Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2010-0220  

 
 
Betreff: Kita- Bedarfsplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Peter, Gisela
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:K_Kämmerei
Beratungsfolge:
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
15.06.2010 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
21.06.2010 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
01.07.2010 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   

Mit der Beschlussfassung zur Schaffung von zusätzlichen KITA-Kapazitäten im OT Basdorf wurde festgelegt, die Trendanalyse zur Einwohner- und Geburtenentwicklung, die auf der Grundlage der tatsächlichen Zahlen seit 2001 vorgenommen wurde, zu überprüfen un
Begründung / Erläuterung

 

Mit der Beschlussfassung zur Schaffung von zusätzlichen KITA-Kapazitäten im OT Basdorf wurde festgelegt, die Trendanalyse zur Einwohner- und Geburtenentwicklung, die auf der Grundlage der tatsächlichen Zahlen seit 2001 vorgenommen wurde, zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

 

Folgende Altersgruppen stehen im Fokus dieser Betrachtungen:

·         Krippenkinder (kurz KK) im Alter von 1 bis 3 Jahren. (Die Gruppe der Kinder von 0 bis 1 Jahr werden in der Regel zu Hause betreut.)

·         Kindergartenkinder (kurz KG) im Alter von 3 bis ca. 6,5 Jahren.

 

Zunächst werden die Begrifflichkeiten, Ziele und Methodik der KITA-Bedarfsplanung näher erläutert.

 

Begrifflichkeiten

 

Versorgungsgrad

 

Der Versorgungsgrad stellt den Anteil der betreuten Kinder einer bestimmten Altersgruppe gemessen an der Gesamtzahl der im Gemeindegebiet lebenden Kinder dieser Altersgruppe dar. Die Betreuung kann dabei in einer gemeindeeigenen KITA stattfinden, in einer KITA im Gemeindegebiet aber in freier Trägerschaft, in einer KITA außerhalb des Gemeindegebietes oder in Tagespflege.

 

festgelegter Versorgungsgrad

 

Die Gemeinde legt fest, für welchen Anteil der Kinder Betreuungskapazitäten vorgehalten werden sollen. Diese können wiederum innerhalb und außerhalb der Gemeinde zur Verfügung stehen. Neu ist, dass im KK-Bereich auch die Kapazitäten in der Tagespflege berücksichtigt werden.

 

Auslastungsgrad

 

Der Auslastungsgrad bezeichnet den Grad der belegten Plätze einer Einrichtung.

 

Ziele der KITA-Planung

 

Ziele hinsichtlich des Versorgungsgrades

 

Die Festlegung im KK-Bereich betrug bislang 71%, im KG-Bereich 97%. Diese Festlegungen entstanden aus der historischen tatsächlichen Entwicklung heraus. Unberücksichtigt blieb hierbei bislang die Betrachtung der Tagespflege im KK-Bereich. Danach ergab sich zum 31.12.09 folgendes Bild:

 

 

Insgesamt wohnhaft

davon in KITAs der Gemeinde betreut

davon außerhalb der Gemeinde

Versorgungsgrad

Krippenkinder

304

201

17

72 %

Kindergartenkinder

619

497

53

89 %

Tabelle: Versorgungsgrad zum 31.12.2009 (ohne Tagespflege)

 

Zunächst fällt auf, dass der Versorgungsgrad im KG-Bereich weit unter der Festlegung liegt. Dies hat mit dem Bezug auf den Stichtag 31.12. eines jeden Jahres zu tun.

Zur Erläuterung: Im August eines jeden Jahres werden alle Kinder eingeschult, die zum 30.09. das sechste Lebensjahr vollenden. Zum 31.12. kann das älteste Kind in der KITA also gerade einmal 6,25 Jahre alt sein, d.h. es sind dann 3,25 komplette KG-Jahrgänge in der KITA. Die vorgehaltene Kapazität beträgt jedoch 3,5 Jahrgänge. Dies drückt sich in den angegeben Kinderzahlen aus. Würden bei den Kinderzahlen nur 3,25 Jahrgänge berücksichtigt, wäre die angegebene Kinderzahl kleiner und es würden 97% auch erreicht werden. Da die Festlegung des Versorgungsgrades prospektiv erfolgt, ist die Festlegung richtig. Zum 31.03. eines jeden Jahres sind 3,5 komplette KG-Jahrgänge in der KITA und hier werden tatsächlich regelmäßig Versorgungsgrade nahe 100% erreicht.

