Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die
Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 25.03.2010 die Durchführung der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan beschlossen. Die
öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgerecht vom
22.04.2010 bis 25.05.2010 durchgeführt. Die berührten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden wurden schriftlich
zur fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Es wurden
insgesamt 26 Behörden beteiligt. Die Auswertung der Stellungnahmen wurde in den
Abwägungsunterlagen protokolliert Gesetzliche
Grundlagen § 1 ff
Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2 und
3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle
Auswirkungen: Nein o Investitionen,
Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung
der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge
und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen,
Investitionszuschüsse)
o Veräußerung
von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung
im Haushalt
Beschluss:
a)
als
Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abstimmungsergebnisses im
Abwägungsprotokoll oder b)
als
Beschluss in Blockabstimmung.
Anlagen: Abwägungsprotokoll
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