Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2010-0108  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum B-Plan "Wandlitzsee Nord III" im OT Wandlitz
Bacharachstraße 1, Flur 4, Flurstück 860/ 1
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Matthaeus, SabrinaAktenzeichen:W 6340026/10
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
01.06.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
15.06.2010 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
21.06.2010 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage zur BV_HA_2010_0108

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag für das Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Bacharachstraße 1, Flur 4, Flurstück 860/ 1 vor
Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag für das Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Bacharachstraße 1, Flur 4, Flurstück 860/ 1 vor.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wandlitzsee Nord III und ist als allgemeines Wohngebiet (WA 1) ausgewiesen.

 

Der Bebauungsplan setzt fest, dass die flächenhafte Verwendung von sichtbarem Holz an Fassaden nicht zulässig ist.

 

Es ist der Umbau- und Ausbau des Einfamilienhauses beabsichtigt. Die Außenfassade dieses Gebäudes soll im Erdgeschoss verputzt werden. Die Aufstockung des Obergeschosses soll als Holzbau mit hinterlüfteter Fassade und Holzverkleidung versehen werden. Für die Teilverkleidung der Fassade wird die Zustimmung beantragt.

 

Die beantragte Befreiung der Fassadengestaltung ist aus Sicht der Gemeindeverwaltung vor dem Hintergrund der Anpassung an der Planung an das bestehende Gebäude städtebaulich vertretbar. Es sind keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 31 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2  Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§ 3  und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:             Nein

 

 

o      Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o    Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o      Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung hinsichtlich der Fassadengestaltung.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

(2 Seiten)

Flurkartenauszug

Planskizze

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV_HA_2010_0108 (284 KB)