 

Der Versorgungsgrad unter Berücksichtigung der Kapazitäten der Tagespflege stellt sich wie folgt dar:

 

 

Insgesamt wohnhaft

davon in KITAs der Gemeinde betreut

davon außerhalb der Gemeinde

davon in Tagespflege

Versorgungs-
grad

Krippenkinder

304

201

17

41

85 %

Kindergartenkinder

619

497

53

 

89 %

Tabelle: Versorgungsgrad zum 31.12.2009 (inkl. Tagespflege)

 

 

Für die weiteren Planungen werden folgende Versorgungsgrade festgelegt:

 

Krippenkinder             85%

Kindergartenkinder                 97%

 

 

Ziele hinsichtlich des Auslastungsgrades

 

Ziel der KITA-Planung ist es, KITA-Kapazitäten bedarfsgerecht anzubieten. Ein hoher Auslastungsgrad muss angestrebt werden, um einen wirtschaftlichen Betrieb der Einrichtungen zu gewährleisten. Gleichzeitig soll der Bedarf wohnortnah und nahezu vollständig befriedigt werden. Dies ist eine gewaltige Herausforderung, insbesondere da es eine Fülle von Unwägbarkeiten gibt (siehe Ausführungen weiter unten).

 

Der festgelegte Versorgungsgrad erfolgt aus dem Bedarf heraus. Die Kapazitäten sollen so geschaffen werden, dass der Versorgungsgrad möglichst punktgenau erreicht wird.

 

Nicht nur die Festlegung des Versorgungsgrades hat einen Einfluss auf die vorgehaltenen Kapazitäten. Auch die Tatsache, dass der Kapazitätsplanung im KG-Bereich 3,5 Jahrgänge zu Grunde liegen hat zwangsläufig einen Einfluss. Dies bedeutet, dass die KITA  rein rechnerisch nur bis zum 31.03. eines jeden Jahres Kinder aufnehmen kann. Die Eltern müssen nach diesem Termin u.U. bis zu fünf Monate warten, bis durch Einschulung wieder KITA-Kapazitäten frei werden. Im Umkehrschluss werden in KITA`s sechs Monate Kapazitäten vorgehalten, ehe ein Auslastungsgrad von 100% erreicht wird. So hatten am 31.12.2009 alle KITAs gemeinsam einen Auslastungsgrad von 93%.  KITA-Kapazitäten von 7% (56 Plätze) wurden vorgehalten, um im ersten Quartal Plätze anzubieten.

 

Methodik der KITA-Planung

 

 

Schritt 1: Bevölkerungsprognose

 

Zunächst muss prognostiziert werden, wie viele Kinder überhaupt in der Gemeinde leben werden.

Dies ist zum einen abhängig von der Geburtenentwicklung, wird aber auch zum großen Teil durch Zuzüge beeinflusst. Der Aspekt der wohnortnahen Versorgung macht es erforderlich, eine Prognose für alle neun Ortsteile zu erstellen. Je kleiner der Ortsteil, desto schwieriger ist eine verlässliche Prognose.

 

Schritt 2: Bestimmung des Anwahlverhaltens

 

Nach der Prognose der zukünftigen Kinderzahlen in den jeweiligen Altersgruppen  kann auf Grund des festgelegten Versorgungsgrades die Anzahl der zu betreuenden Kinder bestimmt werden.

 

Dann wird das zukünftige Anwahlverhalten abgeschätzt, d.h. wie viele Kinder werden ein Betreuungsangebot außerhalb der Gemeinde wahrnehmen und wie viele Kinder werden in Tagespflege betreut. Für die verbleibenden Kinder wird unterstellt, dass sie in der KITA versorgt werden, die dem Wohnort am nächsten ist.

 

 

Schritt 3: Kapazitätsplanung KITA

 

Aus dem vorhergehenden Planungsschritt erhält man die Anzahl der Kinder, die voraussichtlich in der jeweiligen KITA betreut werden. Diese Zahl wird mit der jeweilig genehmigten Kapazität der KITA abgeglichen und so Unter- oder Überkapazitäten ermittelt.

