geburten für das Jahr 2009 lag bei
133. Tatsächlich wurden 144 Kinder in der Gemeinde geboren. Besonders in
Basdorf, Schönwalde und Wandlitz wurde die Prognose deutlich überschritten. Ferner wuchs die Altersgruppe von 0-6 Jahre im letzten
Jahr durch Zuzug um 67 Kinder. Besonders hervorzuheben sind hier Wandlitz mit
27 Kindern und Basdorf mit 20 Kindern. Bei den KK-Kinder wurde die Prognose um
4 Kinder überschritten, bzw. um 1,3%. Bei den KG-Kindern wurde die Prognose um
10 Kinder überschritten, bzw. um 1,6%. Ursprünglich wurde angenommen, dass der Zuzug
stagniert. Aufgrund der hohen Geburtenzahlen und des anhaltenden
Zuzugs wurden die Prognosen angepasst. Wurden im alten Prognosemodell für das
Jahr 2013 300 KK-Kinder und 580 KG-Kinder geschätzt, sind es im neuen
Modell 313 KK-Kinder und
601-KG-Kinder. Auch im neuen Modell wird erneut unterstellt, dass der Zuzug
langsam abebbt, allerdings wurden bleibend höhere Geburtenzahlen angenommen.
Tabelle: Bevölkerungsprognose der
Gemeinde Wandlitz (eigene Berechnung) Welche Platzkapazitäten gibt es in den einzelnen
Einrichtungen? Die in der Gemeinde befindlichen Einrichtungen hatten
per 31.12.2009 nachfolgende Kapazitäten:
Tabelle: Kapazitäten der
KITA-Einrichtungen in der Gemeinde Wandlitz zum 31.12.2009 Aufgrund der vorliegenden Anmeldungen für einen
KITA-Platz und dem damit verbundenen vorausgesetzten Rechtsanspruch wurde
vorsorglich mit dem freien Träger AWO Bernau vereinbart, die Verlängerung der
vorliegenden Ausnahmeregelungen für die Kita Schönwalde und Wandlitz beim
Landesjugendamt zu beantragen. Auch für Schönerlinde wird eine Verlängerung der
Ausnahmeregelung bei Notwendigkeit beantragt. Die KITA-Kapazität für Lanke wird bei der
Bedarfsermittlung nur noch mit 25 Plätzen angenommen. Aufgrund des Fehlens
eines zweiten Rettungsweges aus dem Obergeschoss kann dieses nicht mehr voll
genutzt werden. Mit der Fertigstellung des KITA-Neubaus in
Zerpenschleuse wird die Kapazität durch das Landesjugendamt neu festgesetzt.
Hier werden dann ab 2011 bis zu 50 Plätze berücksichtigt. Für den KK- und KG-Bereich
werden 30 Plätze angenommen. Ab August 2010 können für die Bedarfsdeckung 816
Krippen- und Kindergartenplätze zur Verfügung gestellt werden. Neben den Kindertagesstätten gibt es als zusätzliches
Angebot in der Gemeinde 10 Tagespflegestellen mit insgesamt 47 Plätzen für die
Betreuung von Kindern im Krippenalter. Es wird für die Planung unterstellt, dass dauerhaft
44 Tagespflegeplätze in Anspruch genommen werden. Bei der Ermittlung des Bedarfs an Krippen- und
Kindergartenplätzen wird berücksichtigt, dass Kinder auch außerhalb der
Gemeinde Wandlitz betreut werden. -
Die Kita außerhalb der
Gemeinde hat ein anderes Betreuungskonzept, welches von den Eltern präferiert
wird wie z.B. Montessori. -
Die KITA hat eine
konfessionelle Ausrichtung. -
Die Eltern haben zum
gewünschten Aufnahmetermin keinen Platz in der Gemeinde erhalten. 2008 waren es
78 Kinder und 2009 noch 70 Kinder, die außerhalb betreut wurden. Bei der weiteren Planung wird angenommen, dass
dauerhaft 55 Kinder im Krippen- und Kindergartenalter außerhalb der Gemeinde
betreut werden. Gleichzeitig übernimmt die Gemeinde aber auch einen
Versorgungsauftrag für Kinder aus anderen Gemeinden. Bei diesen Anträgen wird
immer der Einzelfall geprüft. Zum möglichen Aufnahmezeitpunkt darf kein Bedarf
für Kinder aus unserer Gemeinde vorliegen. 2009 wurden so 31 Kinder aus anderen
Gemeinden betreut. Bei der Planung bis 2014 ist davon auszugehen, dass
sich dieser Anteil auf insgesamt 10 Kinder reduzieren wird. Mit welchem
Bedarf an Betreuungskapazität wird gerechnet? Der Bedarf nach Krippen- und Kindergartenplätzen
entwickelt sich unter Berücksichtigung des festgelegten Versorgungsgrades bis
2014 auf ca. 768 Plätze.
