Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2010-0104  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag- Bebauungsplan "August- Bebel- Straße"
Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1442/4, 1442/1, 1438/2
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Lenken, KerstinAktenzeichen:W 6340020/10
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
01.06.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
15.06.2010 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung abgelehnt   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
21.06.2010 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage zur BV_HA_2010_0104

Der Gemeindeverwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Ausstellungsraumes auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, August- Bebel- Straße 34, Flur 4, Flurstücke 1442/4, 1442/1 Und 1438/2 vor
Begründung / Erläuterung

Der Gemeindeverwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Ausstellungsraumes auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, August- Bebel- Straße 34, Flur 4, Flurstücke 1442/4, 1442/1 Und 1438/2 vor.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „August- Bebel- Straße“ und ist als reines Wohngebiet  WR festgesetzt.

Für die reinen Wohngebiete setzt dieser Bebauungsplan eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,15 fest, die gemäß den Bestimmungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) durch Nebenanlagen um bis zu 50 % überschritten werden darf. Bei einer anrechenbaren Grundstücksgröße von 1200 m²  ergibt sich eine zulässige Grundfläche für Hauptgebäude, hierzu zählt auch das geplante Gebäude, von 180 m², mit  Nebenanlagen eine zulässige Grundfläche von 270 m². Im vorliegenden Antrag wird die Grundfläche- Nebenanlagen durch bereits vorhandene Nebenanlagen um 34 m² überschritten. In einem ähnlich gelagerten Fall, Überschreitung GRZ durch Nebenanlagen im Bestand, wurde bereits einer Befreiung im Plangebiet zugestimmt.

Weiterhin plant der Antragsteller an Stelle der im Bebauungsplan festgesetzten Dachneigung von 25° bis 45° nur ein Dach  mit 15° Dachneigung, da sich das Gebäude, welches straßennah errichtet werden soll so besser in die Umgebung einfügt.

Der Befreiungstatbestand hinsichtlich der Dachneigung ist aus Sicht der Gemeindeverwaltung als städtebaulich vertretbar einzuschätzen.

   

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 31 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2  Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§ 3  und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:               Nein

 

 

o      Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o    Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o      Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur beantragten Befreiung von der Dachneigung.

Anlagen:

Anlagen:

Flurkartenauszug

Auszug aus dem Bauantrag ( 2 Seiten)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV_HA_2010_0104 (448 KB)