 

Unwägbarkeiten in der Planung

 

Folgende Unwägbarkeiten bestehen hinsichtlich der Planung bezogen auf jeden einzelnen Ortsteil:

 

-          Wie entwickeln sich die Geburtenzahlen?

-          Wie viele Kinder kommen durch Zuzug hinzu bzw. wie viele Kinder ziehen weg?

-          Wie viele Kinder werden außerhalb der Gemeinde betreut?

-          Wie viele KK-Kinder werden in Tagespflege betreut?

-          Wie entwickeln sich die zukünftigen Kapazitäten in der Tagespflege?

-          Wie viele Kinder werden im familiären Bereich betreut?

-          Zu welchem Zeitpunkt bringen die Eltern die Kinder in die KITA?

-          Wie entwickelt sich der Rechtsanspruch auf KITA-Betreuung?

 

Da alle genannten Aspekte nicht der Steuerungsmöglichkeit der Gemeinde unterliegen, kann eine Planung nicht den Anspruch auf 100%ige Verlässlichkeit haben. Prognosemodelle müssen daher ständig angepasst werden.

 

Stichtagsbezug

 

Für die Ermittlung der für die Planung notwendigen Daten ist die Festlegung eines Stichtages notwendig. Dafür eignet sich der 31.12. eines jeden Jahres am besten. Lediglich hinsichtlich der Überprüfung des Versorgungsgrades im KG-Bereich wäre der 31.03. eher geeignet, da der Versorgungsgrad auf diesen Zeitpunkt abzielt (siehe Ausführungen weiter oben). Dieser Umstand kann jedoch - wie oben geschehen - bei der Interpretation der Ergebnisse berücksichtigt werden.

 

Im Folgenden werden die einzelnen Schritte der KITA-Bedarfsplanung dargestellt.

 

Wie hat sich die Bevölkerungsentwicklung dargestellt?

 

Es kann festgestellt werden, dass sich die Geburtenzahlen positiv entwickelt haben. Auch der Zuzug ist ungebrochen hoch.

 

Die Prognose der Geburten für das Jahr 2009 lag bei 133. Tatsächlich wurden 144 Kinder in der Gemeinde geboren. Besonders in Basdorf, Schönwalde und Wandlitz wurde die Prognose deutlich überschritten.

 

Ferner wuchs die Altersgruppe von 0-6 Jahre im letzten Jahr durch Zuzug um 67 Kinder. Besonders hervorzuheben sind hier Wandlitz mit 27 Kindern und Basdorf mit 20 Kindern. Bei den KK-Kinder wurde die Prognose um 4 Kinder überschritten, bzw. um 1,3%. Bei den KG-Kindern wurde die Prognose um 10 Kinder überschritten, bzw. um 1,6%.

Ursprünglich wurde angenommen, dass der Zuzug stagniert.

 

Aufgrund der hohen Geburtenzahlen und des anhaltenden Zuzugs wurden die Prognosen angepasst. Wurden im alten Prognosemodell für das Jahr 2013 300 KK-Kinder und 580 KG-Kinder geschätzt, sind es im neuen Modell  313 KK-Kinder und 601-KG-Kinder. Auch im neuen Modell wird erneut unterstellt, dass der Zuzug langsam abebbt, allerdings wurden bleibend höhere Geburtenzahlen angenommen. 

 

Jahr (Stand 31.12.)

2009

2010

2011

2012

2013

2014

Gesamtbevölkerung

21.043

21.098

21.180

21.283

21.366

21.469

Prognose VJ

20.881

21.015

21.112

21.229

21.316

 

Geburten

144

136

136

137

138

140

Prognose VJ

133

130

130

132

133

 

1-3 Jahre

304

315

321

311

313

315

Prognose VJ

300

296

301

298

300

 

3-6,5 Jahre

619

612

600

599

601

607

Prognose VJ

609

621

598

590

580

 

Tabelle: Bevölkerungsprognose der Gemeinde Wandlitz (eigene Berechnung)

 

Welche Platzkapazitäten gibt es in den einzelnen Einrichtungen?

