Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der
Gemeindeverwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines
Ausstellungsraumes auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, August- Bebel-
Straße 34, Flur 4, Flurstücke 1442/4, 1442/1 Und 1438/2 vor. Das
Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes
„August- Bebel- Straße“ und ist als reines Wohngebiet WR festgesetzt. Für die
reinen Wohngebiete setzt dieser Bebauungsplan eine Grundflächenzahl (GRZ) von
0,15 fest, die gemäß den Bestimmungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) durch
Nebenanlagen um bis zu 50 % überschritten werden darf. Bei einer anrechenbaren
Grundstücksgröße von 1200 m²
ergibt sich eine zulässige Grundfläche für Hauptgebäude, hierzu zählt
auch das geplante Gebäude, von 180 m², mit Nebenanlagen eine zulässige Grundfläche von 270 m². Im
vorliegenden Antrag wird die Grundfläche- Nebenanlagen durch bereits vorhandene
Nebenanlagen um 34 m² überschritten. In einem ähnlich gelagerten Fall,
Überschreitung GRZ durch Nebenanlagen im Bestand, wurde bereits einer Befreiung
im Plangebiet zugestimmt. Weiterhin
plant der Antragsteller an Stelle der im Bebauungsplan festgesetzten
Dachneigung von 25° bis 45° nur ein Dach
mit 15° Dachneigung, da sich das Gebäude, welches straßennah errichtet
werden soll so besser in die Umgebung einfügt. Der
Befreiungstatbestand hinsichtlich der Dachneigung ist aus Sicht der
Gemeindeverwaltung als städtebaulich vertretbar einzuschätzen. Gesetzliche
Grundlagen § 31
Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg (BbgKVerf) § 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der
Gemeinde Wandlitz Finanzielle
Auswirkungen: Nein o Investitionen,
Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung
der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge
und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen,
Investitionszuschüsse)
o Veräußerung
von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung
im Haushalt
Beschluss: Der
Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur beantragten Befreiung
von der Dachneigung. Anlagen: Flurkartenauszug Auszug
aus dem Bauantrag ( 2 Seiten)
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||