Unter Einbeziehung der Betreuung von Fremdkindern
sieht die Kapazitätsübersicht für die Gesamtgemeinde folgendermaßen aus:
Tabelle: Kapazitätsanalyse gesamt im
KK-/KG-Bereich Anhand dieser Prognosen wird ersichtlich, dass im
Jahr 2013 mit der Aufgabe der zeitweiligen Nutzung der Klassenräume im
Schulgebäude der Grundschule Basdorf erneut im OT Basdorf ein Fehlbedarf an
Plätzen entstehen würde. Mit der Weiternutzung der Klassenräume über den
Betrachtungszeitraum hinaus wäre der Bedarf an Kita-Plätzen nach derzeitigem
Stand gesichert. Schlussfolgerungen
für die Bedarfsplanung Es zeichnet sich ab, dass langfristig die vorhandenen
Kapazitäten nicht ausreichen werden. Die zusätzlich in Basdorf geschaffenen
Kapazitäten bewirken eine kurzfristige Abhilfe. Wenn die Fortsetzung dieser
Lösung nicht gewünscht wird, müssen alternativ die baulichen Voraussetzungen an
anderer Stelle geschaffen werden. An dieser Stelle wurde untersucht, wie sich der Bau
einer KITA in Stolzenhagen auf die Versorgungssituation in der gesamten
Gemeinde auswirken würde. Im
Ortsteil Stolzenhagen lebten zum Stichtag 31.12.2009 15 Kinder im
Krippen- und 55 Kinder im Kindergartenalter. Anhand der vorliegenden Prognose
für den OT ist davon auszugehen, dass die Kinderzahlen für diese Altersgruppen
auch in den nächsten Jahren stabil beibehalten werden.
Tabelle: Prognose KK- und KG-Kinder
im OT Stolzenhagen Gegenwärtig werden 12 Kinder in der KITA
Klosterfelde, 5-7 Kinder in anderen Gemeinden und 2 Kinder in Tagespflege
betreut. Die übrigen Kinder werden in Wandlitz betreut. Würde im OT Stolzenhagen eine eigene Kita mit 50 bis
60 Plätzen vorgehalten, hätte dies nachfolgende Auswirkungen auf die
Versorgungssituation in den drei Ortsteilen Klosterfelde, Stolzenhagen und
Wandlitz:
Tabelle: Auswirkungen einer KITA in
Stolzenhagen Die Hortversorgung könnte weiterhin in Klosterfelde
erfolgen. Die KITA Klosterfelde hätte perspektivisch dann noch Reserven. In Wandlitz könnte die Kapazität etwas nach unten
angepasst werden. Die KITA-Leitung fordert seit langem, dass im Altbau wieder
der Bewegungsraum als solcher genutzt werden kann. Dieser wird auf Grund der
hohen Auslastung bislang als Gruppenraum genutzt. Eine KITA in Stolzenhagen würde sehr gut in das
Gesamtkonzept passen und die Standorte Wandlitz und Klosterfelde nachhaltig
entlasten. Es wird empfohlen den Beschluss zu fassen für diese Planungen weiter
zu betreiben und hierfür Mittel in den Nachtragshaushalt 2010 und den HH-Plan
2011 einzustellen. Eine zusätzliche KITA in Basdorf würde einen
positiven Einfluss auf die Versorgungssituation in Basdorf haben, bliebe aber
ohne positive Auswirkungen auf die umliegenden Ortsteile. Schönwalde und vor
allem Schönerlinde werden in Zukunft auf Kinder aus Basdorf angewiesen sein, um
ausgelastet zu sein. Die jetzt geschaffene Lösung durch Umnutzung der
Räume in der Grundschule bietet eine wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeit: -
bei Eintreffen der
Bevölkerungsprognose, eine räumliche Entspannung in der KITA zu ermöglichen; -
bei Unterschreitung der
Bevölkerungsprognose, die Räume wieder der Grundschule zur Verfügung zu
stellen; -
bei Überschreitung der
Bevölkerungsprognose, die Frage eines KITA-Neubaus in Basdorf neu zu
entscheiden. Insofern wird empfohlen, die Frage eines etwaigen
Neubaus im Ortsteil Basdorf zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu beraten, den
Beschluss vom 10.12.2009 umzusetzen und Erfahrungen mit der Nutzung zu sammeln. Gesetzliche Grundlagen § 12 Brandenburgisches
KitaG § 28, Abs.2 Nr. 19
BbgKVerf. Finanzielle Auswirkungen: Ja sind im
Rahmen der Planung zu ermitteln Beschluss: Die
Gemeindevertretung nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis. Der
Bürgermeister wird beauftragt, einen Grundsatzbeschluss für die Errichtung
einer Kindertagesstätte im Ortsteil Stolzenhagen vorzubereiten. *Anfang 2012 ist die Entscheidung zu einem
möglichen Kita Neubau im OT Basdorf zu treffen. Anlagen: keine |
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