Die in der Gemeinde befindlichen Einrichtungen hatten per 31.12.2009 nachfolgende Kapazitäten:

 

Einrichtung

Kapazität lt. Betriebserlaubnis/Ausnahmeregelungen, Stand 31.12.2009

Basdorf

470 (215 KK/KG befristet bis 31.12.2011 dann 205 Plätze im Kita- Gebäude und 255 Hortplätze)

Klosterfelde

230 (101 KK/KG, 10 Integrationsplätze und 119 Hortplätze)

Lanke

35   (KK/KG/ Hort)

Schönerlinde

56   (KK/KG/ Hort befristete Erhöhung der Kapazität auf 64 bis 31.7.2010)

Schönwalde

90   (KK/KG befristete Erhöhung der Kapazität bis 31.07.2010, dann 82 Plätze)

Hort Wandlitz

260 (Hort)  250- seit 12.04.2010

Kita Wandlitz

233 (KK/KG) befristete Erhöhung der Kapazität bis Schuljahresende 2009/10 dann 226 Plätze

Zerpenschleuse

63 (KK/KG/Hort davon 38 Plätze KK/KG und 25 Hortplätze)

Tabelle: Kapazitäten der KITA-Einrichtungen in der Gemeinde Wandlitz zum 31.12.2009

 

Aufgrund der vorliegenden Anmeldungen für einen KITA-Platz und dem damit verbundenen vorausgesetzten Rechtsanspruch wurde vorsorglich mit dem freien Träger AWO Bernau vereinbart, die Verlängerung der vorliegenden Ausnahmeregelungen für die Kita Schönwalde und Wandlitz beim Landesjugendamt zu beantragen. Auch für Schönerlinde wird eine Verlängerung der Ausnahmeregelung bei Notwendigkeit beantragt.

 

Die KITA-Kapazität für Lanke wird bei der Bedarfsermittlung nur noch mit 25 Plätzen angenommen. Aufgrund des Fehlens eines zweiten Rettungsweges aus dem Obergeschoss kann dieses nicht mehr voll genutzt werden.

 

Mit der Fertigstellung des KITA-Neubaus in Zerpenschleuse wird die Kapazität durch das Landesjugendamt neu festgesetzt. Hier werden dann ab 2011 bis zu 50 Plätze berücksichtigt. Für den KK- und KG-Bereich werden 30 Plätze angenommen.

 

Ab August 2010 können für die Bedarfsdeckung 816 Krippen- und Kindergartenplätze zur Verfügung gestellt werden.

 

Neben den Kindertagesstätten gibt es als zusätzliches Angebot in der Gemeinde 10 Tagespflegestellen mit insgesamt 47 Plätzen für die Betreuung von Kindern im Krippenalter.

Es wird für die Planung unterstellt, dass dauerhaft 44 Tagespflegeplätze in Anspruch genommen werden.

 

Bei der Ermittlung des Bedarfs an Krippen- und Kindergartenplätzen wird berücksichtigt, dass Kinder auch außerhalb der Gemeinde Wandlitz betreut werden.
Gründe dafür können sein:

-          Die Kita außerhalb der Gemeinde hat ein anderes Betreuungskonzept, welches von den Eltern präferiert wird wie z.B. Montessori.

-          Die KITA hat eine konfessionelle Ausrichtung.

-          Die Eltern haben zum gewünschten Aufnahmetermin keinen Platz in der Gemeinde erhalten. 2008 waren es 78 Kinder und 2009 noch 70 Kinder, die außerhalb betreut wurden.

 

Bei der weiteren Planung wird angenommen, dass dauerhaft 55 Kinder im Krippen- und Kindergartenalter außerhalb der Gemeinde betreut werden.

 

Gleichzeitig übernimmt die Gemeinde aber auch einen Versorgungsauftrag für Kinder aus anderen Gemeinden. Bei diesen Anträgen wird immer der Einzelfall geprüft. Zum möglichen Aufnahmezeitpunkt darf kein Bedarf für Kinder aus unserer Gemeinde vorliegen. 2009 wurden so 31 Kinder aus anderen Gemeinden betreut.

Bei der Planung bis 2014 ist davon auszugehen, dass sich dieser Anteil auf insgesamt 10 Kinder reduzieren wird.

 

 

Mit welchem Bedarf an Betreuungskapazität wird gerechnet?

 

 

Der Bedarf nach Krippen- und Kindergartenplätzen entwickelt sich unter Berücksichtigung des festgelegten Versorgungsgrades bis 2014 auf ca. 768 Plätze.

 

 

KITA Basdorf

2009

2010

2011

2012

2013

2014

Bedarf

209

223

228

230

234

240

Kapazität

215

255

255

255

205

205

Bedarf unbefriedigt

-6

-32

-27

-25

29

35

davon durch Fremdkinder belegt (nur 2009 ausgewiesen)

5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KITA Klosterfelde

2009

2010

2011

2012

2013

2014

Bedarf

102

113

108

105

109

109

Kapazität

111

111

111

111

111

111

Bedarf unbefriedigt

-9

2

-3

-6

-2

-2

davon durch Fremdkinder belegt (nur 2009 ausgewiesen)

4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KITA Lanke

2009

2010

2011

2012

2013

2014

Bedarf

13

23

25

25

24

18

Kapazität

35

25

25

25

25

25

Bedarf unbefriedigt

-22

-2

0

0

-1

-7

davon durch Fremdkinder belegt (nur 2009 ausgewiesen)

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KITA Schönerlinde

2009

2010

2011

2012

2013

2014

Bedarf

46

38

41

43

43

41

Kapazität

56

64

56

56

56

56

Bedarf unbefriedigt

-10

-26

-15

-13

-13

-15

davon durch Fremdkinder belegt (nur 2009 ausgewiesen)

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KITA Schönwalde

2009

2010

2011

2012

2013

2014

Bedarf

79

81

79

79

73

76

Kapazität

90

90

82

82

82

82

Bedarf unbefriedigt

-11

-9

-3

-3

-9

-6

 

 

 

 

 

 

 

KITA Wandlitz

2009

2010

2011

2012

2013

2014

Bedarf

225

249

245

241

248

253

Kapazität

233

233

226

226

226

226

Bedarf unbefriedigt

-8

16

19

15

22

27

davon durch Fremdkinder belegt (nur 2009 ausgewiesen

8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KITA Zerpenschleuse

2009

2010

2011

2012

2013

2014

Bedarf

24

33

27

24

19

21

Kapazität

45

38

30

30

30

30

Bedarf unbefriedigt

-21

-5

-3

-6

-11

-9

davon durch Fremdkinder belegt (nur 2009 ausgewiesen)

10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

2009

2010

2011

2012

2013

2014

Bedarf

698

760

754

747

750

758

Kapazität

785

816

785

785

735

735

Bedarf unbefriedigt

-87

-56

-31

-38

15

23

Tabelle: Kapazitätsanalyse je KITA-Einrichtung im KK-/KG-Bereich

 

Unter Einbeziehung der Betreuung von Fremdkindern sieht die Kapazitätsübersicht für die Gesamtgemeinde folgendermaßen aus:

 

 

2009

2010

2011

2012

2013

2014

Bedarf eigene Kinder

698

760

754

747

750

758

Prognose VJ

 

756

737

728

721

 

Kinder aus anderen Gemeinden (wie VJ)

31

30

25

20

10

10

Bedarf gesamt

729

790

779

767

760

768

Kapazität

785

816

785

785

735

735

Bedarf unbefriedigt unter Berücksichtigung der Kinder aus anderen Gemeinden

-56

-26

-6

-18

25

33

Tabelle: Kapazitätsanalyse gesamt im KK-/KG-Bereich

 

Anhand dieser Prognosen wird ersichtlich, dass im Jahr 2013 mit der Aufgabe der zeitweiligen Nutzung der Klassenräume im Schulgebäude der Grundschule Basdorf erneut im OT Basdorf ein Fehlbedarf an Plätzen entstehen würde.

 

Mit der Weiternutzung der Klassenräume über den Betrachtungszeitraum hinaus wäre der Bedarf an Kita-Plätzen nach derzeitigem Stand gesichert.

 

 

Schlussfolgerungen für die Bedarfsplanung

 

Es zeichnet sich ab, dass langfristig die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen werden. Die zusätzlich in Basdorf geschaffenen Kapazitäten bewirken eine kurzfristige Abhilfe. Wenn die Fortsetzung dieser Lösung nicht gewünscht wird, müssen alternativ die baulichen Voraussetzungen an anderer Stelle geschaffen werden.

 

An dieser Stelle wurde untersucht, wie sich der Bau einer KITA in Stolzenhagen auf die Versorgungssituation in der gesamten Gemeinde auswirken würde.

 

Im  Ortsteil Stolzenhagen lebten zum Stichtag 31.12.2009 15 Kinder im Krippen- und 55 Kinder im Kindergartenalter. Anhand der vorliegenden Prognose für den OT ist davon auszugehen, dass die Kinderzahlen für diese Altersgruppen auch in den nächsten Jahren stabil beibehalten werden.

 

 

2010

2011

2012

2013

2014

1-3 Jahre

22

25

25

25

25

3-6,5 Jahre

43

40

38

46

49

Tabelle: Prognose KK- und KG-Kinder im OT Stolzenhagen

 

Gegenwärtig werden 12 Kinder in der KITA Klosterfelde, 5-7 Kinder in anderen Gemeinden und 2 Kinder in Tagespflege betreut. Die übrigen Kinder werden in Wandlitz betreut.

 

Würde im OT Stolzenhagen eine eigene Kita mit 50 bis 60 Plätzen vorgehalten, hätte dies nachfolgende Auswirkungen auf die Versorgungssituation in den drei Ortsteilen Klosterfelde, Stolzenhagen und Wandlitz:

 

 

 

 

2010

2011

2012

2013

2014

KITA Klosterfelde

 

 

 

 

 

Bedarf

101

96

93

97

97

Kapazität

111

111

111

111

111

Bedarf unbefriedigt

-10

-15

-18

-14

-14

 

 

 

 

 

 

KITA Wandlitz

 

 

 

 

 

Bedarf

209

206

202

202

204

Kapazität

233

226

226

226

226

Bedarf unbefriedigt

-24

-20

-24

-24

-22

 

 

 

 

 

 

KITA Stolzenhagen

 

 

 

 

 

Bedarf

52

51

51

58

62

Kapazität

50

50

50

50

50

Bedarf unbefriedigt

2

1

1

8

12

Tabelle: Auswirkungen einer KITA in Stolzenhagen

 

Die Hortversorgung könnte weiterhin in Klosterfelde erfolgen. Die KITA Klosterfelde hätte perspektivisch dann noch Reserven.

 

In Wandlitz könnte die Kapazität etwas nach unten angepasst werden. Die KITA-Leitung fordert seit langem, dass im Altbau wieder der Bewegungsraum als solcher genutzt werden kann. Dieser wird auf Grund der hohen Auslastung bislang als Gruppenraum genutzt.

 

Eine KITA in Stolzenhagen würde sehr gut in das Gesamtkonzept passen und die Standorte Wandlitz und Klosterfelde nachhaltig entlasten. Es wird empfohlen den Beschluss zu fassen für diese Planungen weiter zu betreiben und hierfür Mittel in den Nachtragshaushalt 2010 und den HH-Plan 2011 einzustellen.

 

Eine zusätzliche KITA in Basdorf würde einen positiven Einfluss auf die Versorgungssituation in Basdorf haben, bliebe aber ohne positive Auswirkungen auf die umliegenden Ortsteile. Schönwalde und vor allem Schönerlinde werden in Zukunft auf Kinder aus Basdorf angewiesen sein, um ausgelastet zu sein.

Die jetzt geschaffene Lösung durch Umnutzung der Räume in der Grundschule bietet eine wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeit:

 

-          bei Eintreffen der Bevölkerungsprognose, eine räumliche Entspannung in der KITA zu ermöglichen;

-          bei Unterschreitung der Bevölkerungsprognose, die Räume wieder der Grundschule zur Verfügung zu stellen;

-          bei Überschreitung der Bevölkerungsprognose, die Frage eines KITA-Neubaus in Basdorf neu zu entscheiden.

 

Insofern wird empfohlen, die Frage eines etwaigen Neubaus im Ortsteil Basdorf zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu beraten, den Beschluss vom 10.12.2009 umzusetzen und Erfahrungen mit der Nutzung zu sammeln.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 12 Brandenburgisches KitaG

§ 28, Abs.2 Nr. 19 BbgKVerf.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:            Ja   sind im Rahmen der Planung zu ermitteln

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis.

Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Grundsatzbeschluss für die Errichtung einer Kindertagesstätte im Ortsteil Stolzenhagen vorzubereiten.

*Anfang 2012 ist die Entscheidung zu einem möglichen Kita Neubau im OT Basdorf zu treffen.

 

Anlagen:

Anlagen:

keine